Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Herr Klahre stellte das Gesetz anhand einer Power Point Präsentation vor. Diese ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Im Anschluss an den Vortrag ergänzte Herr Lonnes, dass das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss, sowie die anderen Jugendämtern in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, auch vorher schon viel für den Kinderschutz getan hätten.

Trotzdem werde man Missbrauchsfälle, auch mit dem neuen Gesetz, nie gänzlich verhindern können. Er wies außerdem auf die ausstehende Bildungskonferenz hin. Ziel sei es dort Kooperationen zwischen Schule und Jugendamt zu schließen, um weitere präventive Maßnahmen treffen zu können und die Netzwerkarbeit zu verstärken.

Schließlich wies er darauf hin, dass das neue Gesetz sehe zwar eine finanzielle Beteiligung des Landes vorsehe, jedoch werde man zur Umsetzung der Maßnahmen den Jugendamtshaushalt weiter belasten müssen.

 

Frau Klein merkte an, dass das neue Gesetz folgenreich und mit mehr Arbeit, Druck und Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes verbunden sei. Auch personell bleibe die Umsetzung des Gesetzes nicht ohne Folgen und man werde zunächst  eine Stelle für eine Kinderschutzfachkraft ausschreiben.

Sie ergänzte, dass es wünschenswert sei, wenn die notwendige Ausstattung des ASD gesetzlich geregelt worden wäre, anstatt die Anforderungen an den einzelnen Beschäftigten noch zu erhöhen. Umso mehr, sei das Jugendamt auf die Solidarität des Jugendhilfeausschusses angewiesen.

 

Herr Ackburally fragte nach, welchen Stellenwert die Überprüfung und Überwachung des digitalen Raums bei den vorhandenen und geplanten Schutzkonzepten des Jugendamtes einnehme und ob dort Nachholbedarf bestehe. Auch Land und Bund seien an dieser Stelle gefragt, die Jugendämter zu unterstützen. Herr Klahre antwortete, dass man zwischen Polizeiarbeit und Jugendamtsarbeit unterscheiden müsse. Kontrolle und Überwachung des digitalen Raums sei eher Polizeiarbeit, während das Jugendamt bezüglich des digitalen Raums eher präventiv tätig werde, durch Netzwerkarbeit, oder Medienprojekte. Bei Verdachtsmomenten, werde man aber natürlich, egal ob Analog oder Digital, tätig und den Hinweisen bzw. Erkenntnissen nachgehen.

 

Herr Lonnes bestätigte, dass die Überwachung des Internets nicht Aufgabe des Jugendamtes sei und es sich dabei eindeutig um eine Aufgabe der Polizei und den entsprechenden Ermittlungsbehörden handele. Gleichzeitig merkte er an, dass der Datenschutz auch immer eine wichtige Rolle spiele. Es sei keine Lösung, wie es derzeit auf EU Ebene diskutiert werde, zur Vermeidung von Kindesmussbrauch alle Bürgerinnen und Bürger anlasslos zu überwachen, um einzelnen Tätern auf die Spur zu kommen. Bei konkreten Hinweise, betreibe allerdings das Jugendamt Recherchearbeit im Internet.

 

Frau Klein ergänzte, dass es enorm wichtig sei, dass das Jugendamt auch zwischen den einzelnen Abteilungen gut vernetzt sei um das gesamte Potential der einzelnen Bereiche abrufen zu können. Die Jugendarbeit leiste zum Beispiel durch diverse Präventionsprojekte, oder dem Fuchsbus, der im späteren Verlauf der Sitzung noch vorgestellt werde, einen wichtigen Beitrag.

 

Auf Nachfrage vom Herrn Lüpertz antwortete Frau Klein, dass die ASD Mitarbeiter im Kreisjugendamt nicht verbeamtet seien. Dies sei auch nicht üblich.

Herr Lonnes ergänzte, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig von Ihrem Status  ihrer Arbeit im Rahmen der Garantenstellung des Jugendamtes nachkämen und eine Verbeamtung zur Begründung dieses Status nicht erforderlich sei.