Protokoll:

Ausschussvorsitzende Reinhold verwies auf die Vorlage der Verwaltung zu der Anfrage der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

Ausschussmitglied Bartsch erfragte, ob die in der Anlage zur Vorlage dargestellten Mieten Bruttokaltmieten, Nettokaltmieten oder Bruttowarmmieten ausweisen und ob die Wohnungen im Eigentum des Rhein-Kreises Neuss allen Personen der Kreisverwaltung zur Verfügung stehen oder lediglich bestimmten Betrieben.

Kreisdirektor Brügge erklärte, dass diese Fragen in der Niederschrift beantwortet werden.

Nachtrag:

Die als Anlage zur Vorlage beigefügte Übersicht wurde um die Art der Miete ergänzt. Die überarbeitete Übersicht ist als Anlage beigefügt.

 

Die im Eigentum des Rhein-Kreises Neuss befindlichen Wohnungen werden zunächst den Mitarbeitenden der Kreisverwaltung, der Kreiswerke, des Klinikums und der Seniorenhäuser angeboten. Bei fehlendem Interesse werden die Wohnungen frei vermietet.