Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die im dritten Verzeichnis der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2009 dargestellten Mehraufwendungen zur Kenntnis mit gleichzeitiger Beschlussempfehlung an den Kreistag.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Kreistag, die unter lfd. Nr. 3, Genehmigungsnummer 8.216 aufgeführte außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 1.100.000 EUR zu genehmigen.

 


Protokoll:

Abgeordneter Dr. Ammermann fragte nach, warum zur Deckung des außerplanmäßigen Aufwandes für die Rückstellung im Straßenbau nicht benötigte Mittel aus der Verlustabdeckung Schloss Dyck in Höhe von 1,1 Mio. € zur Verfügung stünden, da die Verlustabdeckung doch abgeschlossen sei. Die Verwaltung erklärte, dass man bei Aufstellung des Haushaltes 2009 noch davon ausgegangen sei, dass der Landschaftsverband Rheinland die Zahlung von insgesamt 1.832.006,62 € über den Kreishaushalt an die Stiftung weiterleite, daher wurde eine Bruttoveranschlagung vorgenommen. Kurzfristig habe sich der LVR jedoch entschlossen, die Zahlung unmittelbar an die Stiftung Schloss Dyck zu leisten.


Abstimmungsergebnis:

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.