Sitzung: 27.02.2023 Sportausschuss
Vorlage: 52/2322/XVII/2023
Protokoll:
Herr Buchartz merkt nach Rücksprache
Frau Meirose, der Vorsitzenden des Sportausschusses der Stadt Dormagen,
Folgendes an. Die Vorlage enthält einen Hinweis darauf, dass zu einem noch zu
bestimmenden Zeitpunkt, wenn weitere Vorgutachten vorliegen, eine gemeinsame
Sitzung des Sportausschusses der Stadt Dormagen und dem Sportausschusses des
Rhein-Kreises Neuss durchgeführt werden soll. Vorgesehen war, dass in dieser
gemeinsamen Sitzung die Ergebnisse der Vorgutachten vorgestellt werden und im
Anschluss die beiden Sportausschüsse in getrennten Räumen die Beratungen
durchführen und Entscheidungen treffen. Die Verwaltungsspitzen von Stadt und
Kreis haben ein sehr hohes Interesse daran, an beiden Sitzungen teilzunehmen,
um Fragen, Anmerkungen und kritische Punkte beantworten zu können.
Bei gleichzeitigen Beratungen in getrennten
Räumlichkeiten ist dies jedoch nicht möglich. Deswegen gibt es alternativ zu
dieser Vorlage die Überlegung je eine zeitnahe aber getrennte Sitzung
abzuhalten, z.B. dass die beiden Gremien an direkt aufeinander folgenden Tagen
ihre Sitzungen durchführen. Er bittet darum, diesen Verfahrensvorschlag in die
Niederschrift aufzunehmen.
Herr Zenk befürwortet den Verfahrensvorschlag. Er sei Mitglied in beiden Sportausschüssen und möchte ebenso wie die Verwaltungsspitzen an beiden Sitzungen teilnehmen.
Frau Leiermann nimmt Bezug auf die für
das Haushaltsjahr 2023 angesetzten Mittel in Höhe von 1.675.000,- Euro. Davon
seien 400.000,- Euro für die Vorgutachten eingeplant. Darüber hinaus seien
1.200.000,- Euro für die LPH I und II veranschlagt. Sie fragt, ob es nach der
Vorstellung der Vorgutachten in der zuvor angesprochenen Sitzung eine
Entscheidungsmöglichkeit darüber gebe, ob bzw. inwieweit das Projekt
fortgeführt wird. Sie möchte wissen, ob die Einstellung der Gesamtsumme in Höhe
von 1.675.000,- Euro in den Haushalt gleichzeitig eine Zustimmung zur
Verausgabung sei.
Zum jetzigen Zeitpunkt seien für sie für
eine Entscheidungsfindung wichtige Punkte, wie das Betreibermodell und die
Energiegewinnung, noch nicht geklärt. Sie bezweifle, dass der Energiebedarf des
Wildwasserparks allein durch Photovoltaikanlage vor Ort gedeckt werden könne.
Die Konzeptstudie beschreibe zwar das Ziel einer nachhaltigen
Energieversorgung, aus ihrer Sicht gebe es jedoch keine Belege, wie dieses Ziel
erreicht werden könne.
Herr Brügge erklärt, dass vor
weiteren Ausgaben über die Gutachten hinaus zunächst die zuvor angesprochenen,
unmittelbar nacheinander stattfindenden Sportausschusssitzungen durchgeführt
werden. Dort können die jeweiligen Ausschüsse darüber entscheiden, ob das
Projekt überhaupt fortgeführt wird oder nicht. Darüber hinaus müsste auch eine
Verlängerung des Kooperationsvertrags zwischen Kreis und Stadt Dormagen beschlossen
werden. Das Betreibermodell und die Energiegewinnung seien Gegenstand der LPH
II bzw. III.
Erst nach Vorlage der Entwurfsplanung (LPH
III), wenn das Projekt soweit gediehen ist, dass ein Förderantrag gestellt
werden kann, wird von den politischen Gremien über den tatsächlichen Bau des
Projektes entschieden.
Die veranschlagten Mittel werden benötigt,
um die angesprochenen und durchaus sehr berechtigten Fragen klären zu können.
Weitere Fragen werden nicht gestellt.
Herr Buchartz erklärt zum weiteren Vorgehen, dass der Sportausschuss den heutigen Bericht zum Sachverhalt zur Kenntnis nimmt, da kein Beschluss zu fassen ist. Die Sondersitzung wird voraussichtlich zwischen Ende April und Anfang Mai stattfinden.
Er bittet die Fraktionen nach den Beratungen spätestens bis zur Sondersitzung die Beschlüsse zur Zustimmung oder Ablehnung über den möglichen Fortgang des Projektes zu fassen.