Sitzung: 25.08.2022 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 61/1507/XVII/2022
Protokoll:
Kreisdirektor Brügge berichtete, dass
mittlerweile der Bund und die DB einig darüber seien, dass die möglicherweise
bei der DB-Netze entstehenden Betriebsverluste mit Mitteln aus dem
Strukturstärkungsgesetz ausgeglichen werden können. Die Strecke Abschnitt Ost
könne daher jetzt in die Sammelvereinbarung aufgenommen werden. Für den
westlichen Teil habe der NVR zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sie beim
Bundesamt für Ausfuhrkontrolle den Antrag auf Finanzierung der
Machbarkeitsstudie gestellt sei. Der Fördersatz betrage 90%, die verbleibenden
10% teilen sich anteilmäßig NVR und VRR. Wann mit einer Bescheidung des
Förderantrags zu rechnen sei, könne derzeit nicht gesagt werden. Das
Verkehrsministerium wurde gebeten, auf die besondere Dringlichkeit und
Bedeutung des Antrags beim BAFA hinzuweisen.
Der Ausschussvorsitzenden
Demmer ergänzte, dass es sich bei
der Strecke nicht nur um Personenverkehr sondern auch um Güterverkehr handele
(Stichwort: Montzenlinie).