Protokoll:

Herr Buchartz verweist auf die Vorlage der Verwaltung.

 

Herr Ackburally nimmt darüber hinaus auch Bezug auf die letzte Sportausschusssitzung, in der gesagt wurde, dass mit den Ergebnissen der Konzeptstudie zum Wildwasserpark Dormagen im Mai-Juni 2022, also zeitnah nach der heutigen Sportausschusssitzung zu rechnen sei. Er fragt, ob es neue Entwicklungen zu berichten gibt, hinsichtlich der Terminierung einer gemeinsamen Sitzung mit dem Sportausschuss der Stadt Dormagen. Zudem wird nach einer Schätzung der Gesamtkosten zum Wildwasserpark gefragt.

 

Herr Brügge erklärt, dass vor einer Terminierung die Konzeptstudie zunächst noch fertiggestellt werden und ein Konsens in der Steuerungsgruppe vorliegen müsse. Eine Option sei gemeinsamer Sitzungstermin. Ob die Ausschüsse gemeinsam beraten, obliegt der Entscheidung der Ausschüsse bzw. der Ausschussvorsitzenden. Er bittet um Verständnis dafür, dass die Verwaltung keine Inhalte vor der offiziellen Vorstellung der Konzeptstudie bekannt gibt.

 

Herr Zenk weist darauf hin, dass in der letzten Sportausschusssitzung bereits eine gemeinsame Sitzung empfohlen wurde. Aufgrund der engen Zeitschiene im Hinblick auf die bevorstehenden Sommerferien sei eine Sitzung erst im September realistisch. Problematisch sei, dass verschiedene Kostengrößen bereits im Umlauf sind und sich die Frage stelle, wie dieses Projekt überhaupt gestemmt werden könne. Dahingehend sei es wünschenswert und sinnvoll in absehbarer Zeit die Kosten zu veröffentlichen, um den Gerüchten entgegenzuwirken. Herr Zenk nimmt Bezug auf das Radsportzentrum und fragt, ob Lars Witte über die Vorlage hinaus noch ergänzende Informationen geben könnte.

 

Herr Brügge erklärt, dass Herr Witte als Mitarbeiter des Sportamtes bei der heutigen Sitzung anwesend ist, nicht als 1. Vorsitzender der Radsportabteilung des VfR Büttgen. Somit könne er keine Auskunft dazu geben.

Warum welche Kosten zum Wildwasserpark Dormagen im Umlauf seien, entziehe sich seiner Kenntnis. Diese werde er nicht kommentieren.

Grundsätzlich könne der Wildwasserpark ein förderfähiges Projekt im Rahmen des Projektaufrufes „REVIER.GESTALTEN“ sein. In Abhängigkeit der Fördersumme reichen die Fördersätze bis zu 90 %. Um diese Fördersumme reduziere sich der noch zu finanzierende Anteil der Stadt Dormagen und des Rhein-Kreises Neuss. Darüber hinaus könne den kursierenden Summen gegenübergestellt werden, welchen Mehrwert ein solches Projekt insbesondere für Sport, aber auch für Tourismus und Wirtschaft bedeuten könne. Einen positiven Förderbescheid aus diesem Projektaufruf werde es seiner Auffassung nach jedoch nur dann geben, wenn die Wertschöpfungseffekte dargelegt werden können. Herr Brügge berichtet, dass in der Stadt Krefeld ein Projekt mit einer stehenden Welle geplant ist. Mit der Bebauung, der für das Projekt vorgesehenen, vermutlich brachliegenden Fläche, erhoffen sich die Krefelder eine Attraktivierung dieses Standortes. Ein Austausch zu den beiden Projekten hat stattgefunden. Gemäß deren Einschätzung könne der Wildwasserpark betriebswirtschaftlich erfolgreich sein.

 

Frau Laiermann weist auf die Antragsfrist bis zum 29.07.2022 hin. Sie fragt, ob bis dahin noch eine Ausschusssitzung zur Vorstellung der Konzeptstudie stattfindet. Sie gehe davon aus, dass es vor der Antragsstellung eines erneuten Beschlusses des Sportausschusses bedarf.

 

Herr Brügge erklärt, dass die Verwaltung Förderanträge ohne Beschlüsse stellen kann. Der aktuelle Förderantrag sei durch die bisherigen Beschlüsse des Sportausschusses gedeckt. Es ist geplant, dass der Rhein-Kreis Neuss in Absprache mit der Stadt Dormagen einen entsprechenden Förderantrag stellt. Voraussichtlich werde aufgrund des Vergabeprozesses der Förderbescheid erst in 2023 erteilt. Wenn sich die Sportausschüsse in der Zwischenzeit gegen den Bau eines Wildwasserparks entscheiden, wird die Verwaltung den Antrag zurückziehen.

 

Herr Zenk fragt nach, was passiert, wenn zwar ein positiver Bescheid über einen Stern erteilt wird, jedoch nicht über einen möglichen zweiten oder sogar dritten Stern. In diesem Fall wäre die Fördersumme vernachlässigenswert. Er fragt, ob es noch Alternativen gibt, denn bisher sei nur von Förderprorgammen des Landes und des Bundes die Rede gewesen.

 

Herr Brügge entgegnet, dass der Weg über die Förderungen von Bund und Land weiterverfolgt werde. Die Fördersätze dieser Programme sind jedoch niedriger. Zum Sterneverfahren präzisiert er, dass zunächst die Bewilligung für den ersten Stern erfolgt. Im Anschluss werden mit dem zuständigen Projektträger, der Zukunftsagentur und dem zuständigen Ministerium Gespräche zur Weiterentwicklung des Projektes geführt. Danach erfolgt eine erneute Beurteilung, woraus ein zweiter Stern resultieren kann. Es könne an dieser Stelle nach weiteren Förderprogrammen gesucht oder diese beiden Wege auch parallel verfolgt werden.

Die Verwaltung habe das sehr starke Signal aus der Staatskanzlei erhalten, dass dieses Projekt im besonderen Landesinteresse stehe. Es bestehe ein enger Austausch zwischen der Verwaltung und der Staatskanzlei, die bei der Weiterqualifizierung des Projektes intensiv unterstützt. Gleiches gilt für den Projektträger Jülich, der mit der Verwaltung des Förderprogrammes befasst ist.

 

Es gibt keine weiteren Fragen.

 

Der Sportausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.