Beschluss:

Über den Antrag wird wegen der Unzuständigkeit des Jugendhilfeausschusses für schulische Angelegenheiten der Schulträger Korschenbroich, Rommerskirchen und Jüchen nicht beraten.

 


Protokoll:

Herr Kresse begründete den Antrag mit der Entwicklung im Bereich der Einkommenssituation von SGB II und SGB VIII - Empfängern.

 

Nach teils kontrovers geführter Diskussion, in der die Verwaltung, auf die Zuständigkeit der Gemeinden als Schulträger hinwies, stellte Herr Ehms  einen Geschäftsordnungsantrag zur Erklärung der Nichtbefassung.

 

Der Vorsitzende Herr Cwik, ließ über den Antrag zur Geschäftsordnung, wonach sich dieser Ausschuss für den vorliegenden Antrag als nicht zuständig erklärt, abstimmen;

Ergebnis:

Bei 8 ja-Stimmen, 2-nein-Stimmen sowie 2 Enthaltungen erklärt der Ausschuss mehrheitlich, sich mit dem vorliegenden Antrag nicht zu befassen.