Beschluss:

Der Sportausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Sportausschuss beschließt, dass die Ziffern 1.2 und 7.5 der Sportförderrichtlinien ersatzlos gestrichen werden. Die gem. Ziffer 6.2 zu ehrenden Platzierten bei Europa- und Weltmeisterschaften werden vom 1.- 6. Platz auf die 1.- 8. Plätze erweitert.


Protokoll:

Herr Streck erläutert den Antrag. Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt gem. Sportförderrichtlinien die Ausrichtung überregional bedeutsamer Sportveranstaltungen. Es ist geregelt, dass ein Sportverein mit der Sportveranstaltung keinen Überschuss erzielen darf. Dies sorge bei Vereinen für größere Bürokratie in der Vor- und Nachbereitung einer solchen Veranstaltung. Um Bürokratie abzubauen, wird vorgeschlagen, die Ziffern 1.2 und 7.5 in den Sportförderrichtlinien zu streichen.

Darüber hinaus verweist er auf den in Ziffer 6.2 geregelten zu ehrenden Personenkreis bei der Kreissportlerehrung. Die aktuelle Regelung habe einen Nachteil. Bei manchen Sportarten, wie der Sportart Taekwondo werden die Plätze 5-8 nicht ausgekämpft. Die Setzung in der Weltrangliste entscheidet über die letztendliche Platzierung der Sportlerinnen und Sportler in der Ergebnisliste. Die Tagesleistung hat somit keinen Einfluss. Zur Gleichbehandlung aller Sportarten wird deswegen vorgeschlagen, die Ziffer 6.2 von 1. - 6. Platz auf 1. - 8. Platz zu erweitern.

Herr Zenk hält es für wünschenswert, wenn auch die Landesförderung von dieser Regelung bei der Förderung von Sportveranstaltungen absehen würde, denn die Landesförderung habe eine andere Dimension als die Kreisförderung. Auch seine Fraktion habe sich Gedanken zu den Sportförderrichtlinien gemacht. Aufgrund der Kürze der Zeit sei jedoch eine intensive Behandlung dessen nur unzureichend möglich gewesen. Die im Antrag dargestellten Änderungen seien durchaus nachvollziehbar. Gleichzeitig schlägt er vor, die Gesamtbetrachtung der Sportförderrichtlinien auf die Tagesordnung der nächsten Sportausschusssitzung zu setzen. Der Beschlussvorschlag des aktuellen Antrages könne heute zur Abstimmung gebracht werden.

Herr Pesch stimmt dem Vorredner zu, dass die gesamten Sportförderrichtlinien von 2010 Thema in der nächsten Sportausschusssitzung werden sollten. Besonderes Augenmerk möchte er jetzt schon ankündigen. Es sollte nicht nur um die normalen Sportarten und Sportlerinnen und Sportler gehen, sondern auch die inklusiv betriebenen Sportarten im Rhein-Kreis Neuss betrachtet werden. Auch sollte u.a. geregelt werden, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Großsportveranstaltungen wie Special Olympics, Paralympics oder Invictus Games geehrt werden.

Herr Welter fragt, ob es nicht sinnhafter ist, das Thema nicht einfach nur auf die Tagesordnung zu setzen, sondern das bereits im Vorfeld Anregungen aus den einzelnen Fraktionen entwickelt werden. Dann stehen konkrete Vorschläge in der nächsten Sportausschusssitzung zur Debatte.

Herr Buchartz fasst zusammen, dass der Antrag zur Abstimmung gebracht werden kann und die Fraktionen zur nächsten oder übernächsten Sitzung ihre Vorschläge zur Änderung der Sportförderrichtlinien einreichen.

Herr Brügge erklärt, dass die angesprochenen Ehrungen im Bereich des Inklusionssports schon Gegenstand der Sportförderrichtlinien sind.