Protokoll:

Stellvertretender Kreisbrandmeister und Vorsitzender des Verbandes der Feuerwehren im Rhein-Kreis Neuss e.V., Herr Stefan Meuter, trug zu den Expertenvorschlägen zur Entwicklung des Katastrophenschutzes vor. Der Vortrag ist der Niederschrift beigefügt.

 

Kreistagsmitglied Leiermann merkte an, dass es für einen Katastrophenschutzbedarfsplan nicht ausreichend sei nur zu erfassen, welche Kräfte und Einsatzmittel vorhanden seien. Es müsste darüber nachgedacht werden, ob für den Rhein-Kreis Neuss nicht zunächst ein umfassender Katastrophenschutzbedarfsplan erarbeitet werde, bevor die Planung eines Gefahrenabwehrzentrums vorangetrieben werde.

 

Stellv. Kreisbrandmeister Meuter und Dezenernt Stiller vertraten die Auffassung, dass bei Handlungsstränge durchaus parallel verfolgt werden könnten.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsmitglied Schimanski stellte Stellv.Kreisbrandmeister Meuter klar, dass es seitens des Landes NRW keine Vorgaben oder Anforderungen an ein Gefahrenabwehrzentrum gebe. Hier hätten die Gebietskörperschaften einen freien Handlungs- und Gestaltungsspielraum.

 

Ausschussmitglied Pesch erkundigte sich, ob in einem Gefahrenabwehrzentrum der Krisenstab oder der operativ-taktische Stab untergebracht werden solle. Amtsleiter Mertens verwies auf die Lösung anderer Kreise, die beide Stäbe in diesem Gebäude untergebracht hätten, was für eine vernetzte Zusammenarbeit im Fall einer Lage von großem Vorteil sei.