Protokoll:

Der Leiter der Planungsabteilung vom Landesbetrieb Straßen NRW Herr Münster stellte sich und seine Kollegin Frau Quack kurz vor. Die Präsentation des anschließenden Vortrags ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Es konnte festgestellt werden, dass grundsätzlich genug Finanzmittel von Bundes- und Landesseite für die Stärkung des Radverkehrsnetzes vorhanden sind. Das Land alleine hat in der Vergangenheit das Budget von 12 Mio. auf 30 Mio. Euro aufgestockt. Dieses Budget kann nicht nur für den Neubau, sondern auch für die Sanierung verwendet werden. Wie in anderen Verwaltungseinheiten auch gibt es derzeit einen Mangel an qualifizierten Mitarbeitenden, sodass Neubau- und Sanierungsmaßnahmen oftmals nicht zügig umgesetzt werden können. Die durch die Zustandserfassung und –bearbeitung (ZEB) festgestellten Mängel werden priorisiert und entsprechend abgearbeitet. Hierbei erfolgt gleichzeitig eine sichere Führung für die Radfahrenden. Dies führt teilweise dazu, dass ein separater Radweg durch Veränderung des Straßenquerschnitts hergestellt werden kann. Für Neubaumaßnahmen priorisiert der Regionalrat Düsseldorf die Maßnahmenliste, welche von Straßen NRW dann umgesetzt werden. Da man parallel an verschiedenen Maßnahmen arbeite, kann es schon mal vorkommen, dass Maßnahmen mit niedrigerer Priorisierung gelegentlich schneller realisiert werden, wenn diese kurzfristiger umgesetzt werden können. Dies passiere oftmals dann, wenn zur Herstellung des Baurechts zusätzlicher Grunderwerb erforderlich ist. Des Weiteren teilte Herr Münster mit, dass Mobil- und Fahrradstationen aktuell keinen Vorrang für Straßen NRW hätten, wichtiger sei die sichere Führung des Radfahrers an Straßen.

Kreisdirektor Brügge lobte im Anschluss an den Vortrag die Priorisierung der Sanierungsmaßnahmen in der Vergangenheit und bestätigte die bisherige gute Zusammenarbeit.

Ausschussmitglied Cöllen fragte, ob Straßen NRW auch von Amts wegen Maßnahmen in die Aufgabenliste aufnehme oder dies ausschließlich durch den Regionalrat erfolge. Herr Münster entgegnete hierauf, dass bei auffälligen Strecken selbstverständlich auch eine selbstständige Prüfung erfolge, man aber oftmals auf die Anregungen des Regionalrates reagiere, da die dort vertretenen Verwaltungen durch ihre lokale Nähe Probleme oftmals schneller erkennen. Hauptsächlich bestimme der Regionalrat aber die Aufgabenliste.

Auf Wunsch von Ausschussmitglied Wollbold wurde die Prioritätenliste für den Radwegeneubau des Regionalrates der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Zum Thema Radschnellwege teilte Herr Münster mit, dass diese sowohl als Landesprojekte geplant und gebaut werden können, es aber auch kommunale Projekte gebe, die diese Radrouten vor Ort umsetzen. Über die Zuständigkeit entscheide das zuständige Ministerium.

Ausschussmitglied Peters stellte im Anschluss mehrere Fragen an Herrn Münster. Zunächst wollte er wissen, wann Straßen NRW selbstständig aktiv werde. Gelte dies nur für Neubau oder auch für Sanierungsmaßnahmen. Herr Münster entgegnete hierauf, dass die Sanierungskonzepte in eigener Zuständigkeit anhand der vorhandenen Sanierungskonzepte abgearbeitet werden. Problematisch sei aber vor allem hier der vorhandene Fachkräftemangel. Des Weiteren wollte Ausschussmitglied Peters wissen, ob eine Reduzierung der Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen auf Land- und Bundesstraßen nicht gleichzeitig mehr Sicherheit für Radfahrende bedeute. Dem entgegnete Herr Müster, dass man hierbei den Charakter von überregionalem Verkehr bei Bundes- und Landstraßen berücksichtigen müsse. Eine Temporeduzierung könne daher nur erfolgen, wenn eine zwingende Notwendigkeit wie z.B. ein Unfallschwerpunkt vorliegen würde. Aufgrund des überregionalen Charakters erfolgt daher eine sehr restriktive Auslegung von Tempobegrenzungen. Ausschussmitglied Peters wollte abschließend noch wissen, warum Ampelanlagen oftmals im Radweg gebaut werden und warum keine Einbindung in die vorhandene Signalisierung erfolge. Hierzu führte Herr Münster aus, dass diese Problematik oftmals dem örtlichen Platzmangel bei Kreuzungen geschuldet ist. Die vorhandene Flächengestaltung unterliege oftmals den Auflagen der Barrierefreiheit, sodass schlichtweg zu wenig Raum vor Ort vorhanden sein. Zumal werden mehrheitlich sogenannte Anforderungsampeln als Querungshilfe genutzt, da auf Land- und Bundestraßen viel mehr Kraftfahrzeuge als Radfahrende unterwegs sind. Bei einer eingebundenen Signalisierung würden die KFZ-Durchflussrate und damit die Leistungsfähigkeit der Kreuzung für den Kraftverkehr deutlich sinken. Die Steuerung der Lichtsignalanlagen liege auch nicht bei Straßen NRW, sondern bei den örtlichen Straßenverkehrsbehörden.

Ausschussmitglied Becker fragte nach, ob es bei dem Thema Radvorrangrouten ein lokales Konfliktmanagement bei Straßen NRW vorgesehen ist oder ob diese eine rein kommunale Aufgabe sei. Ein Beispiel hierfür sei zum Beispiel die örtliche Parkplatzsituation. Herr Münster entgegnete hierauf, dass es sich innerorts in der Regel um ein rein kommunales Problem handle. Eine Beteiligung von Straßen NRW ist hier nur vorgesehen, wenn es sich um eine Straße in Baulast des Landesbetriebes handelt. In diesem Falle ist Straßen NRW zuständig und kümmert sich um die Umsetzung. Nach seiner Wahrnehmung finde aber in den letzten Jahren ein Wandel im Rahmen der Verkehrswende in der Politik statt, sodass ein Verzicht auf Parkplätze zugunsten eines Radweges immer wahrscheinlicher sei. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Becker wie denn ein solches Verfahren gestartet werden würde, entgegnete Herr Münster, dass in der Regel die Kommunen auf Straßen NRW zukommen und dort dann über eine gemeinsame Planung gesprochen wird. Hier wird dann die Örtlichkeit geprüft und es muss entschieden werden, wo der Radweg am idealsten realisiert werden könnte. Hier würden dann auch Lösungsmöglichkeiten z.B. für den Wegfall von Parkplätzen diskutiert werden.

Ausschussmitglied Hugo-Wissemann wollte wissen, ob der Ausbau von vorhandenen Radwegen zu Radvorrangrouten in den Bereich der Sanierungen oder des Neubaus fällt. Herr Münster führte hierzu aus, dass es sich um Ausbaumaßnahmen handle, bei der ein erhöhter Ausbaustandart vorgesehen ist. In wie weit ein Ausbau möglich ist, hängt von den lokalen Gegebenheiten ab. Oftmals werden Bundes- und Landstraßen außer Orts von Baumreihen oder Alleen flankiert, sodass ein Ausbau auf 3,50m nicht immer möglich ist. Die einzige Alternative um einen solchen Ausbau durchzuführen würde eine Fällung der vorhandenen Baumreihe bedeuten. Diese Notwendigkeit liegt aktuell noch nicht vor, insbesondere, weil andere Radwege, welche z.B. nur 1,60m breite haben, eine höhere Priorisierung haben, um den Radfahrer sicherer zu führen. Eine vorhandene gute Infrastruktur minimal zu verbessern um einen erhöhten Ausbaustandart zu erreichen hat eine deutlich niedrigere Priorität als ein Teilstück wo kein Radweg vorhanden ist und eine Möglichkeit realisiert werden könnte, welche die Sicherheit des Radfahrers erhöht.

Ausschussmitglied Hugo-Wissemann fragte weiterhin nach, ob Straßen NRW auch im Zuge einer Landesmaßnahme für die Ertüchtigung von Feldwegen zuständig sei. Hierauf entgegnete Herr Münster, dass bei Maßnahmen, an denen Straßen NRW beteiligt sei, einmalig der Radweg hergestellt werde und dann die Verkehrssicherungspflicht in diesen Abschnitten per Vereinbarung an die Kommune oder den Eigentümer übergehe.

Zum Thema „Bürgerradwege“ führte Herr Münster aus, dass es hier keine Beschränkungen gebe, es können sowohl kleinere Maßnahmen wie auch größere Projekte hier durchgeführt werden. Die örtliche Kommune muss nur entsprechend leistungsfähig sein, das Projekt auch umzusetzen.

Auf Bitten von Ausschussmitglied Hugo-Wissemann wird die Liste des Prioritätenliste Regionalrates der Niederschrift als Beilage angefügt.

Herr Münster teilte auf Nachfrage von Ausschussmitglied Fischer mit, dass es in der Vergangenheit bei Radwegemaßnahmen des Bundes bisher niemals finanzielle Engpässe gab, bei Maßnahmen des Landes wurden in den letzten 2 Jahren die zur Verfügung stehenden Mittel auf mehr als 30 Mio. Euro mehr als verdoppelt. Aus diesen Mitteln können zukünftig auch die Radwegesanierungen finanziert werden.

Beratendes Mitglied Adamsky schloss sich den Ausführungen des Ausschussmitgliedes Peters im Bezug auf die Ampeln mit Bedarfstastern an und bot an, dass der ADFC eine Liste mit problematischen Stellen für Radfahrer im Rhein-Kreis Straßen NRW zur Verfügung stellen würde, damit diese nochmals durch den Landesbetrieb geprüft werden könnten. 

Ausschussmitglied Schimanski bedankte sich für den Vortrag und wies darauf hin, dass an vielen Stellen Querungshilfen oftmals nicht vorhanden, bzw. wenn vorhanden oftmals zu klein seien. Hierauf entgegnete Herr Münster, dass es mit den Kommunen einmal jährlich Gespräche stattfinden, indem Problemstellen besprochen werden. Im Anschluss hieran würden diese von Straßen NRW geprüft und ggf. Maßnahmen eingeleitet. Neu hergestellte Querungshilfen hätten eine Breite von 2,50m und biete damit ausreichend Platz für querende Personen.

Landrat Petrauschke verwies auf die Problematik der Sanierung des Radweges entlang der L 390 entlang des Nordkanals und bat darum, hier zeitnah eine Prüfung für einen Ausbau durchzuführen. Herr Münster entgegnete, dass die Problematik Straßen NRW bekannt sei, aber eine wesentliche Verbesserung des Radweges könne nicht erreicht werden, da die örtlichen Voraussetzungen aufgrund des Nordkanals sehr begrenzt seien. Für diesen Abschnitt ist allerdings eine Sanierung vorgesehen.

Im Anschluss an den Vortrag zur Stärkung des Radwegenetzes berichtete Herr Münster die aktuellen Sachstände zu den vorab angefragten Straßenbaumaßnahmen. Auf die Seiten 10 ff. der beigefügten Präsentation wird verwiesen.

Zum Abschluss bedankte sich der Ausschussvorsitzende im Namen aller bei Herrn Münster und wünschte eine sichere Heimfahrt.