Beschluss:

Der Kreistag beschloss mehrheitlich die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2010 unter Berücksichtigung der Veränderungen aus den Haushaltsberatungen aufgrund des § 53 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung (GV. NRW. S. 646/SGV. NRW. 2021) und der §§ 75 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023).