Protokoll:

Ausschussvorsitzende Reinhold verwies auf die Vorlage der Verwaltung.

Kreisdirektor Brügge ergänzte, dass dem Rhein-Kreis Neuss Mittel in Höhe von 576.576 € zur Verfügung gestellt werden und darüber hinaus die kreisangehörigen Kommunen entsprechend der Richtlinie weitere Mittel erhalten.

Am Tag der Ausschusssitzung habe eine Sozialdezernentenkonferenz stattgefunden, in der über die Umsetzung des Stärkungspakts gesprochen wurde. Man habe sich gemeinsam darauf verständigt, sich in einem Monat erneut zu besprechen. Weiterhin sei bereits ein Gespräch mit den Trägern der Wohlfahrtspflege terminiert, bei welchem insbesondere die Verwendung der vom Land NRW zur Verfügung gestellten Mittel besprochen werden solle.

Ausschussmitglied Kühl äußerte Bedenken hinsichtlich des Vorgehens, da die Mittel zu den Stichtagen 30. Juni und 30. September 2023 zweckentsprechend verwendet bzw. verbindlich verplant werden müssen.

Kreisdirektor Brügge erläuterte, dass man sich gemeinsam auf diese Vorgehensweise geeinigt habe. Er sei zuversichtlich, die gesamten Mittel im Rahmen der vorgegebenen Zeit zweckentsprechend zu verwenden.

Nachtrag:

Bezüglich der Mittelverwendung ist zu den Stichtagen 30.06.2023 und 30.09.2023 ein Bericht an das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zu übermitteln. Der Bewilligungszeitraum für die Mittel des Stärkungspaktes erstreckt sich über das gesamte Kalenderjahr 2023.