Sitzung: 23.02.2023 Ausschuss für Innovation, Digitalisierung und Standortmarketing
Vorlage: VI/2324/XVII/2023
Protokoll:
Gemäß § 41 Abs. 5 der
Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i.V.m. § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung
des Rhein-Kreises Neuss können zu Mitgliedern der Ausschüsse neben
Kreistagsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger aus den
kreisangehörigen Gemeinden bestellt werden. Diese sind vom
Ausschussvorsitzenden zu verpflichten.
Die Verpflichtungsformel
lautet:
„Ich verpflichte mich, dass
ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz,
die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum
Wohle des Kreises erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe.).“
Der sachkundige Bürger Dr. Jens Hartmann (CDU) wurde in der Sitzung
verpflichtet.