Protokoll:

Ausschussvorsitzende Reinhold verwies auf die eingestellte Vorlage und die Beratung in der vergangenen Sitzung der „Kommission Silberner Plan“.

Kreisdirektor Brügge ergänzte, dass das Anschreiben im Hinblick auf Sprache und Schriftgröße für eine bessere Verständlichkeit angepasst werde.

Ausschussmitglied Bartsch begrüßte die fortschreitende Umsetzung des Antrags und erfragte, in welcher Frequenz das Anschreiben der betroffenen Menschen bei Ausweitung über das Kreisgebiet hinaus erfolge.

Ausschussmitglied Ladeck schlug eine jährliche Evaluation für die nächsten zwei Jahre vor. In der Altersphase ab 75 Jahren erachte er eine jährliche Abfrage für sinnvoll.

Ausschussmitglied Bartsch begrüßte eine jährliche Evaluation, erfragte jedoch ob seitens der Kreisverwaltung hierfür genügend Kapazitäten vorhanden seien.

Kreisdirektor Brügge erklärte, dass ein jährliches Anschreiben seitens der Kreisverwaltung angestrebt werde. Ein erhöhter Beratungsbedarf, hervorgerufen durch diese Anschreiben, sei zu begrüßen. Es gehe darum den Menschen es zu ermöglichen, möglichst lange in ihrer eigenen Wohnung bleiben zu können. Letztlich vermindere man dadurch die Ausgaben im Bereich SGB XII.

Ausschussmitglied Krüppel schlug vor, dass beim Vorliegen eines Pflegegrads II (oder höher) keine jährliche Evaluation erfolge, da diese Personengruppe bereits in dem Beratungssystem erfasst sei.

Kreisdirektor Brügge führte hierzu aus, dass die Schreiben über die Datenbanken der Einwohnermeldeämter gesteuert werden. In dieser seien die Pflegegrade nicht enthalten. Der Kreis habe zudem und dies schon aus Datenschutzgründen keinen vollständigen Überblick über die Menschen im Rhein-Kreis Neuss mit Pflegegraden. Das Aufbauen einer neuen Datenbank berge Mehraufwand und sei mit der Erfassung des Pflegegrads datenschutzrechtlich fragwürdig. Somit werde ein jährliches Anschreiben aller Menschen dieser Personengruppe bevorzugt.

Ausschussmitglied Rosellen merkte an, dass eine jährliche Evaluation durchgeführt werden solle, wenn die Verwaltung dies anstrebe. Zudem könne die Verwaltung evaluieren, welche Anzahl an Hausbesuchen möglich sei.