Beschluss:

  1. Der Kulturausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig, wieder eine Eintrittspflicht in die Dauer- und Wechselausstellungen des Kreismuseums Zons, mit Ausnahme für Kinder und Jugendliche, einzuführen. Die Änderung des § 3 der Nutzungs- und Entgeltordnung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

  1. Die Änderung des § 3 der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum Zons tritt am 15.01.2023 in Kraft.

Protokoll:

Vorsitzender Beyen trug vor, dass die Verwaltung in ihrer Vorlage nach der Einschätzung von Ramboll zur Fortführung der Eintrittsfreiheit und der Auswertung der Evaluation zu dem Schluss gekommen sei, eine weitere Kostenfreiheit für Kinder und Jugendliche sowie eine Fortführung der Eintrittsfreiheit an jedem Mittwoch sowie an jedem ersten Samstag im Monat für alle Besucherinnen und Besucher vorzusehen, die ihren Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss haben. Für die übrigen Personengruppen werde eine Rückkehr zur Eintrittspflicht empfohlen, insbesondere um eine Wiederaufnahme in den Verbund der Art:card-Museen zu erreichen.

 

Frau Dr. Flick bat darum, das Besucherverhalten bei Rückkehr zur Eintrittspflicht zu evaluieren.

 

Herr Lonnes sagte dies zu, auch wenn die Einschätzung in diesen Zeiten schwierig sei.

 

Herr Ackburally gab an, dass auch ihm eine Evaluation sehr wichtig sei. Die Evaluation zum freien Eintritt habe ergeben, dass 17 % der Befragten das Haus besucht haben, da es eintrittsfrei war, so dass die Eintrittsfreiheit zusätzliche Besucher gebracht habe. Er begrüße die Vorlage der Verwaltung, die nun weiterhin einen freien Eintritt für Kinder und Jugendliche und einzelne eintrittsfreie Tage vorsehe. Durch die vorliegende Evaluation könne nun faktenbasiert der Beschluss zur Eintrittspflicht getroffen werden.

 

Herr Rehse erläuterte, dass sich die Begeisterung seiner Fraktion für eine Rückkehr zur Eintrittspflicht in Grenzen halte. Da Kinder und Jugendliche weiterhin freien Eintritt erhalten sollen und einzelne eintrittsfreie Tage vorgesehen seien, werde die Fraktion dem Beschlussvorschlag folgen. Der Vorschlag von Ramboll, bei Veranstaltungen andere Preismodelle auszuprobieren und weiterhin Alternativen zu überlegen, sollte berücksichtigt werden. Er fragte ferner an, wer unter den Eintritt für Familien falle.

 

Herr Lonnes führte aus, dass darunter mindestens ein Erziehungsberechtigter mit Kindern falle.

 

Frau Wienands rief unter Berücksichtigung der Ausführungen zur Eintrittsfreiheit im Abschlussbericht der interkommunalen Kulturentwicklungsplanung dazu auf, unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen die Eintrittspreise insgesamt in den Blick zu nehmen. Es gebe große Preissteigerungen in allen Lebensbereichen. Es könne jedoch nicht auf jede kulturelle Einrichtung Einfluss genommen werden, da sich nur wenige in der Trägerschaft des Kreises befänden.

 

Frau Stein-Ulrich rief dazu auf, bei der Rückkehr zur Eintrittspflicht einkommensschwache Personen mit in den Blick zu nehmen und diese mit einem reduzierten Entgelt zu berücksichtigen.

 

Frau Broll erkundigte sich, was an Kosten eingespart werden könne, wenn das Kreismuseum Zons weiterhin eintrittsfrei bliebe.

 

Herr Lonnes führte aus, dass sich an der Aufsichtspflicht im Museum nichts ändere, es würden keine Personalkosten eingespart. Bezüglich der einkommensschwachen Personen werde eine Ergänzung für die Sitzungsvorlage des Kreistages geprüft.