Sachverhalt:

Herr Buchartz begrüßt die Gäste Franz-Josef Kallen, Friedhelm Kirchhartz und
Hermann Schiffer vom Sportforum Kaarst-Büttgen. Falls seitens der Ausschussmitglieder Fragen an die Gäste bestehen, würde die Sitzung zur Beantwortung unterbrochen werden.

Herr Brügge leitet ein, dass mit dem gleich von Herrn Spinnen vorgestellten Planungsstand ein gutes Ergebnis erzielt wurde. Auf Basis dieses Ergebnisses kann, wenn der Sportausschuss dies beschließt, auch mit Unterstützung des Landes NRW über die Sportstättenbauförderrichtlinie das Sportforum in einen Zustand versetzt werden, der insgesamt für die Sportregion Rhein-Kreis Neuss einen wesentlichen Schritt nach vorne bedeutet.

Jürgen Spinnen aus dem Architekturbüro Ledwig/Spinnen stellt die Ergebnisse der Vorplanung (LP II) anhand der Vorlag vor.

Herr Markert begrüßt die Planung einer energetischen Sanierung des Sportforums. Er thematisiert die geplante Beleuchtung und die Lichtintensität hinsichtlich der Abweichung des Reglements der UCI. Er fragt, ob im Zweifel Wettkämpfe aufgrund dieser Planung nicht ausgerichtet werden können. Er sagt, dass er anhand der vorgestellten, langfristigen Planung davon ausgeht, dass auch die Ausweitung der Wettkampffähigkeit mitberücksichtigt wird.

Herrn Markert führt aus, dass in Bezug auf die Energetik wenige Andeutungen gemacht worden sind. Die Segel sowie die Beheizung durch eine Wärmepumpentechnik seien genannt worden, Photovoltaik könne geprüft werden. Wenn eine Warmwasseraufbereitung über Wärmepumpentechnik bzw. über Photovoltaik geplant sei, begrüßt er dies. Darüber hinaus müsse die Planung der Wärmekonzepte noch einmal genauer betrachtet werden in Bezug auf Solarthermie oder andere nachhaltige Quellen.

Hinsichtlich der Baumaterialien geht Herr Markert davon aus, dass z.B. beim Einsatz von Beton recycling- oder klimafreundlicher Beton berücksichtigt wird. Auch bei anderen Materialien solle auf Klimaverträglichkeit geachtet werden.

Herr Spinnen erklärt, dass die gewählte Lichtvariante zwar nicht der Klassifizierung zur Ausrichtung von Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften entspricht. Die Planungen entsprechen aber den Kategorien der zweiten und dritten Klasse, die mindestens für den Wettkampfbetrieb auf Bundesebene ausreichend sind.

Mit dem Anschluss eines Notstromaggregats sei ein wichtiger Sicherheitsaspekt in der Planung berücksichtigt worden. Damit wird sichergestellt, dass im Fall eines Strommausfalls das Notaggregat für die notwendige Sicherheitsbeleuchtung auf der Bahn sorgt.

Er sagt, das aktuell geplante Energiekonzept sei „state of the art“. Die Warmwasseraufbereitung werde über die Wärmepumpe gewährleistet. Darüber hinaus werden Warmwasserspeicher eingesetzt. Die Photovoltaikanlage wird genutzt, um den Strom nachzuführen, der über die Wärmepumpen verbraucht wird. Die Platzierung einer Spitzenlast werde auch bedacht. Das bedeutet die Berücksichtigung von Zeiträumen in den Wintermonaten, in denen über 10-20 Tage hinweg die Temperaturen unterhalb von -5 °C liegen. Zur Abdeckung dieser Spitzenlast werde dann eine Gasbrennwerttherme hinzugeschaltet. Dies sei in der heutigen Zeit das übliche Verfahren.

Herr Spinnen betont die Wichtigkeit der Nachhaltigkeit von genutzten Materialien. Deshalb sieht das Konzept vor, diesen Aspekt so weit wie möglich zu berücksichtigen. Das Büro werde versuchen z.B. die bei einem Rückbau anfallenden Materialien wieder in den Kreislauf zurückzuführen. Auch die Erstellung des Gebäudes solle nach Möglichkeit nachhaltig erfolgen. Darüber hinaus sollte die Laufzeit des Gebäudes betrachtet werden. Bereits jetzt sollte das richtige Investment eingesetzt werden, damit nicht in kürzeren Intervallen wieder erneuert werden muss. Ein Beispiel dafür sei eine Wärme-Dämm-Putz-Fassade, die alle acht Jahre angefasst werden muss. Für ein Investment sollte immer eine Laufzeit von 30 Jahren in den Blick genommen werden, weil sich dann die laufenden Instandhaltungskosten reduzieren. Ziel sei, eine Fassade zu bauen, die komplett wartungsfrei ist. Gleiches gelte für das Dach, mit einer Sicherheit von einer Haltbarkeit, die weit über 30 bis 40 Jahre hinausgeht.

Herr Streck fragt, ob die Stahlträger bestehen bleiben werden und wenn ja, ob diese untersucht worden sind, damit sich nicht im Verlauf des Projektes noch Überraschungen ergeben.

Herr Spinnen bestätigt, dass die Stahlträger weiter verwendet werden. Es gab ein sehr umfassendes Gutachten des Ingenieurbüros Gehlen aus Düsseldorf. Es wurde eine Bewertung der Stahlkonstruktion sowie der Stahlbetonelemente vorgenommen. Die Planung sehe die Erhaltung der Stahlkonstruktion vor, die Hülle jedoch werde komplett abgenommen. Er werde oft gefragt, ob denn noch Unsicherheiten bei der Umsetzung auftauchen könnten. Durch die Entfernung der Hülle und des Daches könne der Baukörper völlig autark betrachten werden. Damit sei er sehr sicher in Bezug auf die Ermittlung weiterer Risiken.

Frau Leiermann nimmt Bezug auf die Belastbarkeit der Konstruktion. Sie fragt, inwieweit die Schneelastberechnung mitberücksichtigt wurde und wie viel Prozent der Dachfläche für PV-Anlagen genutzt werden kann.

Herr Spinnen erläutert, dass die Regionen in Deutschland in sogenannte Schneelastzonen unterteilt sind. Diese Zonen haben sich im Laufe der Jahre verändert. Es gebe diese Zonen in dieser Region nicht mehr. Womit verstärkt zu rechnen sei, ist Starkregen. Somit müsse dieses Gewicht eines Starkregens bei der Tragfähigkeit mit einberechnet werden. Dies wurde in den Berechnungen berücksichtigt. Daraus ergab sich beispielsweise, dass die Lüftungsanlage nicht frei auf dem Flachdach positioniert werden kann, sondern nur im Außenbereich, wo die Tragfähigkeit gewährleistet ist.

Herr Spinnen erläutert, dass mit der Umsetzung der PV-Anlage auf Basis der derzeitigen Planung grundsätzlich die Möglichkeit besteht, alle Flachdachbereiche sowie das Tonnendach mit einem sogenannten Kalzip-Dach zu belegen. Dieses sei extrem leicht. Damit könne bis nahezu 100 % der Fläche, mit Ausnahme der Lichtkuppeln und sonstigen technischen Einrichtungen, ausgestattet werden. Dies führe zu höheren Investitionskosten. In den vorgestellten Ausführungen wurden bisher lediglich die Kosten für die notwendigen PV-Flächen berücksichtigt, um den energetischen Nachweis zu erbringen und um die Produktion für die Erdwärme, Erdsonne und Pumpen abzubilden.

Da es an Herrn Spinnen keine weiteren Fragen seitens der Mitglieder des Ausschusses gibt, unterbricht Herr Buchartz die Sitzung um 18:48 Uhr, um den Gästen aus dem Trägerverein die Möglichkeit zu geben, aus sportfachlicher Sicht Auskünfte u.a. zur Beleuchtung und zur Wettkampftauglichkeit zu geben.

Die Sitzung wird um 18:53 Uhr fortgeführt.

Herr Brügge berichtet über das weitere Vorgehen im Projekt. Die Verwaltung hat der Abteilung Sport der Staatskanzlei die Pläne zur Verfügung gestellt. Dort erfolge nun die Prüfung, was im Einzelfall förderfähig ist. Über die Ergebnisse dieser Prüfung werde die Verwaltung die Mitglieder des Sportausschusses informieren. Idealerweise liegen diese Ergebnisse bis zur nächsten Sitzung am 05.06.2023 vor. Darüber hinaus werde die Kreisverwaltung einen mit dem Trägerverein und der Verwaltung der Stadt Kaarst abgestimmten Vorschlag zum weiteren Vorgehen unterbreiten. Der Sportausschuss werde dann über eine mögliche Fortführung des Projektes entscheiden.

Weitere Fragen werden nicht gestellt.