Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Entwicklung der Kosten der Unterkunft und Bedarfsgemeinschaften zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Der Kreis habe in einer ersten Tranche über eine Millionen Euro für die zu übernehmenden Aufgaben im Zusammenhang mit den Ukraine-Flüchtlingen erhalten, teilte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke mit. Seit dem 01.06.2022 würden die Ukraine-Flüchtlinge ins SGB-II fallen, sodass in den nächsten Monaten mit einem Anstieg der KdU-Kosten zu rechnen sei. Da die Ukraine-Flüchtlinge alle als arbeitsfähig angesehen werden, werde sich voraussichtlich auch Ende Juni 2022 der Prozentsatz der Arbeitslosenquote erhöhen. Es werde sich bemüht, die Flüchtlinge schnell in Arbeit zu bringen, allerdings müssten zunächst ausreichend Sprachkenntnisse erworben werden.