Protokoll:

Ausschussvorsitzende Kühl wies unter Bezugnahme auf die Vorlage zur heutigen Sitzung darauf hin, dass sie an dem von der Verwaltung angebotenen Termin am 28.10.2022 an der Besichtigung des Gefahrenabwehrzentrums Düren nicht teilnehmen könne. Sie schlug daher vor diesen Termin abzusagen und Anfang 2023 einen anderen Termin zu finden.

 

Dezernent Stiller schlug als Kompromiss vor, dass Ausschussmitglieder, die am 28.10.2022 teilnehmen könnten diesen Termin wahrnehmen und Anfang 2023 ein weiteres Gefahrenabwehrzentrum besucht werden könne. Diesem Vorschlag schlossen sich Ausschussmitglied Palmen für die SPD-Fraktion und Kreistagsmitglied Jung für die CDU-Fraktion an.

 

Die Verwaltung wird über die Fraktionsgeschäftsstellen abfragen, welche Ausschussmitglieder Interesse an einer Teilnahme am 28.10.2022 haben. Die Zahl der Besucher wurde seitens des Kreises Düren mit 15 beziffert.

 

Der Ausschuss diskutierte die Frage, ob die weiteren Überlegungen zur Schaffung eines Gefahrenabwehrzentrums in einer Arbeitsgruppe oder einem Arbeitskreis vorangetrieben werden sollten. Die Frage solle in der nächsten Ausschusssitzung abschließend geklärt werden.

 

Die Fraktionen benannten folgende Personen für den weiteren Austausch:

 

SPD: Frau Kühl, Herr Palmer

Grüne: Frau Leiermann, Herr Schimanski; als Vertreter: Herr Pesch, Frau Michael-Fränzel

CDU: Herr Cöllen, Herr Ramakers; als Vertreter: Herr Dikers, Herr Jung

FDP: Herr Grühl, Herr Fegers

 

 

Dezernent Stiller führte in die Thematik „Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes“ ein und gab zunächst einen Überblick zum aktuellen Sachstand von Bundes- und Landespolitik. Dabei ging er in besonderer Weise auf die Inhalte des Koalitionsvertrages der Landesregierung ein.

 

Im Anschluss beantwortete Dezernent Stiller die Fragen aus dem Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen vom 29.09.2022 wie folgt:

 

  • Reicht die Fahrzeug-, Personal- und Raumausstattung (Standorte) zur Bewältigung dieser Aufgaben aus?

o   Der Katastrophenschutz im Rhein-Kreis Neuss basiert im Wesentlichen auf der Einbindung der Hilfsorganisationen (diesen stellen 6 Einsatzeinheiten), den Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk und der Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen. Nach den Erkenntnissen der Verwaltung sind alle diese Kräfte und die jeweilige Sach- und Fahrzeugausstattung ausreichend, um auf Großschadenslagen zu reagieren.

 

  • Kann das Ehrenamt, mit den vorhandenen Ressourcen, seine Aufgaben bewältigen?

o   Davon geht die Kreisverwaltung nach den vorliegenden Erkenntnissen aus. Bis heute wäre die Bewältigung von großen Schadenslagen (d.h. unterhalb der Großschadenslage nach dem BHKG) ohne die ehrenamtlichen Kräfte nicht denkbar gewesen! Die Ehrenamtler stellen immer wieder unter Beweis, welch enorme Kraft sie haben und wie wichtig sie für unsere Gesellschaft sind.

 

  • Wo sind die Standorte derzeit und welche Aufgaben haben diese?

o   Die Liste der Standorte der Hilfsorganisationen, der Feuerwehren, des technischen Hilfswerks und der DLRG sind dieser Niederschrift beigefügt.

 

  • Ist die Ausstattung der Standorte ausreichend (zum Beispiel mit Notstromgeneratoren, Wasser- und Verpflegungsvorrat, Zelte, Decken, Betten mit Zubehör, mobile Heizungen u.v.m.)?

o   Die Ortsverbände des Technischen Hilfswerks sind hervorragend ausgestattet, was sie in verschiedenen Einsätzen immer wieder gezeigt haben.

o   Die Ausstattung der Hilfsorganisationen entspricht den ihnen zufallenden Aufgaben im Katastrophenschutz, z.B. das Stellen von Personentransportzügen, der Aufbau und Betrieb eines Behandlungsplatzes oder eines Betreuungsplatzes sowie der Aufbau einer Verpflegungsstelle.

o   Für alle diese Bereiche gilt: die lokalen Kräfte im Rhein-Kreis Neuss sind darauf ausgelegt, im Falle einer Großschadenslage schnellstmöglich zur Stelle zu sein. Bei mittel- und längerfristigen Lagen wird dann überörtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen sein, um frische Kräfte, neues Material, Kraftstoffe oder Verpflegung nachzuführen. Das Beispiel Hochwasserkatastrophe hat dies eindrucksvoll gezeigt.

o   Hervorragend funktioniert im Rhein-Kreis Neuss auch die zivil-militärische Zusammenarbeit mit dem Kreisverbindungskommando der Bundeswehr (KVK). Im Falle einer Großschadenslage ist das KVK in den Krisenstab des Kreises eingebunden und wird durch die KGS automatisch mit alarmiert.

 

  • Was muss noch getan bzw. investiert werden?

o   Der Katastrophenschutz braucht einen Mittelpunkt im Rhein-Kreis Neuss (Stichwort Gefahrenabwehrzentrum).

o   Es muss wieder mehr miteinander praktisch geübt werden. Die Zäsur durch die Corona-Pandemie muss überwunden werden. Hierfür müssen Ressourcen zur Verfügung stehen.

o   Die Eigenresillienz der Bevölkerung muss deutlich gestärkt werden – der Katastrophenschutz ist keine Vollkaskoversicherung für alle denkbaren Szenarien.

o   Die Beschaffung spezieller Fahrzeuge muss geprüft und durchgeführt werden, z.B. die Beschaffung einer weiteren Netzersatzanlage. Beschafft wurde inzwischen ein „Abrollbehälter Sandsack“, der z.B. bei Hochwasserlagen in den Einsatz kommen kann.