Beschluss:

Der Sportausschuss fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Sportausschuss bittet die Kreisverwaltung, gemeinsam mit der Stadtverwaltung Kaarst den Verein DJK Holzbüttgen 1961 e.V., Abteilung Floorball (Deutscher Meister 2022), intensiv bei seinen Bemühungen zu unterstützen und zu begleiten, den Status eines Landesstützpunktes NRW für die Sportart Floorball zu erhalten.

 


Protokoll:

Herr Buchartz begrüßt Philip Jesse, den Abteilungsleiter der Floorballabteilung der DJK Holzbüttgen.

Herr Streck verweist auf die Meisterfeier zum Gewinn des Deutschen Meistertitels der Floorballer im Rathaus der Stadt Kaarst. Dort sei die Idee entstanden, durch die Politik den Prozess zur Ernennung als Landesstützpunkt Floorball zu unterstützen. Die Initiative müsse natürlich aus dem Verein selbst herauskommen. Eine Anerkennung als Landesstützpunkt bringe finanzielle Vorteile für den Verein und die Sportart. Dies sei eine tolle Chance für den Verein und die Sportart Floorball im Rhein-Kreis Neuss. Deswegen würde er sich über eine breite Zustimmung des Antrags durch den Kreissportausschuss und auch dem Sportausschuss der Stadt Kaarst freuen. Die kommunalpolitische Zustimmung sei ein wichtiges und positives Signal an die Entscheider. Um den Mitgliedern des Sportausschusses die Sportart Floorball durch Philip Jesse vorzustellen und ihnen die Gelegenheit zu geben, Fragen zur Sportart und zum Anerkennungsprozess zu stellen, schlägt er eine Sitzungsunterbrechung vor.

Gegen die Sitzungsunterbrechung erhebt sich kein Widerspruch.

Herr Buchartz unterbricht um 17:28 Uhr die Sitzung und beendet die Unterbrechung um 17:45 Uhr.

Herr Ackburally fragt Herrn Brügge, welche Optionen die Kreisverwaltung zur Unterstützung im Anerkennungsverfahren der DJK Holzbüttgen sieht und ob es schon Signale aus der Stadt Kaarst gibt.

Herr Brügge übergibt das Wort an Herrn Schütz, der den bisherigen Prozess erläutert. Bis jetzt gibt es keine Erfahrungen mit den Floorballern. Er wird mit Herrn Jesse Kontakt aufnehmen. Bisher liegen seitens des Vereins keine Unterlagen zu der Vereinsstruktur vor. Bekannt sind bisher lediglich die tollen sportlichen Erfolge. Aus der Erfahrung der Anerkennung anderer Stützpunkte in der Leistungssportregion Rhein-Kreis Neuss sind die Kriterien des LSB NRW zur Anerkennung als Landesstützpunkt bekannt. Seinem Kenntnisstand nach steht der Landesverband Floorball einer Anerkennung als Verbandsstützpunkt offen gegenüber. Dies ist der erste Schritt auf dem Weg zur Anerkennung als Landesstützpunkt. Im nächsten Schritt ist ein Nachweis gegenüber dem LSB NRW erforderlich, dass die notwendigen Strukturen bestehen. Wenn die DJK Holzbüttgen die Unterlagen zur Vereinsstruktur bei der Kreisverwaltung einreicht und erkennbar ist, dass diese notwendigen Strukturen bereits Stand heute bestehen, kann die Verwaltung Kontakt zum LSB NRW aufnehmen. Bei den Voltigierern lag vor einigen Jahren eine ähnliche Situation vor. Der Status als Landesstützpunkt wurde aberkannt, weil Voltigieren nicht zu den olympischen Sportarten zählt. Nur Landesstützpunkte aus olympischen Sportarten erhalten Landesfördermittel. An den Status sind jedoch auch bestimmte Förderungen des Kreises und der Stiftung Sport geknüpft. Die Kreisverwaltung hat deswegen den LSB NRW darauf aufmerksam gemacht, dass ohne den Stützpunktstatus auch die finanzielle Unterstützung durch den Kreis und die Stiftung Sport entfällt. Der Verein musste daraufhin dem LSB NRW nachweisen, dass die erforderlichen Kriterien hinsichtlich der Vereinsstruktur weiterhin erfüllt sind. Die positive Begleitung durch die Verwaltung hat letztendlich dazu geführt, dass die Voltigierer die Anerkennung als Landesstützpunkt wieder erhalten haben. Es besteht mehrmals jährlich Kontakt zum Leistungssportdirektor des LSB NRW. Wenn die Verwaltung in diesen Gesprächen Prozesse positiv begleitet, sei dies sicherlich vorteilhaft.

Herr Pesch hofft, dass grundsätzlich jeder Verein im Rhein-Kreis Neuss die Unterstützung der Verwaltung erhalte, auch ohne vorherigen Antrag. Ein Verein müsse auch direkte Unterstützung der Verwaltung erfahren können, ohne Umweg über die Politik und die Notwendigkeit einer Beschlussfassung.

Herr Brügge betont, dass selbstverständlich jeder Sportverein im Rhein-Kreis Neuss die Unterstützung der Sportverwaltung erhält, wenn es der Unterstützung bedarf. Es sei jedoch auch so, dass ein positiver Beschluss des Sportausschusses in einem solchen Prozess ein durchaus wichtiger Faktor sein kann.

Weitere Fragen werden nicht gestellt.

Herr Buchartz verweist auf den Beschlussvorschlag in der Vorlage und stellt diesen zur Abstimmung frei.