Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Entwicklung der Kosten der Unterkunft und Bedarfsgemeinschaften zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke teilte mit, dass man in dieser Woche die vorläufige Spitzabrechnung der Kosten der Unterkunft für das Jahr 2022 vornehmen konnte und den Städten und Gemeinden 1,2 Mio. Euro zurückerstattet habe. Eine genaue Aufstellung füge man dem Protokoll bei.

Dies sei auch deshalb möglich gewesen, weil man die Tranchen für die Ukraine-Flüchtlinge vollständig eingesetzt habe um die Kosten vollständig zu übernehmen (nicht nur die Hälfte).

 

Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Dirk Kranefuss erklärte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, dass die Prognose auf Basis eines Monats schwierig sei, da die Monate erfahrungsgemäß sehr unterschiedlich seien. Außerdem wies er darauf hin, dass sich auch der neue Mietspiegel, sowie die gestiegenen Nebenkosten auf die Kosten der Unterkunft auswirken werden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die aktuelle Rückerstattung teilt sich wie folgt auf (alle Werte gerundet auf Hundert):

Stadt Neuss 614.400 Euro

Grevenbroich 233.400 Euro

Dormagen 138.000 Euro

Meerbusch 77.600 Euro

Kaarst 93.700 Euro

Korschenbroich 54.900 Euro

Jüchen 35.000 Euro

Rommerskirchen 300 Euro