Protokoll:

Landrat Petrauschke berichtete dem Ausschuss, dass die Kooperationsgesellschaft Mittlerer Niederrhein (KMN) und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ihre Gremien neu besetzt hätten.

 

Derzeit gebe es insbesondere zwei Themenbereiche, mit denen man sich in nächster Zeit vertieft zu befassen habe:

Zum einen sei hier der zwischenzeitlich durch einen neuen Vertrag beigelegte Rechtsstreit zwischen der DB und dem VRR zu nennen. Der Lokalpresse habe man tagesaktuell entnehmen können, dass gegen diese vertraglichen Neuregelungen zwei Unternehmen bei der Vergabekammer Beschwerde eingelegt hätten.

Man müsse insoweit die Entscheidung hierüber abwarten, wobei allerdings nicht unerwähnt bleiben dürfe, dass der Rhein-Kreis Neuss von der Neuregelung des SPNV-Vertrages tendenziell profitiere. So bestehe beispielsweise mit der S 11 von Köln bis zum Flughafen Düsseldorf nunmehr eine durchgehende Verbindung. Auch der Betrieb der RB 38 laufe – zumindest derzeit – problemlos.

Die Ausschussmitglieder nahmen darüber hinaus die Ausführungen von Landrat Petrauschke zur Kenntnis, wonach vorgesehen sei, das Ausbauprogramm des VRR zeitlich zu straffen und - soweit möglich - die Umgestaltung der Bahnhöfe Kleinenbroich, Korschenbroich und Rommerskirchen vorzuziehen.

 

Neben diesem vorerwähnten Beschwerdeverfahren beschäftige den VRR derzeit auch die dort mehrheitlich angestrebte Einführung des sogenannten Sozialtickets.

Man sondiere beim VRR die Umsetzungsmodalitäten, wobei eine sich finanziell negativ auf die Kommunen auswirkende Tarifgestaltung vermieden werden müsse.

 

Ausschussmitglied Markert bat im Protokoll festzuhalten, dass auch seine Fraktion der beabsichtigten Einführung eines Sozialtickets im VRR grundsätzlich positiv und durchaus wohlwollend gegenüber stehe. Allerdings seien die zur Gegenfinanzierung theoretisch in Rede stehenden Maßnahmen, wie die Abschaffung des Bärentickets, die Verteuerung des Schokotickets und die Stilllegung etwaiger unrentabler Strecken äußerst kritisch zu hinterfragen.

Keinesfalls dürften jedoch die unterschiedlichen sozialen Gruppen in der Tarifgestaltung gegeneinander ausgespielt werden.

 

Diese Wortmeldung aufgreifend bat Herr Landrat Petrauschke um Verständnis, dass insbesondere beim ÖPNV und SPNV die Rentabilität der Strecke nicht außer Acht gelassen werden dürfe. Gerade unter dem Aspekt, dass beide Systeme als Zuschussbetrieb geführt würden, müsse weiter an Optimierungen gearbeitet werden.

 

Anknüpfend hieran hob Ausschussmitglied Holler hervor, dass die Vereinbarungen der neuen Verbandsversammlung des VRR bezeichnenderweise überschrieben seien mit der Überschrift „Erhalt des Leistungsangebotes und Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung“.

Dies mache deutlich, dass jedwede Vergünstigungen wie auch die beabsichtigte Einführung des Sozialtickets, stabil gegenfinanziert werden müssten.