Sitzung: 25.10.2022 Sportausschuss
Vorlage: 52/1770/XVII/2022
Protokoll:
Herr
Buchartz verweist auf die
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen in der Sportausschusssitzung im September 2021 zum Thema Prävention
von sexualisierter Gewalt im Sport. In diesem Kontext sei der kommende Vortrag
des Sportbundes Rhein-Kreis Neuss eine gute Gelegenheit, das Thema näher zu
betrachten.
Herr
Fröhlich stellt den Mitgliedern
des Sportausschusses den aktuellen Sachstand anhand einer Präsentation (Anlage
2) vor.
Herr
Brügge betont, dass anhand
dieses Prozesses deutlich werde, wie wichtig das 4-Türen-Modell ist. Er dankt
seiner Sportverwaltung und dem Sportbund Rhein-Kreis Neuss für die sehr
intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema. Wenn das Schutzkonzept vorliegt,
kann es in einer der nächsten Sitzungen des Sportausschusses vorgestellt
werden. Der Sportausschuss könnte dann beschließen, dieses Schutzkonzept zu
implementieren, so dass die Erfüllung dieser Kriterien notwendig ist, um
Sportfördermittel zu erhalten. Die Sportvereine leisten in vielen Bereichen
sehr gute Arbeit. Für den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter
Gewalt sei es aber dringend erforderlich, dass sich die Sportvereine
strukturell mit dem Thema auseinandersetzen. Sein Vorschlag ist deshalb, bei
Vorlage des Schutzkonzeptes, die Sportförderrichtlinien anzupassen und dies zur
Eintrittsbedingung von Förderungen zu machen.
Frau
Jansen bedankt sich bei Herrn Fröhlich für den Bericht. Sie
hebt die bisher aufgewendete Zeit für dieses Projekt inklusive des Einbezugs
der verschiedenen Organisationen und externen Experten positiv hervor. Den
Zeitplan bis Ende des Jahres hält sie für sehr ambitioniert und hofft, dass
dieser einzuhalten ist. In Hinblick auf das Schutzkonzept fragt sie, ob eine
Art Muster- bzw. Modellschutzkonzept Ziel dieses Prozesses ist, welches dann
den Vereinen dienen soll, individuell angepasste Akzente zu setzen. Es gebe
solche Muster in anderen Lebensbereichen, in denen es gewünscht sei, sich als
Organisation individuell damit auseinanderzusetzen.
Herr
Fröhlich erklärt, dass die
Akteure im Haus des Sports sehr stark in der Sportpraxis unterwegs sind, somit
viel Kontakt zu Sportlerinnen und Sportlern besteht. Deswegen werde allein
dafür ein Schutzkonzept benötigt. Der Zeitplan ist sicherlich ambitioniert, so
dass das fertige Konzept möglicherweise erst im ersten Quartal 2023 vorliegt.
Das Ziel ist die Entwicklung eines Musterkonzepts, mit dem dann individuelle
Konzepte mit den Vereinen erstellt werden können. Denn die Bedingungen in einem
Schwimmverein unterscheiden sich von anderen Sportvereinen, wie einem
Turnverein oder einem Fußballverein. Die individuelle Betrachtung der Vereine
soll möglich sein, jedoch müsse es Standards geben, die für alle gelten.
Darüber hinaus betont Herr Fröhlich, dass die Entwicklung von Schutzkonzepten kein
Top-Down-Prozess ist, bei dem der Sportbund Rhein-Kreis Neuss oder die
Sportverwaltung vorangehen und die Vereine folgen. Es ist ein Prozess, der
sowohl von oben als auch aus den Vereinen selbst heraus kommt. Denn es gäbe
Vereine, die bereits sehr gut aufgestellt sind und mit denen ein intensiver
Austausch stattfindet. Um letztendlich den Großteil aller Vereine im
Kreisgebiet unterstützen zu können, ist das erklärte Ziel des Prozesses
„Sicherer Sport im Rhein-Kreis Neuss“.
Herr
Kahlbau dankt für den Vortrag
und den Einsatz. Er regt an, das Element „Stärkung der Persönlichkeit“ in den
Prozess mit aufzunehmen. Die Unterstützung der Vereine starke Persönlichkeiten
zu entwickeln, könne zum Erfolg des „Sicheren Sports im Rhein-Kreis Neuss“
beitragen. Er fragt, ob auch Sportlerinnen und Sportler in den Prozess
miteingebunden sind.
Herr
Fröhlich erwidert, dass es
gesetzlich vorgeschrieben ist, ein solches Konzept nicht ohne Partizipation zu
erstellen. Ohne Partizipation ist es nicht wirksam. Durch den täglichen
Austausch mit Kindern und Jugendlichen in den Sporthelferausbildungen und auch
aus der Perspektive der Sportjugend gibt es viele Erfahrungsberichte. Diese
Gruppen partizipieren auch an der Entwicklung des Schutzkonzeptes. Der nächste
Workshop findet in der kommenden Woche im Sportinternat Knechtsteden statt, an
dem Internatssportlerinnen und –sportler teilnehmen werden.
Herr
Schmitz fragt, ob eine
Evaluation geplant ist und darüber hinaus eine Prüfung erfolgen wird, ob und
inwieweit das vorgelegte Schutzkonzept eines Vereins wirklich in der Praxis
umgesetzt wird.
Herr
Fröhlich erklärt, dass sich mit
dieser Frage natürlich schon direkt zu Beginn des Prozesses auseinandergesetzt
wurde, bereits bevor Kontakt zur Kindernothilfe bestand. Auf diese Frage gibt
bis heute keine Lösung. Denn wann sei ein Konzept denn wirksam? Wenn viele
Fälle gemeldet werden und später keine mehr aufkommen? Die Frage sei nicht zu
beantworten. Man habe sich gemeinsam mit der Kindernothilfe auf den Weg
gemacht, weil diese Organisation mit Profisportvereinen wie Werder Bremen
bereits zusammengearbeitet hat. Es gibt im Breiten-, Leistungs- und Profisport
unterschiedliche Gefahrenfelder. Die Kindernothilfe hat über mehrere Jahre mit
Vereinen und Verbänden aus diesen Bereichen zusammengearbeitet sowie diese
unterschiedlichen Gefahrenfelder identifiziert und analysiert. Er könne die
Frage nicht beantworten, betont aber, dass man sich gemeinsam mit der
Kindernothilfe auf den Weg für den „Sicheren Sport im Rhein-Kreis Neuss“
gemacht hat.
Weitere Fragen werden nicht gestellt.
Herr
Buchartz verweist auf Herrn Brügges Aussage. Wenn ein Sachstand
erreicht ist, dass die Schutzkonzepte verpflichtend werden sollten für die
Förderung durch Rhein-Kreises Neuss, wird der Sportausschuss dieses Thema
erneut behandeln.