Protokoll:

Ausschussvorsitzende Reinhold verwies auf die ausführliche Vorlage.

Ausschussmitglied Stein-Ulrich führte unter Bezugnahme auf die Vorlage aus, dass ein starker Anstieg von Neuantragstellungen nicht feststellbar sei. Das sei für sie nicht nachzuvollziehen. Viele Erwerbstätige müssten inzwischen von aufstockenden SGB II-Leistungen oder vom Bürgergeld erfasst sein, da der Erwerbstätigenfreibetrag sowie die Regelsätze angestiegen seien. Zudem verwies sie auf eine beträchtliche Zahl von SGB II-Anträgen, die im letzten Jahr aufgrund einer lediglich knappen Überschreitung der Regelsätze abgelehnt worden seien. Diese Personen hätten nunmehr Anspruch auf Leistungen. Dasselbe gelte für Personen, die im letzten Jahr ein zu hohes Vermögen gehabt hätten, schließlich seien die entsprechenden Freibeträge angehoben worden. Zudem erfragte sie unter Verweis auf S. 1 der Anlage zur Vorlage, was unter der Entfristung des sozialen Arbeitsmarktes zu verstehen sei.

Kreisdirektor Brügge erläuterte, dass die Vorlage mit der Geschäftsführung des Jobcenters abgestimmt sei. Die Kreisverwaltung habe keine Kenntnis darüber, dass dabei nicht die korrekten Daten angegeben worden seien, das könne jedoch noch einmal im Beirat oder der Trägerversammlung mit der Geschäftsführung des Jobcenters vertiefend erörtert werden. Hinsichtlich der Entfristung des sozialen Arbeitsmarktes seien darunter die Maßnahmen nach Maßgabe der §§ 16e, 16i SGB II zu verstehen, die bisher befristet im Gesetz verankert waren, nunmehr jedoch entfristet wurden und dem Jobcenter als dauerhafte Maßnahmen zur Verfügung stünden.