Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss beschließt, dass die „Empfehlung Schutzauftrag. Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII. Empfehlung für Jugendämter“ des LVR-Landesjugendamtes Rheinland und des LWL-Landesjugendamtes Westfalen-Lippe vom Dezember 2020 bzw. in der jeweils weiterentwickelten Fassung Grundlage für die Arbeit des Jugendamtes des Rhein-Kreises Neuss im Kinderschutz ist.

 


Protokoll:

Unter Verweis auf die Sitzungsvorlage „Empfehlung Schutzauftrag. Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII. Empfehlung für Jugendämter“, erläuterte Herr Lonnes, dass beabsichtigt sei, diese als Grundlage für die Arbeit des Jugendamtes des Rhein-Kreises Neuss im Bereich Kinderschutz zu nutzen.

Dies bedeute, dass man die Garantenpflicht des Jugendamtes zukünftig anhand dieser Empfehlung ausrichten werde und sich dazu verpflichte die entsprechenden Standards einzufordern und umzusetzen, was weitreichende Folgen für die Arbeit habe und nicht zu unterschätzen sei. Neben den personellen Voraussetzungen seien auch bestimmte räumliche Voraussetzungen und eine adäquate Ausstattung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter daran geknüpft, damit diese in der Lage sind die Standards entsprechend der Empfehlung zu erfüllen.

Neben der bekannten Schwachstelle, die ein Zuständigkeitswechsel zwischen zwei Jugendämtern fast immer mit sich bringe,  müsse man auch an weiteren Stellen daran arbeiten den Kinderschutz noch besser umzusetzen und bereits bestehende Kooperationen und Netzwerke weiter auszubauen. Weitere Schutzkonzepte müssten aufgestellt und auch gelebt werden. Auch die Die Anforderungen an den Jugendhilfeausschuss würden sich damit erhöhen.

Obwohl eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch Missbrauch nie komplett auszuschließen sei, sprach er sich klar für eine Umsetzung aus und empfahl der Beschlussvorlage zuzustimmen, um den Kinderschutz weiter zu verbessern.

 

Auf Nachfrage von Frau Steiner teilte Herr Lonnes mit, dass auch die Qualitätssicherung bzw. Qualitätskontrolle in den vorgelegten Unterlagen nicht zu kurz komme.

Frau Klein ergänzte, dass dies darin ein großes Thema sei und unter anderem auf den Seiten 66 und 67 nachzulesen sei.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss: