Beschluss:

  1. Der Kreistag stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2019 in der Fassung vom 14.05.2022, die der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses und der Rechnungsprüfung zugrunde lag, mit einer Bilanzsumme von 574.994.023,30 € fest.
  2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.603.998,02 € wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.
  3. Die Kreistagsmitglieder sprechen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW in Verbindung mit § 53 KrO NRW dem Landrat für das Haushaltsjahr 2019 uneingeschränkt Entlastung aus.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig