Sitzung: 24.01.2023 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 61/2204/XVII/2023
Protokoll:
Der Ausschussvorsitzende
verwies auf die Vorlage. Ausschussmitglied
Leiermann erkundigte sich nach den Planungen und Überlegungen der
Verwaltung hinsichtlich der aus der Presse zu entnehmenden Strecken Neuss –
Dormagen bzw. Neuss – Grevenbroich. Dipl.-Ing.
Stiller führte aus, dass die Antwort auf die Frage, auf welche Strecken man
sich für diese Machbarkeitsstudien verständigt, in der Steuerungsgruppe der
Projektpartner gefunden werden wird. Er zeichnet die Vielzahl der Möglichkeiten
der Streckenverbindungen auf (höchstes Potential, zwischen den Partnern
verbindende Strecken, innerstädtische Strecken, in die Region gehende Strecken)
und kündigt an, dass für Anfang Februar die erste Auftaktveranstaltung
vorgesehen ist.
Auf die Frage von Ausschussmitglied
Fischer nach der Zuständigkeit Rhein-Kreises Neuss für den geplanten
Radschnellweg von Neuss nach Düsseldorf, Monheim, teilte Dipl. Ing. Stiller mit, dass die Verantwortlichkeit für die Planung
zur Trassenfindung dieses Radschnellweges bei Straßen NRW liegt. Derzeit ist
das Verfahren ins Stocken geraten, weil auf Düsseldorfer Stadtgebiet die
Streckenführung nicht ausdiskutiert ist. Die Umsetzung muss von den jeweiligen
Baulastträgern durchgeführt werden. Auf dem Stadtgebiet Neuss ist die
Streckenführung unstrittig.
Auf die Anregung von Herrn Adamsky, den geplanten Radweg an der L69 nicht nach jetzigen
Standard auszubauen, sondern um einen Meter zu verbreitern, um dadurch die
erste Radvorrangroute im Rhein-Kreis Neuss zu schaffen, äußerte Landrat
Petrauschke seine Bedenken wegen der notwendigen Änderung des
Planfeststellungsbeschlusses und der damit verbundenen Verzögerung des Baus. Ausschussvorsitzender Demmer bedankte
sich für die sinnvolle Anregung.
(Ergänzend hier der aktuelle Stand aus der
Vorabstimmung Straßen.NRW mit Kreis und Kommunen: „Es wurde auf das
Radverkehrskonzept Rheinisches Revier hingewiesen, dass entlang der L69 eine
Radvorrangroute vorsieht. Hierfür wäre eine Breite von 3,50 m für den geplanten
Geh- und Radweg erforderlich. Seitens Straßen NRW wurde mitgeteilt, dass der
Radweg vorläufig mit einer Breite von 2,50 m geplant werden muss, solange eine
Rückmeldung aus der Landesregierung hinsichtlich der Wahl einer Streckenführung für eine
Radvorrangroute aussteht. Innerhalb der Planung ist jedoch im Dammkörper ein
Flächenbedarf für einen 3,50 m breiten gemeinsamen Geh- und Radweg vorzusehen,
sodass ein Ausbau prinzipiell möglich wäre.“)
Es gab keine weiteren Wortmeldungen.