Protokoll:

Frau Hustedt berichtete in ihrer Funktion als Geschäftsführerin des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss über aktuelle Eckpunkte im Bereich des Rechtskreiswechsels vom AsylbLG in das SGB II. Der Vortrag betraf unter anderem die Veränderung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaften sowie der Verteilung der ukrainischen Geflüchteten auf die kreisangehörigen Kommunen. Weiterhin gab Frau Hustedt einen Überblick über die genaue Personenanzahl innerhalb der Bedarfsgemeinschaften.

Herr Hartz gab als Bereichsleiter unter anderem für den Schwerpunkt Markt und Integration des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss einen Überblick über den Bereich Arbeitsvermittlung und der Eindrücke aus den Erstgesprächen der ukrainischen Geflüchteten. Hierzu stellte Herr Hartz insbesondere die Höhe der Erstberatungen dar und gab Einblicke in die Herausforderungen und Gegebenheiten in den Bereichen Spracherwerb, Qualifikation und beruflicher Werdegang und Anerkennungsverfahren.

Kreisdirektor Brügge bedankte sich für den Vortrag und bei den Kolleginnen und Kollegen der Leistungsbehörden für den herausragenden Einsatz bei der Umstellung des Rechtskreiswechsels vom AsylbLG zum SGB II und SGB XII. Kreisdirektor Brügge hob besonders hervor, dass die ukrainischen Geflüchteten sehr bemüht seien, ihr eigenes Einkommen zu verdienen. Weiterhin merkte Kreisdirektor Brügge an, das man derzeit mit Anbieterinnen und Anbietern von Sprachkursen im Gespräch sei, um das bestehende Angebot ausweiten zu können.

Ausschussmitglied Bartsch bedankte sich für die Ausführungen und erfragte, für wie viele ukrainische Geflüchtete bereits Kosten der Unterkunft übernommen wurden und welche Herausforderungen in diesem Bereich bestünden. Zusätzlich bat Ausschussmitglied Bartsch um Auskunft, ob in Zukunft mit einem Anstieg von russischen Geflüchteten gerechnet werde.

Frau Hustedt führte aus, dass derzeit eine große Menge Mietverträge eingereicht würden und das Interesse an eigenem Wohnraum bei ukrainischen Geflüchteten steige. Die genaue Anzahl der Mietverträge wird dem Protokoll beigefügt. Aus den Gesprächen mit ukrainischen Geflüchteten werde deutlich, dass viele von ihnen gerne langfristig in Deutschland bleiben möchten. Aufgrund der politischen Lage rechne Frau Hustedt damit, dass auch weiterhin ein Anstieg von Geflüchteten, darunter auch russische Geflüchtete, zu verzeichnen sei. Anhand des Zentralregisters der Bezirksregierung Arnsberg sei der weitere Zuzug ukrainischer Geflüchteter für den Rhein-Kreis Neuss erkennbar. Bezüglich des möglichen Zuzugs russischer Geflüchteter könne derzeit keine verbindliche Aussage getroffen werden. Sobald hierzu Zahlen vorliegen, könne im Ausschuss darüber berichtet werden.

Ausschussmitglied Lüpertz erfragte, ob es seitens des Jobcenters weitere Angebote oder Netzwerke zur Integration gebe.

Herr Hartz berichtete, dass insbesondere Wohlfahrtsverbände und freiwillige Helferinnen und Helfer verschiedene Angebote zur Verfügung stellen und die Geflüchteten besonders unterstützen würden. Das Jobcenter stehe mit diesen in regem Kontakt. Für Menschen mit besonderen Schwierigkeiten könne darüber hinaus ein Sozialcoaching erfolgen. Sofern noch kein Sprach- und Integrationskurs wahrgenommen wurde, würden ukrainische Geflüchtete diesen in Anspruch nehmen können.

Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Nachtrag:

 

Nach Einschätzung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss leben aktuell 70 % bis 75 % der ukrainischen Geflüchteten in Mietwohnungen. Perspektivisch werde sich dieser Anteil erhöhen.