Sitzung: 22.02.2023 Jugendhilfeausschuss
Protokoll:
Frau Lohr erläuterte den Antrag der als Tischvorlage vorgelegen hat und dem Protokoll als Anlage beigefügt ist. So sei eine gute Bezahlung der Mitarbeiter sei auf Grund der hohen Qualität der Arbeit des Jugendamtes angezeigt und wichtig.
Herr Lonnes teilte mit, dass er die Anfrage aus Sicht der Jugendhilfe beantworten werde.
Danach seien für die Einstellung einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters diverse subjektive und objektive Komponenten entscheidend. Die subjektiven Komponenten seien unter anderem die Eignung, die Kentnisse bzw. Sachkunde, sowie die Befähigung der Bewerber. Objektive Komponenten seien unter anderem, die Stellenbemessung und –bewertung, sowie die Besetzung der Stellen.
Bei der Stellenbemessung sei insbesondere festzustellen, in welcher Zeit ein Mitarbeiter wieviel
Fälle bearbeiten kann. Für die Hilfe zur Erziehung hat die GPA im aktuellen
Prüfbericht festgestellt, dass keine Stellenbemessung im Jugendamt vorliegt.
Dies gelte auch für die übrigen Sachgebiete des Amtes.
Bei der
Stellenbewertung gebe es tarifliche Vorgaben im Tarifvertrag TVOED SuE. Hier
spielt auch die Garantenstellung des Jugendamtes eine Rolle. Dies kann zum
Beispiel bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten dazu führen, dass eine Stelle
nach S14 oder S15 vergütet werde. Entsprechende Kriterien für die
Unterscheidung der Entgeltgruppen S14 und S15 seien bisher noch nicht
entwickelt worden, man erarbeite diese aber gerade.
Eine weitere
Möglichkeit bestehe durch die Vorgewährung von Stufen. Dieses Instrument werde
aber bisher im Kreis nur restriktiv und zurückhaltend eingesetzt worden.
Darüber hinaus
könnte eine Fachkräftezulage dazu eingesetzt werden neue Fachkräfte zu
gewinnen, bzw. vorhandene Fachkräfte zu halten, was auf Grund der allgemeinen Personalknappheit
wichtig wäre.
Insgesamt sei die
Stellenbesetzung durch den Fachkräftemangel ein großes Problem. Aufgabe der
Personalverwaltung sei es notwendige Stellen zu besetzen um
Kindeswohlgefährdungen zu vermeiden. Auch das Kreisjugendamt verliere
Mitarbeiter, weil diese zu anderen kommunalen Gebietskörperschaften wechseln,
weil dort eine höhere Eingruppierung vorgenommen werde.