Protokoll:

Der Vorsitzende verwies auf die Vorlage. Ausschussmitglied Fischer erinnerte an den interfraktionellen Antrag im letzten Kreistag. Es sei ihm ein Bericht der Bundesregierung zum Umsetzungstand des Investitionsgesetzes Kohleregion gemäß §26 zugekommen. Minister Habeck habe im Namen der Bundesregierung im Ausschuss für Wirtschaft- und Klimaschutz berichtet, dass zum Thema S6 Köln-Mönchengladbach, 3. Gleis Aachen-Köln und dem S-Bahn-Netz Rheinisches Revier Abschnitt Ost nicht viel passiert sei. Mit der Klärung der betrieblichen und verkehrlichen Aufgabenstellung sei durch die Vorhabenträgerin noch nicht begonnen worden.

Kreisdirektor Brügge erläuterte, dass im Hinblick auf die S-Bahn Rheinisches Revier östlicher Teil, es am Abschluss der Planungsvereinbarung zwischen Bundesverkehrsministerium und der Deutschen Bahn fehle. Für den westlichen Teil habe der NVR den Förderantrag für die Machbarkeitsstudie beim BAfA abgegeben und warte darauf, dass das Amt den Förderbescheid erteilt. Außerdem merkte er an, dass im Bericht nicht erwähnt sei, dass das Bundesamt nicht hinreichend mit Ressourcen ausgestattet sei und es daher zu den Verzögerungen käme.

Landrat Petrauschke führte aus, dass er über den Beschluss im Kreistag auch ein Gespräch mit dem Landesverkehrsminister habe führen können, auch um eine einheitliche Auffassung herzustellen, was man unter der Revierbahn verstehe. Er erinnerte daran, dass die ursprüngliche Idee für eine Revierbahn gewesen sei, das Rheinische Revier mit einer zusätzlichen Infrastruktur zu versehen, damit sich Menschen und Gewerbe dort ansiedeln. Eigentlich müsse nur die Trasse bestimmt werden – nicht die Frage, ob der Betrieb nachher wirtschaftlich sei. Das werde aber beim NVR und der DB anders gesehen.

Der Vorsitzende machte deutlich, dass eine Kombination von Personen- und Güterverkehr angestrebt werde müsse. Aus der Ist-Perspektive betrachtet sei die Revierbahn nicht wirtschaftlich aber jede Planung im politischen Raum müsse eine Zielperspektive haben.