Sitzung: 29.11.2022 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/1961/XVII/2022
Protokoll:
Ausschussvorsitzende Reinhold verwies auf
die eingestellte Vorlage und die Beratung in der vergangenen Sitzung der „Kommission
Silberner Plan“.
Kreisdirektor Brügge ergänzte, dass das
Anschreiben im Hinblick auf Sprache und Schriftgröße für eine bessere
Verständlichkeit angepasst werde.
Ausschussmitglied Bartsch begrüßte die
fortschreitende Umsetzung des Antrags und erfragte, in welcher Frequenz das
Anschreiben der betroffenen Menschen bei Ausweitung über das Kreisgebiet hinaus
erfolge.
Ausschussmitglied Ladeck schlug eine
jährliche Evaluation für die nächsten zwei Jahre vor. In der Altersphase ab 75
Jahren erachte er eine jährliche Abfrage für sinnvoll.
Ausschussmitglied Bartsch begrüßte eine
jährliche Evaluation, erfragte jedoch ob seitens der Kreisverwaltung hierfür
genügend Kapazitäten vorhanden seien.
Kreisdirektor Brügge erklärte, dass ein
jährliches Anschreiben seitens der Kreisverwaltung angestrebt werde. Ein
erhöhter Beratungsbedarf, hervorgerufen durch diese Anschreiben, sei zu begrüßen.
Es gehe darum den Menschen es zu ermöglichen, möglichst lange in ihrer eigenen
Wohnung bleiben zu können. Letztlich vermindere man dadurch die Ausgaben im
Bereich SGB XII.
Ausschussmitglied Krüppel schlug vor, dass
beim Vorliegen eines Pflegegrads II (oder höher) keine jährliche Evaluation
erfolge, da diese Personengruppe bereits in dem Beratungssystem erfasst sei.
Kreisdirektor Brügge führte hierzu aus, dass
die Schreiben über die Datenbanken der Einwohnermeldeämter gesteuert werden. In
dieser seien die Pflegegrade nicht enthalten. Der Kreis habe zudem und dies
schon aus Datenschutzgründen keinen vollständigen Überblick über die Menschen
im Rhein-Kreis Neuss mit Pflegegraden. Das Aufbauen einer neuen Datenbank berge
Mehraufwand und sei mit der Erfassung des Pflegegrads datenschutzrechtlich
fragwürdig. Somit werde ein jährliches Anschreiben aller Menschen dieser
Personengruppe bevorzugt.
Ausschussmitglied Rosellen merkte an, dass
eine jährliche Evaluation durchgeführt werden solle, wenn die Verwaltung dies
anstrebe. Zudem könne die Verwaltung evaluieren, welche Anzahl an Hausbesuchen
möglich sei.