Protokoll:

Kreisdirektor Brügge berichtete, dass mittlerweile der Bund und die DB einig darüber seien, dass die möglicherweise bei der DB-Netze entstehenden Betriebsverluste mit Mitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz ausgeglichen werden können. Die Strecke Abschnitt Ost könne daher jetzt in die Sammelvereinbarung aufgenommen werden. Für den westlichen Teil habe der NVR zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sie beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle den Antrag auf Finanzierung der Machbarkeitsstudie gestellt sei. Der Fördersatz betrage 90%, die verbleibenden 10% teilen sich anteilmäßig NVR und VRR. Wann mit einer Bescheidung des Förderantrags zu rechnen sei, könne derzeit nicht gesagt werden. Das Verkehrsministerium wurde gebeten, auf die besondere Dringlichkeit und Bedeutung des Antrags beim BAFA hinzuweisen.

 

Der Ausschussvorsitzenden Demmer ergänzte, dass es sich bei der Strecke nicht nur um Personenverkehr sondern auch um Güterverkehr handele (Stichwort: Montzenlinie).