Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende verwies auf die Vorlage. Ausschussmitglied Leiermann erkundigte sich nach den Planungen und Überlegungen der Verwaltung hinsichtlich der aus der Presse zu entnehmenden Strecken Neuss – Dormagen bzw. Neuss – Grevenbroich. Dipl.-Ing. Stiller führte aus, dass die Antwort auf die Frage, auf welche Strecken man sich für diese Machbarkeitsstudien verständigt, in der Steuerungsgruppe der Projektpartner gefunden werden wird. Er zeichnet die Vielzahl der Möglichkeiten der Streckenverbindungen auf (höchstes Potential, zwischen den Partnern verbindende Strecken, innerstädtische Strecken, in die Region gehende Strecken) und kündigt an, dass für Anfang Februar die erste Auftaktveranstaltung vorgesehen ist.

Auf die Frage von Ausschussmitglied Fischer nach der Zuständigkeit Rhein-Kreises Neuss für den geplanten Radschnellweg von Neuss nach Düsseldorf, Monheim, teilte Dipl. Ing. Stiller mit, dass die Verantwortlichkeit für die Planung zur Trassenfindung dieses Radschnellweges bei Straßen NRW liegt. Derzeit ist das Verfahren ins Stocken geraten, weil auf Düsseldorfer Stadtgebiet die Streckenführung nicht ausdiskutiert ist. Die Umsetzung muss von den jeweiligen Baulastträgern durchgeführt werden. Auf dem Stadtgebiet Neuss ist die Streckenführung unstrittig.

Auf die Anregung von Herrn Adamsky, den geplanten Radweg an der L69 nicht nach jetzigen Standard auszubauen, sondern um einen Meter zu verbreitern, um dadurch die erste Radvorrangroute im Rhein-Kreis Neuss zu schaffen, äußerte Landrat Petrauschke seine Bedenken wegen der notwendigen Änderung des Planfeststellungsbeschlusses und der damit verbundenen Verzögerung des Baus. Ausschussvorsitzender Demmer bedankte sich für die sinnvolle Anregung.

(Ergänzend hier der aktuelle Stand aus der Vorabstimmung Straßen.NRW mit Kreis und Kommunen: „Es wurde auf das Radverkehrskonzept Rheinisches Revier hingewiesen, dass entlang der L69 eine Radvorrangroute vorsieht. Hierfür wäre eine Breite von 3,50 m für den geplanten Geh- und Radweg erforderlich. Seitens Straßen NRW wurde mitgeteilt, dass der Radweg vorläufig mit einer Breite von 2,50 m geplant werden muss, solange eine Rückmeldung aus der Landesregierung hinsichtlich der Wahl  einer Streckenführung für eine Radvorrangroute aussteht. Innerhalb der Planung ist jedoch im Dammkörper ein Flächenbedarf für einen 3,50 m breiten gemeinsamen Geh- und Radweg vorzusehen, sodass ein Ausbau prinzipiell möglich wäre.“)

Es gab keine weiteren Wortmeldungen.