Sitzung: 10.11.2022 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 66/1822/XVII/2022
Protokoll:
Der Leiter der Planungsabteilung vom
Landesbetrieb Straßen NRW Herr Münster stellte sich und seine Kollegin Frau
Quack kurz vor. Die Präsentation des anschließenden Vortrags ist der
Niederschrift als Anlage beigefügt.
Es konnte festgestellt werden, dass
grundsätzlich genug Finanzmittel von Bundes- und Landesseite für die Stärkung
des Radverkehrsnetzes vorhanden sind. Das Land alleine hat in der Vergangenheit
das Budget von 12 Mio. auf 30 Mio. Euro aufgestockt. Dieses Budget kann nicht
nur für den Neubau, sondern auch für die Sanierung verwendet werden. Wie in
anderen Verwaltungseinheiten auch gibt es derzeit einen Mangel an
qualifizierten Mitarbeitenden, sodass Neubau- und Sanierungsmaßnahmen oftmals
nicht zügig umgesetzt werden können. Die durch die Zustandserfassung und
–bearbeitung (ZEB) festgestellten Mängel werden priorisiert und entsprechend
abgearbeitet. Hierbei erfolgt gleichzeitig eine sichere Führung für die
Radfahrenden. Dies führt teilweise dazu, dass ein separater Radweg durch
Veränderung des Straßenquerschnitts hergestellt werden kann. Für
Neubaumaßnahmen priorisiert der Regionalrat Düsseldorf die Maßnahmenliste,
welche von Straßen NRW dann umgesetzt werden. Da man parallel an verschiedenen
Maßnahmen arbeite, kann es schon mal vorkommen, dass Maßnahmen mit niedrigerer
Priorisierung gelegentlich schneller realisiert werden, wenn diese kurzfristiger
umgesetzt werden können. Dies passiere oftmals dann, wenn zur Herstellung des
Baurechts zusätzlicher Grunderwerb erforderlich ist. Des Weiteren teilte Herr
Münster mit, dass Mobil- und Fahrradstationen aktuell keinen Vorrang für
Straßen NRW hätten, wichtiger sei die sichere Führung des Radfahrers an
Straßen.
Kreisdirektor
Brügge lobte im Anschluss an
den Vortrag die Priorisierung der Sanierungsmaßnahmen in der Vergangenheit und
bestätigte die bisherige gute Zusammenarbeit.
Ausschussmitglied
Cöllen fragte, ob Straßen NRW
auch von Amts wegen Maßnahmen in die Aufgabenliste aufnehme oder dies
ausschließlich durch den Regionalrat erfolge. Herr Münster entgegnete hierauf,
dass bei auffälligen Strecken selbstverständlich auch eine selbstständige
Prüfung erfolge, man aber oftmals auf die Anregungen des Regionalrates
reagiere, da die dort vertretenen Verwaltungen durch ihre lokale Nähe Probleme
oftmals schneller erkennen. Hauptsächlich bestimme der Regionalrat aber die
Aufgabenliste.
Auf Wunsch von Ausschussmitglied Wollbold wurde die Prioritätenliste für den
Radwegeneubau des Regionalrates der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Zum Thema Radschnellwege teilte Herr Münster
mit, dass diese sowohl als Landesprojekte geplant und gebaut werden können, es
aber auch kommunale Projekte gebe, die diese Radrouten vor Ort umsetzen. Über
die Zuständigkeit entscheide das zuständige Ministerium.
Ausschussmitglied
Peters stellte im Anschluss
mehrere Fragen an Herrn Münster. Zunächst wollte er wissen, wann Straßen NRW
selbstständig aktiv werde. Gelte dies nur für Neubau oder auch für
Sanierungsmaßnahmen. Herr Münster entgegnete hierauf, dass die
Sanierungskonzepte in eigener Zuständigkeit anhand der vorhandenen
Sanierungskonzepte abgearbeitet werden. Problematisch sei aber vor allem hier der
vorhandene Fachkräftemangel. Des Weiteren wollte Ausschussmitglied Peters wissen, ob eine Reduzierung der
Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen auf Land- und Bundesstraßen nicht
gleichzeitig mehr Sicherheit für Radfahrende bedeute. Dem entgegnete Herr Müster,
dass man hierbei den Charakter von überregionalem Verkehr bei Bundes- und
Landstraßen berücksichtigen müsse. Eine Temporeduzierung könne daher nur
erfolgen, wenn eine zwingende Notwendigkeit wie z.B. ein Unfallschwerpunkt
vorliegen würde. Aufgrund des überregionalen Charakters erfolgt daher eine sehr
restriktive Auslegung von Tempobegrenzungen. Ausschussmitglied Peters wollte abschließend noch wissen, warum
Ampelanlagen oftmals im Radweg gebaut werden und warum keine Einbindung in die
vorhandene Signalisierung erfolge. Hierzu führte Herr Münster aus, dass diese
Problematik oftmals dem örtlichen Platzmangel bei Kreuzungen geschuldet ist.
Die vorhandene Flächengestaltung unterliege oftmals den Auflagen der
Barrierefreiheit, sodass schlichtweg zu wenig Raum vor Ort vorhanden sein.
Zumal werden mehrheitlich sogenannte Anforderungsampeln als Querungshilfe
genutzt, da auf Land- und Bundestraßen viel mehr Kraftfahrzeuge als Radfahrende
unterwegs sind. Bei einer eingebundenen Signalisierung würden die KFZ-Durchflussrate
und damit die Leistungsfähigkeit der Kreuzung für den Kraftverkehr deutlich
sinken. Die Steuerung der Lichtsignalanlagen liege auch nicht bei Straßen NRW,
sondern bei den örtlichen Straßenverkehrsbehörden.
Ausschussmitglied
Becker fragte nach, ob es bei
dem Thema Radvorrangrouten ein lokales Konfliktmanagement bei Straßen NRW
vorgesehen ist oder ob diese eine rein kommunale Aufgabe sei. Ein Beispiel
hierfür sei zum Beispiel die örtliche Parkplatzsituation. Herr Münster
entgegnete hierauf, dass es sich innerorts in der Regel um ein rein kommunales
Problem handle. Eine Beteiligung von Straßen NRW ist hier nur vorgesehen, wenn
es sich um eine Straße in Baulast des Landesbetriebes handelt. In diesem Falle
ist Straßen NRW zuständig und kümmert sich um die Umsetzung. Nach seiner
Wahrnehmung finde aber in den letzten Jahren ein Wandel im Rahmen der
Verkehrswende in der Politik statt, sodass ein Verzicht auf Parkplätze
zugunsten eines Radweges immer wahrscheinlicher sei. Auf Nachfrage von
Ausschussmitglied Becker wie denn ein solches Verfahren gestartet werden würde,
entgegnete Herr Münster, dass in der Regel die Kommunen auf Straßen NRW
zukommen und dort dann über eine gemeinsame Planung gesprochen wird. Hier wird
dann die Örtlichkeit geprüft und es muss entschieden werden, wo der Radweg am
idealsten realisiert werden könnte. Hier würden dann auch Lösungsmöglichkeiten
z.B. für den Wegfall von Parkplätzen diskutiert werden.
Ausschussmitglied
Hugo-Wissemann wollte wissen, ob
der Ausbau von vorhandenen Radwegen zu Radvorrangrouten in den Bereich der
Sanierungen oder des Neubaus fällt. Herr Münster führte hierzu aus, dass es
sich um Ausbaumaßnahmen handle, bei der ein erhöhter Ausbaustandart vorgesehen
ist. In wie weit ein Ausbau möglich ist, hängt von den lokalen Gegebenheiten
ab. Oftmals werden Bundes- und Landstraßen außer Orts von Baumreihen oder
Alleen flankiert, sodass ein Ausbau auf 3,50m nicht immer möglich ist. Die
einzige Alternative um einen solchen Ausbau durchzuführen würde eine Fällung
der vorhandenen Baumreihe bedeuten. Diese Notwendigkeit liegt aktuell noch
nicht vor, insbesondere, weil andere Radwege, welche z.B. nur 1,60m breite
haben, eine höhere Priorisierung haben, um den Radfahrer sicherer zu führen.
Eine vorhandene gute Infrastruktur minimal zu verbessern um einen erhöhten
Ausbaustandart zu erreichen hat eine deutlich niedrigere Priorität als ein
Teilstück wo kein Radweg vorhanden ist und eine Möglichkeit realisiert werden
könnte, welche die Sicherheit des Radfahrers erhöht.
Ausschussmitglied
Hugo-Wissemann fragte weiterhin
nach, ob Straßen NRW auch im Zuge einer Landesmaßnahme für die Ertüchtigung von
Feldwegen zuständig sei. Hierauf entgegnete Herr Münster, dass bei Maßnahmen, an
denen Straßen NRW beteiligt sei, einmalig der Radweg hergestellt werde und dann
die Verkehrssicherungspflicht in diesen Abschnitten per Vereinbarung an die
Kommune oder den Eigentümer übergehe.
Zum Thema „Bürgerradwege“ führte Herr
Münster aus, dass es hier keine Beschränkungen gebe, es können sowohl kleinere
Maßnahmen wie auch größere Projekte hier durchgeführt werden. Die örtliche
Kommune muss nur entsprechend leistungsfähig sein, das Projekt auch umzusetzen.
Auf Bitten von Ausschussmitglied Hugo-Wissemann wird die Liste des
Prioritätenliste Regionalrates der Niederschrift als Beilage angefügt.
Herr Münster teilte auf Nachfrage von Ausschussmitglied Fischer mit, dass es
in der Vergangenheit bei Radwegemaßnahmen des Bundes bisher niemals finanzielle
Engpässe gab, bei Maßnahmen des Landes wurden in den letzten 2 Jahren die zur
Verfügung stehenden Mittel auf mehr als 30 Mio. Euro mehr als verdoppelt. Aus
diesen Mitteln können zukünftig auch die Radwegesanierungen finanziert werden.
Beratendes
Mitglied Adamsky schloss sich den
Ausführungen des Ausschussmitgliedes
Peters im Bezug auf die Ampeln mit Bedarfstastern an und bot an, dass der
ADFC eine Liste mit problematischen Stellen für Radfahrer im Rhein-Kreis
Straßen NRW zur Verfügung stellen würde, damit diese nochmals durch den
Landesbetrieb geprüft werden könnten.
Ausschussmitglied
Schimanski bedankte sich für den
Vortrag und wies darauf hin, dass an vielen Stellen Querungshilfen oftmals
nicht vorhanden, bzw. wenn vorhanden oftmals zu klein seien. Hierauf entgegnete
Herr Münster, dass es mit den Kommunen einmal jährlich Gespräche stattfinden,
indem Problemstellen besprochen werden. Im Anschluss hieran würden diese von
Straßen NRW geprüft und ggf. Maßnahmen eingeleitet. Neu hergestellte Querungshilfen
hätten eine Breite von 2,50m und biete damit ausreichend Platz für querende
Personen.
Landrat
Petrauschke verwies auf die
Problematik der Sanierung des Radweges entlang der L 390 entlang des
Nordkanals und bat darum, hier zeitnah eine Prüfung für einen Ausbau
durchzuführen. Herr Münster entgegnete, dass die Problematik Straßen NRW
bekannt sei, aber eine wesentliche Verbesserung des Radweges könne nicht
erreicht werden, da die örtlichen Voraussetzungen aufgrund des Nordkanals sehr
begrenzt seien. Für diesen Abschnitt ist allerdings eine Sanierung vorgesehen.
Im Anschluss an den Vortrag zur Stärkung des
Radwegenetzes berichtete Herr Münster die aktuellen Sachstände zu den vorab
angefragten Straßenbaumaßnahmen. Auf die Seiten 10 ff. der beigefügten
Präsentation wird verwiesen.
Zum Abschluss bedankte sich der
Ausschussvorsitzende im Namen aller bei Herrn Münster und wünschte eine sichere
Heimfahrt.