Sitzung: 02.05.2023 Schul- und Bildungsausschuss
Vorlage: 40/2528/XVII/2023
Beschluss:
Der Schul- und Bildungsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, den Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2022/2023 bis 2025/2026 zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zu beschließen.
Protokoll:
Herr Lonnes wies in seiner Einführung darauf hin,
dass die Verwaltung dem Wunsch des Schul- und Bildungsausschusses nachgekommen
sei und den Sekundarstufenbereich II in den Plan aufgenommen habe. Die Zahlen
für den Sekundarstufenbereich seien aber aufgrund der unvollständigen Datenlage
nur bedingt aussagekräftig. Die Förderschulen für Geistige Entwicklung müssten
sich erneut, nun schon zum wiederholten Mal einer hohen Nachfrage stellen.
Organisatorische und bauliche Maßnahmen sollten für die Zukunft eine Entlastung
herbeiführen. Die aktuellen Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen
Unterstützungsbedarfs seien noch nicht abgeschlossen, aber es würde an einigen
Schulen eng werden.
Frau Jansen bat insbesondere die Entwicklung des
Raumbedarfs an den Förderschulen im Blick zu haben und jeweils im Ausschuss
über die aktuelle Entwicklung zu berichten.
Herr Lonnes sagte dies zu.
Herr Wienken fand den Ausdruck „Sättigung“ im
Schulentwicklungsplan (S.6- Prognostische Betrachtung…) unzutreffend. Vielmehr
hätten die Schulen, und hier erwähnte er auch insbesondere die Berufskollegs,
den gesetzlichen Auftrag, das Angebot im Rahmen der inklusiven Beschulung
weiterzuentwickeln.
Herr Lonnes erklärte, er sehe einerseits in
Deutschland große Fortschritte in Bezug auf die Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention, auch wenn diese nicht unmittelbar gelte,
sondern sich an den Gesetzgeber richte, die unterschiedlichen Regelungen in
geltendes Recht umzusetzen. Er wies darauf hin, dass die Konvention das vom
Rhein-Kreis Neuss praktizierte Verfahren zulasse. Das Wort „Sättigung“ könne zu
Missverständnissen führen. Gemeint sei, dass die Nachfrage nach dem gemeinsamen
Unterricht nicht mehr steige wie in den vergangenen Jahren. In künftigen
Berichten werde eine andere Formulierung gewählt.
Frau Steiner fragte, weshalb Rollstuhlfahrer nicht
an Regelschulen beschult werden könnten.
Herr Lonnes merkte an, die allgemeinen Schulen
müssten alle für eine einfache körperliche Behinderung offen sein. Für
Schwerst- und Mehrfachbehinderte müsste dem gegenüber eine entsprechende Ausstattung in den Schulen
vorhanden sein. Insofern sei das Angebot des Rhein-Kreises Neuss sowie des LVR
mit ihren Förderschulen, die über diese Ausstattung verfügten als durchaus
sinnvolle Ergänzung zum gemeinsamen Lernen zu betrachten.
Herr Schmitz richtete an die für die Förderschulen
zuständige Schulaufsichtsbeamtin, Frau Lethen, die Frage, wie insbesondere dem
Problem der Klassengrößen an den Förderschulen für geistige Entwicklung begegnet
werde.
Frau Lethen erwiderte, sie habe in enger Abstimmung
mit dem Schulträger diese Schulform durchaus im Auge. Die Klassenfrequenzwerte
seien erreicht und Steuerungsmöglichkeiten würden in Abstimmung mit
Schulleitungen und Schulträger erörtert.
Auf die Nachfrage von Herrn Schmitz an die
anwesenden Schulleiterinnen und Schulleiter antworten Frau Grewer-Willwoll,
Herr Klein und Frau Thelen zum Teil übereinstimmend, dass die Klassenräume
aufgrund der maximalen Klassenfrequenz teilweise zu klein seien (Schule am
Nordpark), zu wenig Pflegeräume vorhanden seien (Sebastianus-Schule) und die
Pflegesituation angespannt sei (Mosaik-Schule).
Herr Lonnes versprach, diese Schulen mit ihren Problemen
nicht alleine zu lassen, der Schulträger arbeite an Lösungen.
Herr Schmitz mahnte abschließend ein schnelles
Handeln an, da er die Situation in einigen Bereichen als besorgniserregend
empfände. Er richtete einen Appell an die politisch Verantwortlichen hier alles
in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Situation zu entschärfen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig