Protokoll:

Herr Rosellen gab zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort an Herrn Jürgen Hansen, den Koordinator für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Jüchen und Leiter der Städt. Kindertageseinrichtung „Sausewind“ weiter.

 

Herr Hansen berichtete aus dem Alltag einer inklusiven Kindertageseinrichtung. Die Kindertagesstätte „Sausewind“ in Jüchen Hochneukirch sei bereits 1993 eröffnet worden. Mittlerweile gebe es dort 7 Gruppen, wovon 2 davon inklusiv seien, mit den verschiedensten Arten von Behinderungen. Angefangen vom Down Syndrom reiche das Spektrum bei den Kindern über Seh-, Sprach- und Hörbehinderungen, bis zur seelischen Behinderung oder einem gestörten Sozialverhalten.

Die Anmeldung erfolge meist durch die Eltern direkt über den KiTa Navigator, danach erfolge ein Kennenlerngespräch mit den Eltern und dem Kind. Ebenfalls sei die Weitervermittlung durch andere Kindertagesstätten möglich, die mit den Behinderungen, bzw. Auffälligkeiten der Kinder oftmals überfordert seien.

Während andere Kindertagesstätten die therapeutischen Leistungen für inklusive Kinder in der Regel zukaufen, weil zum Beispiel ein ärztliches Rezept für eine bestimmte Art der Förderung bzw. Behandlung vorliege, sei in seiner Einrichtung dafür ein festes Team vorhanden und die Förderung erfolge in der Einrichtung selber. Dabei würden regelmäßig auch die Eltern eingebunden um die Förderung für die Kinder intensiver und nachhaltiger gestalten zu können. Dies sei jedoch für die Eltern nicht immer einfach, da diese oftmals mit ihren eigenen Problemen zu kämpfen hätten, oder unrealistische Erwartungen an ihre Kinder hätten. Dies führe zum Beispiel dazu, dass die den Kindern aufgegebenen Hausaufgaben von den Eltern selber gemacht würden, damit ihr Kind besser dastehe. Wunsch vieler Eltern sei es, dass die Kinder anschließend eine normale Grundschule besuchen könnten, jedoch seien die Grundschulen mit dem Thema Inklusion oftmals überfordert. Dies läge unter anderem auch an einem Personalmangel. Inklusionshelfer seien zum Beispiel kaum zu bekommen bzw. zu finden.

Sein Team und er versuchen die Eltern oftmals davon zu überzeugen, dass der Besuch einer Regelschule nicht unbedingt die beste Option für ihre Kinder sei. Manchmal gelinge dies auch.

 

Auf Nachfrage von Frau Steiner antwortete Herr Hansen, dass auch Heilerziehungspfleger in einer inklusiven Kindertagesstätte arbeiten könnten. Diese würden jedoch nur ein Erziehergehalt bekommen, was den Job unattraktiv für einen Heilerziehungspfleger mache.

 

Herr Schmitz erkundigte sich nach dem prozentualen Anteil von integrativen und heilpädagogischen Kindertagesstätten. Außerdem fragte er nach, ob es einen Rechtsanspruch auf Inklusion gebe. Abschließend merkte er an, dass er selber noch nichts von Problemen bei dem Wechsel eines Kindes zu einer integrativen Grundschule gehört habe.

 

Herr Lonnes antwortete zunächst, dass die Zahlen zum Verhältnis integrative Kitas zu heilpädagogischen Kitas zum Protokoll gereicht würden. Hinsichtlich des Wechsels von einer integrativen Kindertagesstätte zu einer integrativen Grundschule führte er aus, dass dieser im Rahmen eines AOSF Verfahrens erfolge. Kreisweit sei dies jährlich ca. 800 mal der Fall. Je nach Förderbedarf des Kindes, könne dies gerade in der Anfangszeit zu Schwierigkeiten führen.

 

Frau Klein ergänzte, dass der Rechtsanspruch auf Inklusion bei einem entsprechend festgestellten Bedarf, gegeben sei.

 

Frau Klein bedankte sich bei Herrn Hansen. Diese Arbeit könne man gar nicht hoch genug schätzen. Sie habe sich selber ein Bild davon in der Kindertagesstätte machen können. Es sei beeindruckend gewesen, dass trotz des dort herrschenden Trubels und Lärm, immer noch eine liebevolle Atmosphäre vorherrschend gewesen sei. Das Team arbeite trotz der schweren Bedingungen mit Leidenschaft und vollem Engagement.

 

Herr Hansen merkte an, dass er ein tolles Kollegenteam um sich habe. Das ausgesprochene Lob gebe er gerne an diese weiter. Gleichzeitig bot er den Mitgliederinnen und Mitgliedern des Kreisjugendhilfeausschusses an, sich die Einrichtung ebenfalls vor Ort anzusehen und dort zu hospitieren.

 

Herr Rosellen schloss sich im Namen des Kreisjugendhilfeausschusses dem Dank ebenfalls an.