Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauchke wies darauf hin, dass die Änderungen in der Hauptsatzung und Geschäftsordnung zur Durchführung von digitalen und hybriden Sitzungen derzeit, ohne Zugriff auf ein zertifiziertes Programm, noch nicht durchführbar sind.

 

Kreistagsabgeordneter Dirk Kranefuss erkundigte sich, ob die Regelung zur Durchführung digitaler Sitzungen in Ausnahmefällen enthalten sei.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke antwortete, dass in § 4 b der vorgelegten Hauptsatzung die Durchführung von digitalen Sitzungen in Ausnahmefällen, wie Katastrophen oder epidemischen Lagen geregelt sei. Auch in der Kreisordnung sei die Regelung enthalten, sodass das höherrangige Recht ohnehin gelten würde.

 

Kreistagsabgeordnete Doris Hugo-Wissemann merkte an, dass nur die neuen Absätze gegendert sind. Sie schlug deswegen vor, die Hauptsatzung und Geschäftsordnung zurückzustellen und einheitlich zu gendern.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke plädierte dafür, die Satzung heute zu beschließen und seitens der Verwaltung zur nächsten Sitzung des Kreistages einen Vorschlag unter Berücksichtigung der einfachen Lesbarkeit zu unterbreiten.

 

Kreistagsabgeordnete Swenja Krüppel regte an, heute den Beschluss zu fassen und im nächsten Kreistag eine durchgehend gegenderte Fassung zu beschließen.