Sitzung: 22.06.2022 Kreistag
Vorlage: 61/1446/XVII/2022
Beschluss:
Der Kreis als Träger der
Landschaftsplanung erhebt keinen Widerspruch gemäß § 20 Abs. 4 LNatSchG NRW
gegen die 55. Flächennutzungsplan-Änderung der Gemeinde Rommerskirchen.
Die Empfehlung des Naturschutzbeirates steht noch aus und soll im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden.
Protokoll:
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erläuterte, dass der Naturschutzbeirat darum gebeten habe, im weiteren Verfahren mit eingebunden zu werden.
Kreistagsabgeordnete Doris Hugo-Wissemann schlug vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen: „Die Empfehlung des Naturschutzbeirates steht noch aus und soll im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig