Protokoll:

Frau Lohr erläuterte den Antrag der als Tischvorlage vorgelegen hat und dem Protokoll als Anlage beigefügt ist. So sei eine gute Bezahlung der Mitarbeiter sei auf Grund der hohen Qualität der Arbeit des Jugendamtes angezeigt und wichtig.

 

Herr Lonnes teilte mit, dass er die Anfrage aus Sicht der Jugendhilfe beantworten werde.

Danach seien für die Einstellung einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters diverse subjektive und objektive Komponenten entscheidend. Die subjektiven Komponenten seien unter anderem die Eignung, die Kentnisse bzw. Sachkunde, sowie die Befähigung der Bewerber. Objektive Komponenten seien unter anderem, die Stellenbemessung und –bewertung, sowie die Besetzung der Stellen.

 

Bei der Stellenbemessung sei insbesondere festzustellen, in welcher Zeit ein Mitarbeiter wieviel Fälle bearbeiten kann. Für die Hilfe zur Erziehung hat die GPA im aktuellen Prüfbericht festgestellt, dass keine Stellenbemessung im Jugendamt vorliegt. Dies gelte auch für die übrigen Sachgebiete des Amtes.

 

Bei der Stellenbewertung gebe es tarifliche Vorgaben im Tarifvertrag TVOED SuE. Hier spielt auch die Garantenstellung des Jugendamtes eine Rolle. Dies kann zum Beispiel bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten dazu führen, dass eine Stelle nach S14 oder S15 vergütet werde. Entsprechende Kriterien für die Unterscheidung der Entgeltgruppen S14 und S15 seien bisher noch nicht entwickelt worden, man erarbeite diese aber gerade.

 

Eine weitere Möglichkeit bestehe durch die Vorgewährung von Stufen. Dieses Instrument werde aber bisher im Kreis nur restriktiv und zurückhaltend eingesetzt worden.

 

Darüber hinaus könnte eine Fachkräftezulage dazu eingesetzt werden neue Fachkräfte zu gewinnen, bzw. vorhandene Fachkräfte zu halten, was auf Grund der allgemeinen Personalknappheit wichtig wäre.

 

Insgesamt sei die Stellenbesetzung durch den Fachkräftemangel ein großes Problem. Aufgabe der Personalverwaltung sei es notwendige Stellen zu besetzen um Kindeswohlgefährdungen zu vermeiden. Auch das Kreisjugendamt verliere Mitarbeiter, weil diese zu anderen kommunalen Gebietskörperschaften wechseln, weil dort eine höhere Eingruppierung vorgenommen werde.