Sitzung: 29.11.2022 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/1958/XVII/2022
Beschluss:
Einstimmig beschlossen.
Protokoll:
Ausschussvorsitzende Reinhold verwies auf
die ausführliche Verwaltungsvorlage.
Kreisdirektor Brügge wies darauf hin, dass
Gegenstand der Sitzung sowohl die Verbindliche Bedarfsplanung als auch die
übergeordnete Örtliche Planung sei. Die Verbindliche Bedarfsplanung beschäftige
sich ausschließlich mit der Schaffung von Angeboten im Bereich der stationären
Pflege und fungiere dabei als Steuerungselement. Tagespflege, Kurzzeitpflege,
ambulantes Wohnen und ähnliche Angebote seien hiervon nicht erfasst.
Kreisdirektor Brügge erläuterte zudem, dass
die Örtliche Planung im Jahre 2023 neu ausgeschrieben werde. Das letzte
maßgebende Werk datiere aus 2017. In diesem Zusammenhang werde sich die
Kreisverwaltung noch einmal mit den vormals zugrunde gelegten Szenarien
kritisch auseinandersetzen und entscheiden, ob Anpassungen vorzunehmen seien.
Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund der Pflegereformgesetze, der
Corona-Pandemie und der Herausforderungen im Bereich der Pflegekräfte. Ferner
würden auch die Themen „kultursensible Pflege“ und „junge Pflege“ Bestandteil
der Planung sein.
Anschließend stellte Herr Böhme die sich in
der Anlage befindliche Präsentation vor.
Ausschussmitglied Rosellen bedankte sich für
die Erläuterungen und griff die hohe Zahl nicht belegter Pflegeplätze in
Meerbusch auf. Er erkundigte sich nach möglichen Gründen hierfür.
Kreisdirektor Brügge verwies dazu auf die
letzten beiden Ausschusssitzungen, explizit auf den nicht öffentlichen Teil.
Ausschussmitglied Lüpertz bat um konkretisierende
Ausführungen hinsichtlich der teilstationären und Kurzzeitpflegeplätze, welche
in Planung seien.
Herr Böhme erläuterte, dass die Träger an
den Kreis herangetreten seien und ihr Interesse am Bau bzw. Betreiben einer
Tagespflegeeinrichtung mitgeteilt hätten. Die Formulierung „in Planung“ sei so
zu verstehen, dass der Bau mit der Verwaltung abgestimmt worden sei und bereits
ein Übergang in die Bauphase stattfinde. Lose Interessensbekundungen werden von
der Verwaltung nicht berücksichtigt.
Herr Holler bedankte sich noch einmal
explizit bei der „Kommission Silberner Plan“. Er fragte an, ob den Trägern und
Einrichtungen im Falle kurzfristig zur Verfügung stehender Pflegeplätze die
Möglichkeit gegeben werden könne, diese in der Pflegefinder-App einzupflegen.
Herr Böhme wies darauf hin, dass es den
Trägern und Einrichtungen bereits möglich sei, die vorhandenen
Kurzzeitpflegeplätze in der App einzupflegen. Diese seien jedoch zumeist
äußerst schnell und dann auch über einen längeren Zeitraum belegt. Bei kurzfristigen,
akuten Notfällen könne die WTG-Behörde kontaktiert werden, die sich dann um
eine angemessene Lösung bemühe.
Ausschussmitglied Kühl teilte mit, dass die
SPD-Fraktion der Verbindlichen Pflegebedarfsplanung 2023 zustimmen werde.
Hinsichtlich der neuen Ausschreibung bestehe der Wunsch, in die entsprechenden
Vorbereitungen miteinbezogen zu werden, insbesondere hinsichtlich der zugrunde
gelegten Szenarien.
Kreisdirektor Brügge führte aus, dass die
Eckpunkte der Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung des Gutachtens in der
„Kommission Silberner Plan“ vorbesprochen werden. Hinsichtlich der zugrunde
gelegten Szenarien gäbe es keine Vorfestlegung seitens der Kreisverwaltung.
Ausschussmitglied Ladeck erkundigte sich, ob
im Hinblick auf die Pflegebedarfsplanung Bewegungen von Bürgerinnen und Bürgern
mit Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss in benachbarte Kommunen (beispielsweise
Mönchengladbach, Düsseldorf) berücksichtigt worden seien.
Herr Böhme erläuterte, dass entsprechende
Bewegungen nicht berücksichtigt worden seien, hierfür fehle es bereits an einer
Datengrundlage. Aus seiner Erfahrung gebe es jedoch durchaus beispielweise
Pflegebedürftige aus Düsseldorf, die sich aus Kostengründen in Richtung Neuss
oder Meerbusch orientieren würden.
Kreisdirektor Brügge ergänzte, dass im
Hinblick auf die nächste Örtliche Planung eine dahingehende Betrachtung
vorgesehen sei, ob und in welcher Häufigkeit pflegebedürftige Angehörige von
Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss in deren Nähe ziehen
würden.
Ausschussmitglied Brand erkundigte sich, ob
zu eruieren sei, wie häufig Pflegekräfte zwischen ambulanter und stationärer
Pflege wechseln würden.
Herr Böhme führte aus, dass eine
diesbezügliche Einschätzung nicht möglich sei.
Ausschussmitglied Brand regte eine
Betrachtung der Rekrutierung bei den neuen Pflegedienstleistern an,
insbesondere im Hinblick auf Qualifizierungsangebote. Eventuell sei auch eine
Unterstützung durch den Rhein-Kreis Neuss anzudenken. Das Ziel solle dabei sein,
die Bereiche „stationäre Pflege“ und „ambulante Pflege“ näher
zusammenzurücken.
Kreisdirektor Brügge erläuterte, dass dies
geprüft werde.
Ausschussmitglied Jung bat um eine
kommunenscharfe Auflistung der Anzahl der Pflegedienste in der Niederschrift.
Kreisdirektor Brügge erläuterte, dass die
Verwaltung dieser Bitte nachkommen werde.
Die erbetene Auflistung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.