Sitzung: 07.02.2023 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/2252/XVII/2023
Protokoll:
Ausschussvorsitzende Reinhold verwies auf
die Vorlage der Verwaltung und den von den Fraktionen von CDU, FDP und
UWG/Freie Wähler-Zentrum gestellten Antrag aus November 2022.
Ausschussmitglied Krüppel erfragte, wie die
Datenerhebung der als Anlage der Vorlage beigefügten Übersicht erfolgte. Aus
beruflicher Erfahrung seien ihr beispielsweise in Kaarst und Grevenbroich
weitere Plätze in Wohngemeinschaften für Menschen mit geistiger Behinderung
bekannt, die in der Übersicht nicht dargestellt werden.
Kreisdirektor Brügge erläuterte, dass man
sich von den Ergebnissen des Gutachtens der Leistungsbeschreibung der
Eingliederungshilfe eine vollumfassende Darstellung des Ist-Zustandes und der
Bedarfslage erhoffe, um dadurch eine valide Datengrundlage zu gewährleisten.
Auf Wunsch von Ausschussmitglied Bartsch
werde die Übersicht um die Träger der dort aufgeführten Einrichtungen ergänzt.
Die überarbeitete Übersicht ist als Anlage
beigefügt.
Ausschussmitglied Kühl bat darum, dass die
genannte Übersicht stetig gepflegt werde, sodass mögliche Entwicklungen
nachvollzogen werden können. Möglicherweise käme eine jährliche
Berichterstattung zu Beginn jeden Jahres in Betracht.
Kreisdirektor Brügge bestätigte die
Darstellung der Entwicklung im Ausschuss.
Ausschussvorsitzende Reinhold ergänzte, dass
zukünftig der Bereich „Junge Pflege“ einzeln ausgewiesen werden solle.
Herr Böhme wies darauf hin, dass in der
Übersicht alle Angebote der Eingliederungshilfe gelistet seien, die unter das
Wohn- und Teilhabegesetz fallen und von den Trägern an die WTG-Behörde gemeldet
wurden und somit regelmäßig geprüft werden.
Ausschussmitglied Krüppel erfragte, welche
Einrichtungen von der WTG-Behörde geprüft werden.
Herr Böhme erläuterte, dass alle vollstationären Einrichtungen von der WTG-Behörde geprüft werden. Wohngemeinschaften müssten hingegen differenziert betrachtet werden. Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften müssen von der WTG-Behörde regelmäßig geprüft werden, wohingegen selbstverantwortete Wohngemeinschaften der WTG-Behörde lediglich angezeigt werden müssen. Die differenzierte Übersicht könne den Ausschussmitgliedern zur Durchsicht übersendet werden. Sollte die Übersicht aus Sicht der Ausschussmitglieder unvollständig sein, werde die WTG-Behörde mit den entsprechenden Trägern in den Austausch gehen. Diese Übersicht ist ebenfalls als Anlage beigefügt.