Sitzung: 25.10.2022 Sportausschuss
Vorlage: 52/1772/XVII/2022
Beschluss:
Der Sportausschuss fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Sportausschuss beschließt, dass die Ziffern 1.2 und 7.5 der Sportförderrichtlinien ersatzlos gestrichen werden. Die gem. Ziffer 6.2 zu ehrenden Platzierten bei Europa- und Weltmeisterschaften werden vom 1.- 6. Platz auf die 1.- 8. Plätze erweitert.
Protokoll:
Herr
Streck erläutert den Antrag.
Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt gem. Sportförderrichtlinien die Ausrichtung
überregional bedeutsamer Sportveranstaltungen. Es ist geregelt, dass ein
Sportverein mit der Sportveranstaltung keinen Überschuss erzielen darf. Dies
sorge bei Vereinen für größere Bürokratie in der Vor- und Nachbereitung einer
solchen Veranstaltung. Um Bürokratie abzubauen, wird vorgeschlagen, die Ziffern
1.2 und 7.5 in den Sportförderrichtlinien zu streichen.
Darüber hinaus verweist er auf den in Ziffer 6.2
geregelten zu ehrenden Personenkreis bei der Kreissportlerehrung. Die aktuelle
Regelung habe einen Nachteil. Bei manchen Sportarten, wie der Sportart
Taekwondo werden die Plätze 5-8 nicht ausgekämpft. Die Setzung in der Weltrangliste
entscheidet über die letztendliche Platzierung der Sportlerinnen und Sportler
in der Ergebnisliste. Die Tagesleistung hat somit keinen Einfluss. Zur
Gleichbehandlung aller Sportarten wird deswegen vorgeschlagen, die Ziffer 6.2
von 1. - 6. Platz auf 1. - 8. Platz zu erweitern.
Herr
Zenk hält es für
wünschenswert, wenn auch die Landesförderung von dieser Regelung bei der
Förderung von Sportveranstaltungen absehen würde, denn die Landesförderung habe
eine andere Dimension als die Kreisförderung. Auch seine Fraktion habe sich
Gedanken zu den Sportförderrichtlinien gemacht. Aufgrund der Kürze der Zeit sei
jedoch eine intensive Behandlung dessen nur unzureichend möglich gewesen. Die
im Antrag dargestellten Änderungen seien durchaus nachvollziehbar. Gleichzeitig
schlägt er vor, die Gesamtbetrachtung der Sportförderrichtlinien auf die
Tagesordnung der nächsten Sportausschusssitzung zu setzen. Der
Beschlussvorschlag des aktuellen Antrages könne heute zur Abstimmung gebracht
werden.
Herr
Pesch stimmt dem Vorredner
zu, dass die gesamten Sportförderrichtlinien von 2010 Thema in der nächsten
Sportausschusssitzung werden sollten. Besonderes Augenmerk möchte er jetzt
schon ankündigen. Es sollte nicht nur um die normalen Sportarten und
Sportlerinnen und Sportler gehen, sondern auch die inklusiv betriebenen
Sportarten im Rhein-Kreis Neuss betrachtet werden. Auch sollte u.a. geregelt
werden, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Großsportveranstaltungen wie
Special Olympics, Paralympics oder Invictus Games geehrt werden.
Herr
Welter fragt, ob es nicht
sinnhafter ist, das Thema nicht einfach nur auf die Tagesordnung zu setzen,
sondern das bereits im Vorfeld Anregungen aus den einzelnen Fraktionen
entwickelt werden. Dann stehen konkrete Vorschläge in der nächsten Sportausschusssitzung
zur Debatte.
Herr
Buchartz fasst zusammen, dass
der Antrag zur Abstimmung gebracht werden kann und die Fraktionen zur nächsten
oder übernächsten Sitzung ihre Vorschläge zur Änderung der
Sportförderrichtlinien einreichen.
Herr
Brügge erklärt, dass die
angesprochenen Ehrungen im Bereich des Inklusionssports schon Gegenstand der
Sportförderrichtlinien sind.