Beschluss:

Der Schul- und Bildungsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, den Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2022/2023 bis 2025/2026 zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zu beschließen.


Protokoll:

Herr Lonnes wies in seiner Einführung darauf hin, dass die Verwaltung dem Wunsch des Schul- und Bildungsausschusses nachgekommen sei und den Sekundarstufenbereich II in den Plan aufgenommen habe. Die Zahlen für den Sekundarstufenbereich seien aber aufgrund der unvollständigen Datenlage nur bedingt aussagekräftig. Die Förderschulen für Geistige Entwicklung müssten sich erneut, nun schon zum wiederholten Mal einer hohen Nachfrage stellen. Organisatorische und bauliche Maßnahmen sollten für die Zukunft eine Entlastung herbeiführen. Die aktuellen Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs seien noch nicht abgeschlossen, aber es würde an einigen Schulen eng werden.

Frau Jansen bat insbesondere die Entwicklung des Raumbedarfs an den Förderschulen im Blick zu haben und jeweils im Ausschuss über die aktuelle Entwicklung zu berichten.

Herr Lonnes sagte dies zu.

Herr Wienken fand den Ausdruck „Sättigung“ im Schulentwicklungsplan (S.6- Prognostische Betrachtung…) unzutreffend. Vielmehr hätten die Schulen, und hier erwähnte er auch insbesondere die Berufskollegs, den gesetzlichen Auftrag, das Angebot im Rahmen der inklusiven Beschulung weiterzuentwickeln.

Herr Lonnes erklärte, er sehe einerseits in Deutschland große Fortschritte in Bezug auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, auch wenn diese nicht unmittelbar gelte, sondern sich an den Gesetzgeber richte, die unterschiedlichen Regelungen in geltendes Recht umzusetzen. Er wies darauf hin, dass die Konvention das vom Rhein-Kreis Neuss praktizierte Verfahren zulasse. Das Wort „Sättigung“ könne zu Missverständnissen führen. Gemeint sei, dass die Nachfrage nach dem gemeinsamen Unterricht nicht mehr steige wie in den vergangenen Jahren. In künftigen Berichten werde eine andere Formulierung gewählt.

Frau Steiner fragte, weshalb Rollstuhlfahrer nicht an Regelschulen beschult werden könnten.

Herr Lonnes merkte an, die allgemeinen Schulen müssten alle für eine einfache körperliche Behinderung offen sein. Für Schwerst- und Mehrfachbehinderte müsste dem gegenüber eine  entsprechende Ausstattung in den Schulen vorhanden sein. Insofern sei das Angebot des Rhein-Kreises Neuss sowie des LVR mit ihren Förderschulen, die über diese Ausstattung verfügten als durchaus sinnvolle Ergänzung zum gemeinsamen Lernen zu betrachten.

Herr Schmitz richtete an die für die Förderschulen zuständige Schulaufsichtsbeamtin, Frau Lethen, die Frage, wie insbesondere dem Problem der Klassengrößen an den Förderschulen für geistige Entwicklung begegnet werde.

Frau Lethen erwiderte, sie habe in enger Abstimmung mit dem Schulträger diese Schulform durchaus im Auge. Die Klassenfrequenzwerte seien erreicht und Steuerungsmöglichkeiten würden in Abstimmung mit Schulleitungen und Schulträger erörtert.

Auf die Nachfrage von Herrn Schmitz an die anwesenden Schulleiterinnen und Schulleiter antworten Frau Grewer-Willwoll, Herr Klein und Frau Thelen zum Teil übereinstimmend, dass die Klassenräume aufgrund der maximalen Klassenfrequenz teilweise zu klein seien (Schule am Nordpark), zu wenig Pflegeräume vorhanden seien (Sebastianus-Schule) und die Pflegesituation angespannt sei (Mosaik-Schule).

Herr Lonnes versprach, diese Schulen mit ihren Problemen nicht alleine zu lassen, der Schulträger arbeite an Lösungen.

Herr Schmitz mahnte abschließend ein schnelles Handeln an, da er die Situation in einigen Bereichen als besorgniserregend empfände. Er richtete einen Appell an die politisch Verantwortlichen hier alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Situation zu entschärfen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig