Protokoll:

Herr Buchartz verweist auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sportausschusssitzung im September 2021 zum Thema Prävention von sexualisierter Gewalt im Sport. In diesem Kontext sei der kommende Vortrag des Sportbundes Rhein-Kreis Neuss eine gute Gelegenheit, das Thema näher zu betrachten.

Herr Fröhlich stellt den Mitgliedern des Sportausschusses den aktuellen Sachstand anhand einer Präsentation (Anlage 2) vor.

Herr Brügge betont, dass anhand dieses Prozesses deutlich werde, wie wichtig das 4-Türen-Modell ist. Er dankt seiner Sportverwaltung und dem Sportbund Rhein-Kreis Neuss für die sehr intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema. Wenn das Schutzkonzept vorliegt, kann es in einer der nächsten Sitzungen des Sportausschusses vorgestellt werden. Der Sportausschuss könnte dann beschließen, dieses Schutzkonzept zu implementieren, so dass die Erfüllung dieser Kriterien notwendig ist, um Sportfördermittel zu erhalten. Die Sportvereine leisten in vielen Bereichen sehr gute Arbeit. Für den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt sei es aber dringend erforderlich, dass sich die Sportvereine strukturell mit dem Thema auseinandersetzen. Sein Vorschlag ist deshalb, bei Vorlage des Schutzkonzeptes, die Sportförderrichtlinien anzupassen und dies zur Eintrittsbedingung von Förderungen zu machen.

Frau Jansen bedankt sich bei Herrn Fröhlich für den Bericht. Sie hebt die bisher aufgewendete Zeit für dieses Projekt inklusive des Einbezugs der verschiedenen Organisationen und externen Experten positiv hervor. Den Zeitplan bis Ende des Jahres hält sie für sehr ambitioniert und hofft, dass dieser einzuhalten ist. In Hinblick auf das Schutzkonzept fragt sie, ob eine Art Muster- bzw. Modellschutzkonzept Ziel dieses Prozesses ist, welches dann den Vereinen dienen soll, individuell angepasste Akzente zu setzen. Es gebe solche Muster in anderen Lebensbereichen, in denen es gewünscht sei, sich als Organisation individuell damit auseinanderzusetzen.

Herr Fröhlich erklärt, dass die Akteure im Haus des Sports sehr stark in der Sportpraxis unterwegs sind, somit viel Kontakt zu Sportlerinnen und Sportlern besteht. Deswegen werde allein dafür ein Schutzkonzept benötigt. Der Zeitplan ist sicherlich ambitioniert, so dass das fertige Konzept möglicherweise erst im ersten Quartal 2023 vorliegt. Das Ziel ist die Entwicklung eines Musterkonzepts, mit dem dann individuelle Konzepte mit den Vereinen erstellt werden können. Denn die Bedingungen in einem Schwimmverein unterscheiden sich von anderen Sportvereinen, wie einem Turnverein oder einem Fußballverein. Die individuelle Betrachtung der Vereine soll möglich sein, jedoch müsse es Standards geben, die für alle gelten.

Darüber hinaus betont Herr Fröhlich, dass die Entwicklung von Schutzkonzepten kein Top-Down-Prozess ist, bei dem der Sportbund Rhein-Kreis Neuss oder die Sportverwaltung vorangehen und die Vereine folgen. Es ist ein Prozess, der sowohl von oben als auch aus den Vereinen selbst heraus kommt. Denn es gäbe Vereine, die bereits sehr gut aufgestellt sind und mit denen ein intensiver Austausch stattfindet. Um letztendlich den Großteil aller Vereine im Kreisgebiet unterstützen zu können, ist das erklärte Ziel des Prozesses „Sicherer Sport im Rhein-Kreis Neuss“.

Herr Kahlbau dankt für den Vortrag und den Einsatz. Er regt an, das Element „Stärkung der Persönlichkeit“ in den Prozess mit aufzunehmen. Die Unterstützung der Vereine starke Persönlichkeiten zu entwickeln, könne zum Erfolg des „Sicheren Sports im Rhein-Kreis Neuss“ beitragen. Er fragt, ob auch Sportlerinnen und Sportler in den Prozess miteingebunden sind.

Herr Fröhlich erwidert, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, ein solches Konzept nicht ohne Partizipation zu erstellen. Ohne Partizipation ist es nicht wirksam. Durch den täglichen Austausch mit Kindern und Jugendlichen in den Sporthelferausbildungen und auch aus der Perspektive der Sportjugend gibt es viele Erfahrungsberichte. Diese Gruppen partizipieren auch an der Entwicklung des Schutzkonzeptes. Der nächste Workshop findet in der kommenden Woche im Sportinternat Knechtsteden statt, an dem Internatssportlerinnen und –sportler teilnehmen werden.

Herr Schmitz fragt, ob eine Evaluation geplant ist und darüber hinaus eine Prüfung erfolgen wird, ob und inwieweit das vorgelegte Schutzkonzept eines Vereins wirklich in der Praxis umgesetzt wird.

Herr Fröhlich erklärt, dass sich mit dieser Frage natürlich schon direkt zu Beginn des Prozesses auseinandergesetzt wurde, bereits bevor Kontakt zur Kindernothilfe bestand. Auf diese Frage gibt bis heute keine Lösung. Denn wann sei ein Konzept denn wirksam? Wenn viele Fälle gemeldet werden und später keine mehr aufkommen? Die Frage sei nicht zu beantworten. Man habe sich gemeinsam mit der Kindernothilfe auf den Weg gemacht, weil diese Organisation mit Profisportvereinen wie Werder Bremen bereits zusammengearbeitet hat. Es gibt im Breiten-, Leistungs- und Profisport unterschiedliche Gefahrenfelder. Die Kindernothilfe hat über mehrere Jahre mit Vereinen und Verbänden aus diesen Bereichen zusammengearbeitet sowie diese unterschiedlichen Gefahrenfelder identifiziert und analysiert. Er könne die Frage nicht beantworten, betont aber, dass man sich gemeinsam mit der Kindernothilfe auf den Weg für den „Sicheren Sport im Rhein-Kreis Neuss“ gemacht hat.

Weitere Fragen werden nicht gestellt.

Herr Buchartz verweist auf Herrn Brügges Aussage. Wenn ein Sachstand erreicht ist, dass die Schutzkonzepte verpflichtend werden sollten für die Förderung durch Rhein-Kreises Neuss, wird der Sportausschuss dieses Thema erneut behandeln.