Sitzung: 25.08.2022 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 61/1503/XVII/2022
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum „Gesamtregionalen Radverkehrskonzept“ Rheinisches Revier zustimmend zur Kenntnis.
Protokoll:
Der Vorsitzende
verwies auf die Vorlage. Ausschussmitglied
Wollbold bat um Erläuterung bezüglich der Akteure und der Beteiligung der
Politik, der Notwendigkeit einer Machbarkeitsstudie für Radvorrangrouten, einer
Identifikation des Kernprojektes und der Aufnahme in den Bedarfsplan für
Radschnellwegeverbindungen NRW.
Dipl. Ing. Stiller führte aus, dass sich
die Steuerungsgruppe aus den Projektpartnern Landfolge Garzweiler als
Projektträger und den 7 beteiligten Kommunen - Stadt Mönchengladbach,
Städteregion Aachen und 5 Kreise im Rheinischen Revier – zusammensetzt. Andere Akteure
seien die Straßenbaulastträger (z.B. Straßen NRW, Kommunen) und der ADFC. Zur
Einbindung der Politik bot er an, im Mobilitätsausschuss über Entwicklungen zu
informieren.
Zur Frage hinsichtlich der
Machbarkeitsstudie erläuterte er, dass es sinnvoll sei, auch für die
Radvorrangrouten Konkretisierungen der Maßnahmen auf der Trasse, über zeitliche
Abfolge, Zuständigkeiten und Kosten vorzunehmen. Das mache insofern Sinn, weil
in Teilen des Rheinischen Reviers - besonders im südlichen Bereich - die Potentiale
für Radschnellwege gar nicht vorhanden seien und so eine Verteilung in der
gesamten Region ermöglicht werden könne.
Zur Bedarfsplanung des Landes sei das
Rheinische Revier mit dem jetzigen Projektstand gut aufgestellt. Die Relationen
seien bekannt und könnten in den Prozess des Landes eingespeist werden. Er
riet, unabhängig vom Landesbedarfsplan die Maßnahmen zu konkretisieren.
Zur Frage nach dem Kernprojekt machte er
deutlich, dass Maßnahmen noch in der Gruppe abgestimmt werden müssen um z.B.
grenzüberschreitende Trassen festzulegen.
Außerhalb der Fragestellungen teilte er mit,
dass die angekündigte Kooperationsvereinbarung mittelweile zur Unterschrift
vorläge.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Peters
hinsichtlich des geschlossenen Kreises der Beteiligten machte Dipl. Ing Stiller deutlich, dass es
sich nicht um einen geschlossenen Kreis handeln würde, sondern weitere Akteure
auch eingebunden werden würden. Auf der Ebene der Machbarkeitsstudien würde es
sich anbieten, auch die betroffenen Kommunen miteinzubinden und mitzunehmen.
Kreisdirektor Brügge ergänzte, dass dieses
Projekt ein Konzept erarbeiten würde, über dessen Umsetzung in Rückkopplung in
den politischen Gremien entschieden werden würde. Die Steuerungsgruppe habe die
Aufgabe, dass das Projekt innerhalb des Zeit- und Kostenplanes die anvisierten
Ziele erreicht. Es sei nicht Absicht, die Politik oder weitere Akteure
auszuschließen.
Ausschussmitglied Peters wies auf die
Beteiligung der Öffentlichkeit hin.
Kreisdirektor Brügge machte deutlich, dass
der Rhein-Kreis Neuss sehr intensive öffentliche Bürgerbeteiligung durchführen
würde, z.B. auch beim Freiraum- und Freiflächenkonzept.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gab, stellte der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen.