Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Grevenbroich zu und nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Arbeitsbereich der Beistandschaften zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Herr Lonnes wies darauf hin, dass es bereits in einigen Bereichen des Jugendamtes eine Zusammenarbeit zwischen dem Kreisjugendamt und den anderen Städten gebe. Dies habe sich in der Praxis bewährt. Bei der Beistandschaft handele es sich um einen relativ neuen Arbeitsbereich, der im Jahr 1998 im Rahmen der Kindschaftsrechtsreform geschaffen wurde. Bis zur Reform seien nichtehelich geborene Kinder kraft Gesetzes unter eine sogenannte Amtspflegschaft gestellt worden, die sich unter anderem um die Feststellung der Vaterschaft, sowie um die Geltendmachung des Unterhalts gekümmert habe. Der Staat sei quasi davon ausgegangen, dass eine Unterstützung der Eltern durch das Jugendamt erforderlich gewesen sei. Dies wurde 1998 geändert und durch die, für die Eltern freiwillige, Beistandschaft ersetzt worden. Die Stadt Grevenbroich habe es nicht mehr geschafft, diese Aufgabe eigenständig wahrzunehmen und habe daher eine entsprechende Anfrage beim Kreisjugendamt gestellt.

 

Herr Lonnes stellte die bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beistandschaft, Frau Anke Claßen, Herrn Ingo Morjan und Herrn Karsten Troppenz, sowie die beiden neuen Mitarbeiterinnen die die Fälle der Stadt Grevenbroich bearbeiten werden, Frau Ines Hoff und Frau Dorothee Wildschütz, vor.

 

Anschließend berichteten Frau Schmitz-Doering und Herr Troppenz anhand einer Power Point Präsentation über die Arbeit der Beistandschaft als solches und die Umsetzung der Übernahme der Fälle durch die Stadt Grevenbroich. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Herr Lüpertz erkundigte sich anschließend, ob die Beratung der Eltern welche im Rahmen einer Beistandschaft, oder im Zusammenhang mit Kindesunterhalt, geführt wird, auch fachübergreifend zu anderen Themenbereichen, wie zum Beispiel Umgang oder Konfliktsituationen, stattfinde. Frau Schmitz-Doering antwortete, dass die Beistände zunächst nur im Rahmen ihres Tätigkeitsfeldes beraten würden, aber den Eltern auch andere Hilfsmöglichkeiten oder Beratungsstellen, wie zum Beispiel den Allgemeinen Sozialen Dienst, aufgezeigt würden.

 

Frau Klein bedankte sich bei der Fachabteilung und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die unkomplizierte Bereitschaft die Aufgaben von der Stadt Grevenbroich zu übernehmen, sowie für die bisher reibungs- und geräuschlose Umsetzung dieser.

Herr Lonnes fasste anschließend zusammen, dass die Beistandschaft eine gute Anlaufstelle sei um Streitpunkte im Bereich Vaterschaft und Unterhalt auch außergerichtlich klären zu können, was regelmäßig dazu beitrage Konfliktpotential innerhalb der Familie zu verringern bzw. zu vermeiden.