Protokoll:

Dezernent Küpper berichtete ergänzend zur Vorlage, dass sowohl die Stellungnahmen zum Thema Hochwasser eingeholt als auch die Vereinbarung zur Verlegung der Gasleitungen abgeschlossen wurden. Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2022 soll bei neuen Infrastrukturprojekten eine Klimafolgenabschätzung erfolgen, d.h. der Vorhabenträger muss Auskunft über die Auswirkung der Treibhausgasfolgen geben. Diese Rechtsprechung wurde erst aufgrund eines Rundschreibens des Bundesverkehrsministeriums Anfang dieses Jahrs konkretisiert. Zur Abarbeitung dieser Vorgabe wurden die zuständigen, projektbegleitenden Planer beauftragt die geforderte Prognose zu entwickeln.   

 

Ausschussmitglied Wollbold führte aus, dass das Umweltverträglichkeitsgesetz schon 2017 novelliert wurde und das seitdem Umweltschutzbelange berücksichtigt werden müssen. Aufgrund dessen bat sie um Neubewertung der Klimaschutzbelange, da bislang nur der motorisierte Individualverkehr berücksichtigt wurde. Aus ihrer Sicht sollte zusätzlich der Umweltverbund mitbetrachtet werden, insbesondere hier die S-Bahnlinie 11.

 

Dezernent Küpper erwiderte hierauf, dass die Berücksichtigung der S-Bahn an dieser Stelle nicht erfolgen muss, da eine Gesamtbilanz zum Thema Klimafolgen gefordert wird, das bedeutet, dass nicht nur der Sektor Verkehr betrachtet werden muss, sondern alle relevanten Sektoren. Daher sind neben dem Bereich Verkehr auch die Bereiche Landnahme und Industrie zu prüfen, da insbesondere die geplanten Bauwerke eine CO² zu berücksichtigende Lebenszeitbilanz haben. In dieser rechtlich vorgegebenen, globaleren Betrachtungsweise findet der vorgebrachte Punkt keine gesonderte Berücksichtigung. Des Weiteren beinhaltet § 13 des Klimaschutzgesetzes keine gesteigerte Beachtungspflicht im Sinne eines Optimierungsgebotes. Der Rhein-Kreis wird seine Pflichten daher vollumfänglich erfüllen und diese Aufgabe wie gefordert abarbeiten.

 

Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.