Beschluss:

Einstimmig beschlossen.


Protokoll:

Ausschussvorsitzende Reinhold verwies auf die ausführliche Verwaltungsvorlage.

Kreisdirektor Brügge wies darauf hin, dass Gegenstand der Sitzung sowohl die Verbindliche Bedarfsplanung als auch die übergeordnete Örtliche Planung sei. Die Verbindliche Bedarfsplanung beschäftige sich ausschließlich mit der Schaffung von Angeboten im Bereich der stationären Pflege und fungiere dabei als Steuerungselement. Tagespflege, Kurzzeitpflege, ambulantes Wohnen und ähnliche Angebote seien hiervon nicht erfasst.

Kreisdirektor Brügge erläuterte zudem, dass die Örtliche Planung im Jahre 2023 neu ausgeschrieben werde. Das letzte maßgebende Werk datiere aus 2017. In diesem Zusammenhang werde sich die Kreisverwaltung noch einmal mit den vormals zugrunde gelegten Szenarien kritisch auseinandersetzen und entscheiden, ob Anpassungen vorzunehmen seien. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund der Pflegereformgesetze, der Corona-Pandemie und der Herausforderungen im Bereich der Pflegekräfte. Ferner würden auch die Themen „kultursensible Pflege“ und „junge Pflege“ Bestandteil der Planung sein.

Anschließend stellte Herr Böhme die sich in der Anlage befindliche Präsentation vor.

Ausschussmitglied Rosellen bedankte sich für die Erläuterungen und griff die hohe Zahl nicht belegter Pflegeplätze in Meerbusch auf. Er erkundigte sich nach möglichen Gründen hierfür.

Kreisdirektor Brügge verwies dazu auf die letzten beiden Ausschusssitzungen, explizit auf den nicht öffentlichen Teil.

Ausschussmitglied Lüpertz bat um konkretisierende Ausführungen hinsichtlich der teilstationären und Kurzzeitpflegeplätze, welche in Planung seien.

Herr Böhme erläuterte, dass die Träger an den Kreis herangetreten seien und ihr Interesse am Bau bzw. Betreiben einer Tagespflegeeinrichtung mitgeteilt hätten. Die Formulierung „in Planung“ sei so zu verstehen, dass der Bau mit der Verwaltung abgestimmt worden sei und bereits ein Übergang in die Bauphase stattfinde. Lose Interessensbekundungen werden von der Verwaltung nicht berücksichtigt.

Herr Holler bedankte sich noch einmal explizit bei der „Kommission Silberner Plan“. Er fragte an, ob den Trägern und Einrichtungen im Falle kurzfristig zur Verfügung stehender Pflegeplätze die Möglichkeit gegeben werden könne, diese in der Pflegefinder-App einzupflegen.

Herr Böhme wies darauf hin, dass es den Trägern und Einrichtungen bereits möglich sei, die vorhandenen Kurzzeitpflegeplätze in der App einzupflegen. Diese seien jedoch zumeist äußerst schnell und dann auch über einen längeren Zeitraum belegt. Bei kurzfristigen, akuten Notfällen könne die WTG-Behörde kontaktiert werden, die sich dann um eine angemessene Lösung bemühe.

Ausschussmitglied Kühl teilte mit, dass die SPD-Fraktion der Verbindlichen Pflegebedarfsplanung 2023 zustimmen werde. Hinsichtlich der neuen Ausschreibung bestehe der Wunsch, in die entsprechenden Vorbereitungen miteinbezogen zu werden, insbesondere hinsichtlich der zugrunde gelegten Szenarien. 

Kreisdirektor Brügge führte aus, dass die Eckpunkte der Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung des Gutachtens in der „Kommission Silberner Plan“ vorbesprochen werden. Hinsichtlich der zugrunde gelegten Szenarien gäbe es keine Vorfestlegung seitens der Kreisverwaltung.

Ausschussmitglied Ladeck erkundigte sich, ob im Hinblick auf die Pflegebedarfsplanung Bewegungen von Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss in benachbarte Kommunen (beispielsweise Mönchengladbach, Düsseldorf) berücksichtigt worden seien.

Herr Böhme erläuterte, dass entsprechende Bewegungen nicht berücksichtigt worden seien, hierfür fehle es bereits an einer Datengrundlage. Aus seiner Erfahrung gebe es jedoch durchaus beispielweise Pflegebedürftige aus Düsseldorf, die sich aus Kostengründen in Richtung Neuss oder Meerbusch orientieren würden.

Kreisdirektor Brügge ergänzte, dass im Hinblick auf die nächste Örtliche Planung eine dahingehende Betrachtung vorgesehen sei, ob und in welcher Häufigkeit pflegebedürftige Angehörige von Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss in deren Nähe ziehen würden. 

Ausschussmitglied Brand erkundigte sich, ob zu eruieren sei, wie häufig Pflegekräfte zwischen ambulanter und stationärer Pflege wechseln würden. 

Herr Böhme führte aus, dass eine diesbezügliche Einschätzung nicht möglich sei.

Ausschussmitglied Brand regte eine Betrachtung der Rekrutierung bei den neuen Pflegedienstleistern an, insbesondere im Hinblick auf Qualifizierungsangebote. Eventuell sei auch eine Unterstützung durch den Rhein-Kreis Neuss anzudenken. Das Ziel solle dabei sein, die Bereiche „stationäre Pflege“ und „ambulante Pflege“ näher zusammenzurücken. 

Kreisdirektor Brügge erläuterte, dass dies geprüft werde.

Ausschussmitglied Jung bat um eine kommunenscharfe Auflistung der Anzahl der Pflegedienste in der Niederschrift.

Kreisdirektor Brügge erläuterte, dass die Verwaltung dieser Bitte nachkommen werde.

Die erbetene Auflistung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.