Sitzung: 07.02.2023 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/2293/XVII/2023
Protokoll:
Ausschussvorsitzende Reinhold verwies auf
die Vorlage der Verwaltung.
Kreisdirektor Brügge ergänzte, dass dem
Rhein-Kreis Neuss Mittel in Höhe von 576.576 € zur Verfügung gestellt werden
und darüber hinaus die kreisangehörigen Kommunen entsprechend der Richtlinie
weitere Mittel erhalten.
Am Tag der Ausschusssitzung habe eine
Sozialdezernentenkonferenz stattgefunden, in der über die Umsetzung des
Stärkungspakts gesprochen wurde. Man habe sich gemeinsam darauf verständigt,
sich in einem Monat erneut zu besprechen. Weiterhin sei bereits ein Gespräch
mit den Trägern der Wohlfahrtspflege terminiert, bei welchem insbesondere die
Verwendung der vom Land NRW zur Verfügung gestellten Mittel besprochen werden
solle.
Ausschussmitglied Kühl äußerte Bedenken
hinsichtlich des Vorgehens, da die Mittel zu den Stichtagen 30. Juni und 30.
September 2023 zweckentsprechend verwendet bzw. verbindlich verplant werden
müssen.
Kreisdirektor Brügge erläuterte, dass man
sich gemeinsam auf diese Vorgehensweise geeinigt habe. Er sei zuversichtlich,
die gesamten Mittel im Rahmen der vorgegebenen Zeit zweckentsprechend zu
verwenden.
Nachtrag:
Bezüglich der Mittelverwendung ist zu den
Stichtagen 30.06.2023 und 30.09.2023 ein Bericht an das zuständige Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zu übermitteln. Der
Bewilligungszeitraum für die Mittel des Stärkungspaktes erstreckt sich über das
gesamte Kalenderjahr 2023.