Protokoll:

Die geplante Durchführung des Vergabeverfahrens für den Bereich des Rettungsdienstes sei, so Dezernent Stiller, aufgrund eines aktuellen Urteils der Vergabekammer Westfalen, zunächst zurückgestellt. Die Vergabekammer Westfalen hatte gerügt, dass in einem gleichgelagerten Ausschreibungsverfahren die sogenannte Bereichsausnahme angewendet worden sei, wonach privat-gewerbliche Anbieter rettungsdienstlicher Leistungen von der Vergabe ausgeschlossen worden waren. In der Begründung habe die Vergabekammer Westfalen darauf hingewiesen, dass es in NRW an einer hierfür erforderlichen Rechtsgrundlage im Rettungsgesetz NRW fehle. Das Verfahren sei laut Dezernent Stiller am Oberlandesgericht Münster anhängig. Der Ausgang des Verfahrens solle abgewartet werden, um das eigenen Ausschreibungsverfahren auf eine sichere Grundlage zu stellen. Die bestehenden Verträge mit den Hilfsorganisationen würden zu diesem Zweck zunächst um ein weiteres Jahr verlängert.