Nachtrag: 12.04.2010

Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Herr Lonnes hob hervor, dass der Rhein-Kreis Neuss seit Jahren das Ziel verfolge, Menschen mit Behinderungen die eigenständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Er gab dem Schulausschuss einen Überblick über die bisherigen Aktivitäten (Anlage 3). Weiterhin ergänzte er, dass im Schuljahr 2009/2010 im Rhein-Kreis Neuss von 2.060 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf 300 an Regelschulen unterrichtet würden (14,6%). Von diesen 300 Schülerinnen und Schülern besuchten 210 den gemeinsamen Unterricht in der Grundschule und 90 eine integrative Lerngruppe an Schulen der Sekundarstufe I. Zurzeit arbeite der Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit den Einrichtungen der Lebenshilfe, der St. Augustinus Behindertenhilfe und den Förderschulen an einem Konzept für ein betreutes Wohntraining. Junge Menschen mit geistiger Behinderung sollen in einer betreuten Wohngemeinschaft eine möglichst selbstständige Lebensführung einüben. Die Verwaltung überlege hierzu, die ehemalige Hausmeisterwohnung der Schule am Nordpark barrierefrei auszubauen.

Auf Anfrage von Herrn Rehse erläuterte Herr Lonnes die Zuständigkeitsregelungen für Förderschulen. Die kreisangehörigen Städte sind zuständig für die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen. Die Zuständigkeit des Kreises umfasst die Förderschulen mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung, Sprache (Primarstufe) sowie Emotionale und soziale Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung beruht auf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Neuss, die für die Schülerinnen und Schüler aus ihrem Stadtgebiet grundsätzlich selbst zuständig ist. Die Trägerschaft für die Förderschulen mit den Schwerpunkten Hören und Kommunikation, Sehen, Körperliche und motorische Entwicklung sowie Sprache (Sekundarstufe I) liegt nach dem Schulgesetz beim Landschaftsverband Rheinland. Die Schulen des Landschaftsverbandes befinden sich außerhalb des Kreisgebietes.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig