Nach einer kurzen Aussprache fasste der Sportausschuss einstimmig bei einer Enthaltung folgende

Beschlüsse:

a)   Der Sportausschuss stimmt der Änderung der Sportförderrichtlinien mit der Maßgabe folgender Ergänzungen zu:

1.5   die Tätigkeit von lizenzierten Übungsleitern…
1.6   …… Buchhaltung. Das Einsichtsrecht erfolgt ausschließlich im Rahmen und
         Umfang der Zuwendung.
2.1   „das vorrangige“ wird gestrichen
3.2. Absatz  Vereinsarbeiter wird ersetzt durch Mitarbeiter der Vereine
4.1   Sparkasse Neuss. Für die Verwendung des Kreiszuschusses wird dem

                        Rechnungsprüfungsamt des Rhein-Kreises Neuss ein Prüfungsrecht

                        eingeräumt.

 

b)       Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten für lizenzierte Vereinsmanager

 aufzuzeigen.

Die geänderte Fassung der Sportförderrichtlinien ist als Anlage 4 beigefügt.


Protokoll: