Sitzung: 17.05.2022 Sportausschuss
Vorlage: 52/1346/XVII/2022
Protokoll:
Herr
Buchartz verweist auf die Vorlage der
Verwaltung.
Herr Ackburally nimmt darüber hinaus auch Bezug auf die letzte
Sportausschusssitzung, in der gesagt wurde, dass mit den Ergebnissen der
Konzeptstudie zum Wildwasserpark Dormagen im Mai-Juni 2022, also zeitnah nach
der heutigen Sportausschusssitzung zu rechnen sei. Er fragt, ob es neue
Entwicklungen zu berichten gibt, hinsichtlich der Terminierung einer
gemeinsamen Sitzung mit dem Sportausschuss der Stadt Dormagen. Zudem wird nach
einer Schätzung der Gesamtkosten zum Wildwasserpark gefragt.
Herr Brügge erklärt, dass vor einer Terminierung die
Konzeptstudie zunächst noch fertiggestellt werden und ein Konsens in der
Steuerungsgruppe vorliegen müsse. Eine Option sei gemeinsamer Sitzungstermin.
Ob die Ausschüsse gemeinsam beraten, obliegt der Entscheidung der Ausschüsse
bzw. der Ausschussvorsitzenden. Er bittet um Verständnis dafür, dass die
Verwaltung keine Inhalte vor der offiziellen Vorstellung der Konzeptstudie
bekannt gibt.
Herr Zenk weist darauf hin, dass in der letzten
Sportausschusssitzung bereits eine gemeinsame Sitzung empfohlen wurde. Aufgrund
der engen Zeitschiene im Hinblick auf die bevorstehenden Sommerferien sei eine
Sitzung erst im September realistisch. Problematisch sei, dass verschiedene
Kostengrößen bereits im Umlauf sind und sich die Frage stelle, wie dieses
Projekt überhaupt gestemmt werden könne. Dahingehend sei es wünschenswert und
sinnvoll in absehbarer Zeit die Kosten zu veröffentlichen, um den Gerüchten
entgegenzuwirken. Herr Zenk nimmt
Bezug auf das Radsportzentrum und fragt, ob Lars Witte über die Vorlage hinaus
noch ergänzende Informationen geben könnte.
Herr Brügge erklärt, dass Herr Witte als Mitarbeiter des
Sportamtes bei der heutigen Sitzung anwesend ist, nicht als 1. Vorsitzender der
Radsportabteilung des VfR Büttgen. Somit könne er keine Auskunft dazu geben.
Warum welche Kosten zum Wildwasserpark Dormagen im
Umlauf seien, entziehe sich seiner Kenntnis. Diese werde er nicht kommentieren.
Grundsätzlich könne der Wildwasserpark ein
förderfähiges Projekt im Rahmen des Projektaufrufes „REVIER.GESTALTEN“ sein. In
Abhängigkeit der Fördersumme reichen die Fördersätze bis zu 90 %. Um diese
Fördersumme reduziere sich der noch zu finanzierende Anteil der Stadt Dormagen
und des Rhein-Kreises Neuss. Darüber hinaus könne den kursierenden Summen
gegenübergestellt werden, welchen Mehrwert ein solches Projekt insbesondere für
Sport, aber auch für Tourismus und Wirtschaft bedeuten könne. Einen positiven
Förderbescheid aus diesem Projektaufruf werde es seiner Auffassung nach jedoch
nur dann geben, wenn die Wertschöpfungseffekte dargelegt werden können. Herr Brügge berichtet, dass in der
Stadt Krefeld ein Projekt mit einer stehenden Welle geplant ist. Mit der
Bebauung, der für das Projekt vorgesehenen, vermutlich brachliegenden Fläche,
erhoffen sich die Krefelder eine Attraktivierung dieses Standortes. Ein
Austausch zu den beiden Projekten hat stattgefunden. Gemäß deren Einschätzung
könne der Wildwasserpark betriebswirtschaftlich erfolgreich sein.
Frau
Laiermann weist auf die Antragsfrist
bis zum 29.07.2022 hin. Sie fragt, ob bis dahin noch eine Ausschusssitzung zur
Vorstellung der Konzeptstudie stattfindet. Sie gehe davon aus, dass es vor der
Antragsstellung eines erneuten Beschlusses des Sportausschusses bedarf.
Herr Brügge erklärt, dass die Verwaltung Förderanträge ohne
Beschlüsse stellen kann. Der aktuelle Förderantrag sei durch die bisherigen
Beschlüsse des Sportausschusses gedeckt. Es ist geplant, dass der Rhein-Kreis
Neuss in Absprache mit der Stadt Dormagen einen entsprechenden Förderantrag
stellt. Voraussichtlich werde aufgrund des Vergabeprozesses der Förderbescheid
erst in 2023 erteilt. Wenn sich die Sportausschüsse in der Zwischenzeit gegen
den Bau eines Wildwasserparks entscheiden, wird die Verwaltung den Antrag
zurückziehen.
Herr Zenk fragt nach, was passiert, wenn zwar ein positiver
Bescheid über einen Stern erteilt wird, jedoch nicht über einen möglichen
zweiten oder sogar dritten Stern. In diesem Fall wäre die Fördersumme
vernachlässigenswert. Er fragt, ob es noch Alternativen gibt, denn bisher sei nur
von Förderprorgammen des Landes und des Bundes die Rede gewesen.
Herr Brügge entgegnet, dass der Weg über die Förderungen von Bund
und Land weiterverfolgt werde. Die Fördersätze dieser Programme sind jedoch
niedriger. Zum Sterneverfahren präzisiert er, dass zunächst die Bewilligung für
den ersten Stern erfolgt. Im Anschluss werden mit dem zuständigen
Projektträger, der Zukunftsagentur und dem zuständigen Ministerium Gespräche
zur Weiterentwicklung des Projektes geführt. Danach erfolgt eine erneute Beurteilung,
woraus ein zweiter Stern resultieren kann. Es könne an dieser Stelle nach
weiteren Förderprogrammen gesucht oder diese beiden Wege auch parallel verfolgt
werden.
Die Verwaltung habe das sehr starke Signal aus der
Staatskanzlei erhalten, dass dieses Projekt im besonderen Landesinteresse
stehe. Es bestehe ein enger Austausch zwischen der Verwaltung und der
Staatskanzlei, die bei der Weiterqualifizierung des Projektes intensiv
unterstützt. Gleiches gilt für den Projektträger Jülich, der mit der Verwaltung
des Förderprogrammes befasst ist.
Es gibt keine weiteren Fragen.
Der Sportausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.