Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Rodung der Gehölzbestände am Nordrand des RennbahnParks, Stadt Neuss, zur Verlegung eines Abwasserkanals und zum Bau des Radschnellweges Neuss-Monheim nach der vorgestellten Planung der Stadt Neuss.


Protokoll:

Auf Bitte des Vorsitzenden erläuterte Herr Pott, Stadt Neuss, das Projekt zum Bau des Radschnellweges, den die Stadt Neuss forciere, um die Mobilitätswende voranzutreiben, im Zusammenhang mit dem Bau eines neuen Kanals als Anlass für die beantragten Gehölzrodungen. Die Präsentation ist der Niederschrift digital als Anlage im Bürgerinfoportal beigefügt.

Eine der Grundlagen sei eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2017, die auch alternative Trassenführungen untersuche. Ergebnis sei eine Vorzugsvariante gewesen, die nunmehr im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens weiterverfolgt werde. Ziel sei der Radschnellweg Nr. 5 von Neuss über Düsseldorf nach Langenfeld.

Wegen des Zuschlags zur Durchführung der Landesgartenschau 2026 habe der Rat der Stadt Neuss beschlossen, den Radschnellweg, der unmittelbar am Landesgartenschaugelände entlangführe, bis zur Landesgartenschau zu realisieren.

Hierfür seien verschiedene Arbeiten im Vorfeld erforderlich. Hier müsse ein bestehender Mischwasserkanal verlegt und in Teilen neu gebaut werden, da der Bestand aufgrund des Alters und der Leistungsfähigkeit nicht mehr den aktuellen Vorgaben entspreche.

Der in Rede stehende Bereich sei ein festgesetztes Landschaftsschutzgebiet. Die vorlaufenden Arbeiten bedürften daher der Befreiung von den entgegenstehenden Festsetzungen, die beantragt worden sei.

Die Festsetzung des Schutzgebietes sei in erster Linie zur Erholung und aus stadtklimatischen Gründen erfolgt.

Herr Pott erläuterte anhand der Präsentation die geplante Lage des Radschnellweges im Nordbereich des RennbahnParks, der Bestandteil des Landesgartenschaugeländes werde. Die heutige Höhenlage mache Anschüttungen erforderlich, damit der Radschnellweg möglichst auf gleichem Niveau mit den bestehenden Verkehrsstrukturen geführt werden könne.

Die Eingrünung der neuen Verkehrsachse werde durch eine dreireihige Baumallee gewährleistet, die neben der Begrünung dieses Raumes und Lebensräumen auch klimatische Vorteile durch Beschattung mit sich bringe. Diese werde im Bebauungsplan festgesetzt und damit gesichert.

Im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten sei es auch erforderlich, den bestehenden Abwasserkanal zu erneuern und in den Vorschüttungsbereich und dort in die Trasse des Radschnellwegs zu verlegen.

Die geplanten Baumaßnahmen seien vom Gelände des RennbahnParks aus vorgesehen. Hier werde eine temporäre Baustraße auf der Grasbahn angelegt. Die Zufahrt sei am Obertorweg bereits vorhanden.

Im Vorgriff sei es erforderlich, die vorhandenen Vegetationsstrukturen auf der Nordböschung noch in diesem Winter zu roden, damit der relativ enge Zeitplan bis zur Eröffnung der Landesgartenschau eingehalten werden könne. Zunächst werde dann die neue Böschung angelegt und der Kanal verlegt, damit der erste Abschnitt des Radschnellweges gebaut werden könne.

Die Rodungsmaßnahmen führten zu einem Verlust von 32 Bäumen, überwiegend Kastanien mit eingeschränkter Vitalität und Windbruchschäden. Der Unterbewuchs bestehe überwiegend aus Brombeere und Wiesenstrukturen. Entlang des Radschnellwegs sei die Pflanzung von etwa 100 neuen Bäumen geplant.

Das beauftragte Landschaftsplanungsbüro habe den Bestand und den geplanten Eingriff sowohl landschaftspflegerisch wie auch aus Sicht des Artenschutzes bewertet. Eine Kompensation sei im Bebauungsplanverfahren bzw. im Rahmen der Gesamtplanung der Landesgartenschau vor Ort vorgesehen. Die rechnerische Bilanzierung ergebe, dass schon durch die geplante dreireihige Alle kein rechnerisches Defizit verbleibe.

Für den Bereich der vorgeschütteten Böschung, die Teil des Landesgartenschaugeländes werde, könne derzeit nur eine Mindestbegrünung geplant werden. Die endgültige Gestaltung könne erst nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses festgelegt werden. Der Wettbewerb laufe noch bis Anfang März 2023. Die finale Biotopausstattung werde vermutlich höher sein, als die derzeit angesetzten mittleren Werte. Die Konzeption der Landesgartenschau sehe vor, ein Drittel der Flächen extensiv herzurichten.

Im Bauleitplanverfahren würden derzeit der Umweltbericht, der Landschaftspflegerische Fachbeitrag und die Artenschutzprüfung erarbeitet. Die Ergebnisse der bereits erfolgten Untersuchungen flössen hier ein.

Die erfolgte artenschutzfachliche Einschätzung habe einen relativ starken Störeinfluss von der Hammer Landstraße konstatiert. Eine festgestellte Baumhöhle sei vorsorglich verschlossen worden. Artenschutzrechtliche Verbote würden nach dem Ergebnis nicht tangiert.

Die Rodungsarbeiten würden gesetzeskonform ausschließlich in der Winterzeit durchgeführt.

 

Beiratsvorsitzender Grimbach dankte Herrn Pott für die ausführlichen Erläuterungen. Er habe gemeinsam mit Vertretern der Stadt Neuss eine Begehung durchgeführt. Dabei habe er feststellen können, dass viele der betroffenen Bäume krank seien. Sie seien vom Sturm gebrochen und hätten Wipfeldürre und Pilzbefall. Insgesamt mache der Bestand einen schlechten Eindruck und es sei seines Erachtens für Neuss ein Gewinn, wenn die Planung wie dargestellt durchgeführt werde. Es gehe auch nicht viel Gelände aus dem Landschaftsschutzgebiet verloren, zumal es Landschaftsschutzgebiet bleibe.

 

Beiratsmitglied Bolz bezeichnete die geplanten Maßnahmen ebenfalls als sehr begrüßenswert. Die vorgesehene umfangreiche Vorschüttung könne er jedoch noch nicht nachvollziehen. Für ihn als Radfahrer und Fußgänger sei es durchaus angenehm, etwas unterhalb der Straßenhöhe zu sein und die Reste der alten Rheinaue zu erleben, denn darum handele es sich hier. Könne man den Radschnellweg und den Fußweg nicht tiefer legen?

 

Hierzu erläuterte Herr Pott, dass ein primärer Grund der Vorschüttung ein sehr umfangreiches Leitungsbündel im heutigen Fußweg sei. Unter anderem handele es sich auch um 30-kV-Leitungen, die einen wesentlichen Bestandteil der Infrastruktur in Richtung Hafen darstellten. Die Leitungstrasse habe eine Breite von bis zu zweieinhalb Metern. Hier seien Schutzabstände einzuhalten. Hier stießen die geplanten straßenbegleitenden Baumreihen auf Probleme; man hätte auf die erste Reihe verzichten müssen. Man habe sich aber im Licht des geplanten Begrünungskonzeptes dafür entschieden, diese beizubehalten.

Herr Leuker erläuterte, dass der Radschnellweg gewisse Vorgaben habe. Dies seien eine möglichst weitgehende Geradlinigkeit und die Vermeidung von Gefällen und Anstiegen. Man habe im Vorfeld die verschiedensten Varianten untersucht, so auch eine tiefere Lage. Es sei jedoch erforderlich, die Langemarckstraße zu queren. Hier habe man eine Tunnellösung geprüft aber wieder verwerfen müssen. Letztlich habe man entschieden, dass die obere Lage des Radschnellwegs die richtige sei.

Weitere Vorteile seien die Einsehbarkeit und damit die soziale Kontrolle sowie Erleichterungen bei der Einplanung von Straßenquerungen zum Beispiel zu einer Bushaltestelle und eben die Möglichkeit, dass umfangreiche Begrünungskonzept wie geplant zu realisieren.

 

Auf die Frage von Beiratsmitglied Schütz nach der Herkunft der Schüttmengen antwortete Herr Steinhauer, dass dies noch nicht gesagt werden könne. Hierzu müsse zunächst die Planung weiter verfeinert werden. Man sei noch in der grundsätzlichen Planung, nicht in der Ausführungsplanung.

 

Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor.

 

Beiratsvorsitzender Grimbach regte an, die untere Baumreihe etwas gegenüber den beiden anderen Reihen zu versetzen, um die technischen Anlagen außerhalb des RennbahnParks noch besser zu verdecken und einen Düseneffekt zu vermeiden.


Abstimmungsergebnis:

Bei einer Gegenstimme und zwei Stimmenthaltungen so beschlossen.