Protokoll:

Allgemeiner Vertreter Steinmetz führte in die Problematik ein und erläuterte, dass die Verwaltung mit den Vorbereitungen begonnen habe, um sich auf die getrennte Aufgabenwahrnehmung ab dem 01.01.2011 einzustellen. Die Planungen müssten auch die Mitarbeiter berücksichtigen. Die ersten Gespräche mit der Geschäftsführung der ARGE und der Agentur für Arbeit seien sehr konstruktiv verlaufen. Zu den einzelnen Aufgabenbereichen würden nun Arbeitskreise gebildet, denen auch die kreisangehörigen Kommunen angehören würden.

 

Die gesetzliche Grundlage für die getrennte Aufgabenwahrnehmung sei frühestens im Mai durch Beschluss des Bundestages zu erwarten. Bislang existiere nur ein erster Arbeitsentwurf der Bundesregierung. Mit dem Entwurf einer Kooperationsvereinbarung inklusive aller Nebenabreden und Rahmenbedingungen sei erst Ende Februar zu rechnen.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Klose erklärte, der frühe Beginn der Vorarbeiten durch die Verwaltung sei zu begrüßen, da man somit auf alle Eventualitäten eingestellt sein könne. In diesem Zusammenhang sprach er der ARGE Dank für die gute Zusammenarbeit aus.

 

Kreistagsmitglied Thiel fragte an, ob schon Erkenntnisse darüber vorliegen würden, ob und ggf. wie die „Dienstleistungen aus einer Hand“ nach dem 01.01.2011 im Rhein-Kreis Neuss aufrecht erhalten werden könnten. Allgemeiner Vertreter Steinmetz verwies hierzu auf die noch unklaren Voraussetzungen auf gesetzlicher Ebene. Mit klaren Vorgaben könne leider erst Mitte des Jahres gerechnet werden.

 

Kreistagsmitglied Servos mahnte an, die Bedürfnisse der Leistungsempfänger trotz der Schwierigkeiten und Belastungen der Verwaltung nicht zu vernachlässigen.

 

Kreistagsmitglied Widdekind erkundigte sich nach der Situation der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hierzu erklärte Frau Gilles, dass die schon seit Monaten bestehenden Unklarheiten die Beschäftigten belasten würden. Jedoch werde durch die Weitergabe klarer und präziser Informationen an alle Mitarbeiter und durch Teilnahme der Geschäftsführung an Teambesprechungen versucht, den Unsicherheiten gegenzusteuern. Mit zunehmender Zeitdauer werde die Unruhe unter den Beschäftigten anwachsen, was nachvollziehbar sei. Allgemeiner Vertreter Steinmetz ergänzte, im Dezember 2009 habe er die Kreismitarbeiter der ARGE eingeladen, um den Informationsfluss sicherzustellen. Dies solle wiederholt werden.

 

Ausschussmitglied Haag fragte an, ob der Personalrat einbezogen worden sei und ob bereits eine Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf der Kooperationsvereinbarung vorliege. Allgemeiner Vertreter Steinmetz erklärte, dass bei den künftigen Beratungen neben dem Personalrat des Kreises auch die Personalräte der Kommunen einbezogen würden, wie dies analog auch bei der Gründung der ARGE geschehen sei. Eine Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf der Kooperationsvereinbarung sei an den Landkreistag Nordrhein-Westfalen übersandt worden.

 

Kreistagsmitglied Kresse kündigte für die nächste Sitzung des Kreisausschusses ein „Sanktionsmoratorium“ an, welches auf die große Zahl der Widersprüche gegen Entscheidungen der ARGE eingehen solle. Ausschussvorsitzender Dr. Klose fragte in diesem Zusammenhang nach der Zahl der erfolgreichen Widersprüche im Rhein-Kreis Neuss. Frau Gilles teilte mit, die Zahl der Widersprüche könne nicht isoliert betrachtet werden, sondern nur in Bezug zur Zahl der erteilten Bescheide. Setzt man die Zahl der bundesweit durch das Verfahren A2LL gefertigten Bescheide ins Verhältnis zur Zahl der gesamten Widersprüche, so ergebe sich für den Bund eine Widerspruchsquote von knapp 12 Prozent, im Land Nordrhein-Westfalen von 6,33 Prozent und im Rhein-Kreis Neuss von 5,33 Prozent. Zu den Widerspruchsgründen, der Klagequote und der Erfolgsqoute könne der Niederschrift eine Übersicht beigefügt werden.