Sitzung: 07.02.2023 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/2354/XVII/2023
Protokoll:
Ausschussvorsitzende Reinhold verwies auf
die ausführliche Antwort der Verwaltung.
Ausschussmitglied Junggeburth erfragte, ob
eine Information bzw. Beratung der Pflegeeinrichtungen seitens der
Kreisverwaltung hinsichtlich der bestehenden Förderungsmöglichkeiten vorgenommen
worden sei. Im Hinblick auf die technische Infrastruktur zeige sich in der
Realität, dass teilweise beispielsweise Probleme mit der Qualität des WLANs
bestünden.
Herr Böhme führte hierzu aus, dass seitens
der WTG-Behörde keine Beratung vorgenommen worden sei. Hinsichtlich der
technischen Infrastruktur verwies er auf den entsprechenden Erlass, wonach die
WTG-Behörde verpflichtet sei dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen
Anforderungen durch die Einrichtungen erfüllt werden.
Ausschussmitglied Kühl erfragte, inwiefern
der Gerätepool gepflegt werde.
Kreisdirektor Brügge führte hierzu aus, dass die Beantwortung der Fragen insofern schwierig gewesen sei, als die Einrichtungen zum Rheinland-Klinikum gehörten. Die Zuständigkeit des Ausschusses sei hier äußerst fraglich, die Beantwortung der Fragen obliege grundsätzlich dem Aufsichtsrat des Rheinland-Klinikums. An diesen könne sich für detaillierte Auskünfte gewendet werden. Aufgabe des Ausschusses für Soziales und Wohnen sei es, im Hinblick auf alle stationären Einrichtungen darauf zu achten, dass deren Ausstattung in jeglicher Hinsicht den Anforderungen des WTG und den darunterliegenden Vorschriften gerecht werde.