Protokoll:

Ausschussmitglied Bartsch erläuterte, dass der Bundesrat in der vergangenen Woche eine Wohngeldreform beschlossen habe, wodurch mit einem Anstieg der Leistungsberechtigten zu rechnen sei. Er erfragte, ob bereits ein Austausch mit den Sozialdezernenten und Sozialdezernentinnen stattgefunden habe und ob die Kapazitäten der Mitarbeitenden ausreiche und Schulungen für die Mitarbeitenden angedacht seien. Zusätzlich wies Ausschussmitglied Bartsch darauf hin, dass Schulungen auch für Mitarbeitende der Wohnungswirtschaft in Betracht gezogen werden sollten, da diese bei den Mieterinnen und Mietern ebenfalls beratend tätig werden und die Mitarbeitenden der Verwaltung somit entlasten könnten.

Kreisdirektor Brügge führte aus, dass ein Austausch mit den Sozialdezernenten und Sozialdezernentinnen zeitnah erfolge. Im Hinblick auf den genannten Punkt der Schulungen für Mitarbeitende der Wohnungswirtschaft werde der Hinweis an die kreisangehörigen Städte und die Gemeinde weitergetragen, da diese originär zuständig seien.

Darüber hinaus stellte Kreisdirektor Brügge heraus, das die Gesetzgeber die Umsetzungszeiten vom Gesetzesbeschluss bis zur Umsetzung in den Verwaltungen stetig kürzen würden. Ein Beispiel hierfür sei die Einführung des Bürgergeld-Gesetzes, welches am Tag der Ausschusssitzung noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet worden sei, allerdings wesentliche Regelungen dieses Gesetzes bereits zum 01.01.2023 in den Verwaltungen umgesetzt werden solle. Vergleichbar war die Umsetzung für den Rechtskreiswechsel der Geflüchteten Menschen aus der Ukraine, bei welchem das Gesetz am 28.05.2022 veröffentlicht wurde und bereits ab dem 01.06.2022 umgesetzt werden sollte. Es sei für die Verwaltungen objektiv unmöglich innerhalb der vom Gesetzgeber geforderten Zeit die Umsetzung zu realisieren. Hier verspreche der Gesetzgeber etwas, was nicht realistisch sei.

Die Ausschussvorsitzende Reinhold schloss die Sitzung um 18:14 Uhr.