Beschluss:

Der Kreis als Träger der Landschaftsplanung erhebt keinen Widerspruch gemäß § 20 Abs. 4 LNatSchG NRW gegen die 55. Flächennutzungsplan-Änderung der Gemeinde Rommerskirchen.

Die Empfehlung des Naturschutzbeirates steht noch aus und soll im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden.


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erläuterte, dass der Naturschutzbeirat darum gebeten habe, im weiteren Verfahren mit eingebunden zu werden.

 

Kreistagsabgeordnete Doris Hugo-Wissemann schlug vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen: „Die Empfehlung des Naturschutzbeirates steht noch aus und soll im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden.“


Abstimmungsergebnis:

einstimmig