Sitzung: 24.01.2023 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 61/2198/XVII/2023
Protokoll:
Herr Dammann (VRR) informierte über die
Angebots- und Infrastrukturplanungen im Schienenpersonennahverkehr in NRW -
bezogen auf den Rhein-Kreis Neuss – (Anlage: Präsentation Zielnetz 2040).
Ausschussmitglied
Cöllen wies darauf hin, dass
die S-Bahn Rheinisches Revier über Jülich nach Aachen entgegen des Vorschlags
des Kreistages und der entsprechenden Gesetzeslage in der Zielkonzeption nicht
berücksichtigt wurde. Herr Dammann erläuterte, dass diese S-Bahn voll umfänglich
im Gebiet der go.rheinland (früher: NVR) liegt und dort die
Raumfindungsprozesse noch nicht abgeschlossen sind. Aktuelle bereitet die
go.rheinland die Ausschreibung einer Machbarkeitsstudie zur Ausgestaltung der
Trassenführung vor. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied
Cöllen bestätigt Herr Dammann, dass für diese Linienführungen noch
Änderungen stattfinden können. Konkret erkundigte sich Ausschussmitglied Cöllen nach dem Initiator für die in der
Präsentation dargestellten neuen Streckenführung von Bedburg – Düren – Aachen,
und ob es sich um eine Gegenvorstellung einer S-Bahn von Jülich nach Aachen
handelt. Herr Dammann erklärte, dass die Planungen noch offen sind und das
Hoheitsgebiet der go.rheinland betreffen. Die beiden Aufgabenträger sind im
engen Austausch und die Strecke wird im Rahmen der Machbarkeitsstudie
ergebnisoffen untersucht werden.
Ausschussmitglied
Fischer erkundigte sich nach
den Zeitplänen zur Elektrifizierung der Strecke Neuss-Grevenbroich-Bedburg und
der Realisierung der Planungen der S6. Er wies darauf hin, dass der Ausbau der
S6 parallel zum Kohleausstieg laufen sollte.
Herr Dammann machte deutlich, dass im Rahmen
der Umsetzung des Zielnetzes 2040 in Stufen gearbeitet werden wird. Vorrangig
umgesetzt werden soll die Taktumstellung im Raum Düsseldorf auf den 15-Minuten
Takt, die bis Ende der 20er, Anfang der 30er Jahre dargestellt werden soll.
Zur Elektrifizierung teilte er mit, dass für
den östlichen Teil der Revier-S-Bahn dem VRR der Entwurf des Planungsauftrags
an die DB-Netz zur Stellungnahme vorliegt und die Elektrifizierung vorgesehen
ist. Der genaue Zeitpunkt ist abhängig von der weitern Gestaltung des Auftrages
durch Bund und Land. Da ein zweigleisiger Ausbau angestrebt ist, kann man von
einer Planfeststellung ausgehen.
Zum Zeitplan der S6 konnte Herr Dammann
berichten, dass der Umsetzung der S6 im Kölner Raum noch umfangreiche
Ausweitungen vorgeschaltet sind – dazu gehört auch der Ausbau der S11 – die
geleistet werden müsse, damit die S6 überhaupt bis nach Grevenbroich fahren kann.
Nach Unterzeichnung der Sammelvereinbarung zwischen Bund und der DB-Netz AG
kann man genaueres über den Zeitplan sagen. Ausschussmitglied Fischer
hinterfragte den Ausbau der S11 und und ob die S6 erst nach Fertigstellung der
S11 ausgebaut wird.
Kreisdirektor
Brügge bat Herrn Dammann, ein
eventuell entstandenes Missverständnis über zeitliche Ausbauabläufe der beiden
S-Bahn-Linien klarzustellen. Herr Dammann erläuterte, dass die S11 bereits in
der Sammelvereinbarung aufgenommen ist und die Planungen angelaufen sind. Durch
die Aufnahme der S6 würden dann auch für diese Linie die Planungen beginnen.
Bautechnisch müssen erst einzelne Elemente im Kölner Raum für die S11
fertiggestellt werden, um überhaupt die S6 mit der geplanten Anzahl von Fahrten
nach Grevenbroich zu bekommen.
Ausschussmitglied
Rosellen bat um Erläuterung
über die Umsetzung der geplanten Taktumstellung auf der Linie S11. Herr Dammann
führte aus, dass noch betrieblich ausgeplant werden muss, ob in Köln-Worringen
oder in Dormagen die Taktumstellung erfolgen wird. Es werden auf jeden Fall 3
Leistungen zwischen Neuss und Köln gewährleistet sein.
Bei der Frage zur zeitlichen Planung des
Haltepunktes Grevenbroich-Süd von Ausschussmitglied Stupp verwies Herr Dammann auf die Aufnahme in die
Sammelvereinbarung und die dann folgenden Planungen. Grundsätzlich geht man
davon aus, dass bei Inbetriebnahme der S6 auch die Haltepunkte fertiggestellt
sind.
Die Annahme von Ausschussmitglied Leiermann, dass der Kölner Hbf den 15‘ Takt
nicht erlaubt, wird von Herrn
Dammann damit erklärt, dass die Kölner an ihrem bisherigen Taktschema 10‘/ 20‘
Takt festhalten.
Auf die Frage von Ausschussmitglied Klann, ob auf der westlichen Verbindung Richtung
Aachen auch ein 15‘/30‘ Takt geplant ist, erläuterte Herr Dammann, dass auf der
RB Strecke Düsseldorf – Neuss – Mönchengladbach – Aachen 2 Leistungen pro
Stunde mit der Zeitschiene 20‘/40‘ vorgesehen sind.
Abschließend macht Herr Dammann noch
deutlich, dass sowohl hinter den betrieblichen Mehrleistungen als auch den
Infrastrukturmaßnahmen noch keine Finanzierung steht. Mit dem vorliegenden
Konzept will man auf den Bund zugehen, um eine Finanzierung herbeizuführen.
Ausschussvorsitzende Demmer
bedankte sich für die Ausführungen und kündigte Unterstützung an.