Beschlussempfehlung:

·                 Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der aktualisierten Fortschreibung des Bedarfsplans      für die Kindertageseinrichtungen zu.

·                 Das Jugendamt wird beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des Bedarfsplanes festzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen mit den Städten Jüchen und Korschenbroich sowie der Gemeinde Rommerskirchen und den freien Trägern abzustimmen und umzusetzen.

·                 Der Kreisjugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung dem Landesjugendamt bis zum 15.03.2023 gemäß § 38 KiBiz in Verbindung mit § 33 die in Anlage 2 aufgeführten Belegungen der Kindertageseinrichtungen in Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen zu melden und Landeszuschüsse gemäß § 38 Abs. 1 KiBiz für die Kindpauschalen sowie gemäß § 38 Abs. 4 KiBiz Landeszuschüsse für Miete, eingruppige Einrichtungen und für Waldkindergärten zu beantragen.

Die in der Anlage 2 aufgeführten Gruppenkonstellationen für die Kindertageseinrichtungen mit der entsprechenden Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren sind die Grundlage für die Belegung der Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus sind Landeszuschüsse zu beantragen

o        für zertifizierte Familienzentren gem. § 43 Abs. 1 KiBiz

o        zur Qualifizierung gem. § 46 Abs. 2 und 3 KiBiz

o        zur Qualifizierung gem. § 46 Abs. 4 KiBiz

o        für Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren gem. § 24 Abs. 1 und 2 KiBiz.

·                 Dem Kreisjugendamt wird die Möglichkeit eingeräumt, die Belegung der Einrichtungen in einem geringen Umfang (Stundenbuchungen) zu verändern, soweit dies aufgrund einer Bedarfsänderung erforderlich wird. Notwendige Änderungen bei den Gruppenformen sowie die endgültige Meldung zum 15.03.2023 an das Landesjugendamt werden dem Jugendhilfeausschuss in der nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben.

·         Für die Kindertagespflege wird für das Kindergartenjahr 2023/24 gemäß § 24 KiBiz folgende Meldung abgegeben:

 

Kindertagespflegepersonen und Betreuungsplätze

Ort / Anzahl

KTP

U3-Plätze

U3-Kinder mit Behinderung

Ü3-Plätze bis zum Schuleintritt

Jüchen

19

85

0

0

Korschenbroich

34

140

0

0

Rommerskirchen

18

77

0

0

gesamt

71

302

0

0

 


Protokoll:

Herr Rosellen verwies auf die Sitzungsvorlage und gab das Wort dann zur Erläuterung dieser an Frau Kilian weiter.

 

Frau Kilian berichtete anhand einer Power Point Präsentation über die Fortschreibung des Bedarfsplanes für Kindertageseinrichtungen 2022/23, sowie über die Meldung der Gruppen und Gruppenformen. Diese ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Herr Rosellen sprach im Namen des Kreisjugendhilfeausschusses seinen Dank und ein Lob für die gute Situation in der sich das Kreisjugendamt Neuss hinsichtlich der Plätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege befinde. Dies sei das Ergebnis guter Planung.

 

Herr Lonnes bedankte sich auch bei den beteiligten Kommunen und privaten Trägern für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Dadurch sei es weiterhin gelungen jedem Kind einen Platz zu ermöglichen. Dies bleibe das Hauptanliegen und ließe sich nur durch gute Zusammenarbeit erreichen.

 

Thema sei neben der Anzahl an Plätzen jedoch auch der Personalmangel. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich seien knapp. Auch da bemühe man sich unter anderem durch die PiA Ausbildung geeignete Nachwuchskräfte zu finden. Die Schulen und auch das BBZ Grevenbroich seien dabei sehr aktiv.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste anschließend einstimmig den folgenden Beschluss: