Protokoll:

Unter Bezugnahme auf die Ausführungen zu TOP 4 erläuterte Dezernent Stiller, dass die Schaffung eines Gefahrenabwehrzentrums die zentrale Säule einer Neuausrichtung des Katastrophenschutzes im Rhein-Kreis Neuss sein könne. Aus Sicht der Verwaltung sollten als essentielle Bestandteile eine Leitstelle, Lageräume, Lagerhallen, Fahrzeughallen und Schulungsräume bei der Entwicklung mitgedacht werden. Die Verwaltung habe zwischenzeitlich eine Abfrage an die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Kommunen auf den Weg gebracht, um die dortigen Vorstellungen und Gedanken in Erfahrung zu bringen und einen entsprechenden Dialog zu initiieren.

 

Ausschussmitglied Palmen erklärte, die Verwaltung habe mit dieser Darstellung den Kern der Sache getroffen. Um ein Gefahrenabwehrzentrum zu realisieren sei es nun notwendig, alle Beteiligten ins Boot zu holen. Bei der weiteren Diskussion müsse die Frage beleuchtet werden, welche Elemente des Katastrophenschutzes zentralisiert werden sollten, und welche Elemente sinnvoller Weise dezentral bestehen bleiben müssten.

 

Diese Haltung wurde von Kreistagsmitglied Leiermann unterstützt. Sie bat darum, über die Ergebnisse der Abfrage der Kreisverwaltung an die Hauptverwaltungsbeamten informiert zu werden. Dezernent Stiller sagte zu, nach der Zusammenfassung der Ergebnisse den Ausschuss zu informieren.