Sitzung: 29.11.2022 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Protokoll:
Ausschussmitglied Bartsch erläuterte, dass
der Bundesrat in der vergangenen Woche eine Wohngeldreform beschlossen habe,
wodurch mit einem Anstieg der Leistungsberechtigten zu rechnen sei. Er
erfragte, ob bereits ein Austausch mit den Sozialdezernenten und
Sozialdezernentinnen stattgefunden habe und ob die Kapazitäten der
Mitarbeitenden ausreiche und Schulungen für die Mitarbeitenden angedacht seien.
Zusätzlich wies Ausschussmitglied Bartsch darauf hin, dass Schulungen auch für
Mitarbeitende der Wohnungswirtschaft in Betracht gezogen werden sollten, da
diese bei den Mieterinnen und Mietern ebenfalls beratend tätig werden und die
Mitarbeitenden der Verwaltung somit entlasten könnten.
Kreisdirektor Brügge führte aus, dass ein
Austausch mit den Sozialdezernenten und Sozialdezernentinnen zeitnah erfolge.
Im Hinblick auf den genannten Punkt der Schulungen für Mitarbeitende der
Wohnungswirtschaft werde der Hinweis an die kreisangehörigen Städte und die
Gemeinde weitergetragen, da diese originär zuständig seien.
Darüber hinaus stellte Kreisdirektor Brügge
heraus, das die Gesetzgeber die Umsetzungszeiten vom Gesetzesbeschluss bis zur
Umsetzung in den Verwaltungen stetig kürzen würden. Ein Beispiel hierfür sei
die Einführung des Bürgergeld-Gesetzes, welches am Tag der Ausschusssitzung
noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet worden sei, allerdings wesentliche
Regelungen dieses Gesetzes bereits zum 01.01.2023 in den Verwaltungen umgesetzt
werden solle. Vergleichbar war die Umsetzung für den Rechtskreiswechsel der
Geflüchteten Menschen aus der Ukraine, bei welchem das Gesetz am 28.05.2022
veröffentlicht wurde und bereits ab dem 01.06.2022 umgesetzt werden sollte. Es
sei für die Verwaltungen objektiv unmöglich innerhalb der vom Gesetzgeber
geforderten Zeit die Umsetzung zu realisieren. Hier verspreche der Gesetzgeber
etwas, was nicht realistisch sei.
Die Ausschussvorsitzende Reinhold schloss die
Sitzung um 18:14 Uhr.