Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Kreistag, in § 7 der Haushaltssatzung folgende Regelung zu beschließen:

 

„Die Kreisumlage und die Mehrbelastungen sind mit je einem Viertel zum 15.02./15.05./15.08. und 15.11. zu zahlen.“

 


Protokoll:

Es lagen keine Wortmeldungen vor.


Abstimmungsergebnis:

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.