Sitzung: 02.05.2023 Sportausschuss
Vorlage: 52/2619/XVII/2023
Sachverhalt:
Herr
Buchartz begrüßt die Gäste
Franz-Josef Kallen, Friedhelm Kirchhartz und
Hermann Schiffer vom Sportforum Kaarst-Büttgen. Falls seitens der
Ausschussmitglieder Fragen an die Gäste bestehen, würde die Sitzung zur
Beantwortung unterbrochen werden.
Herr
Brügge leitet ein, dass mit
dem gleich von Herrn Spinnen vorgestellten Planungsstand ein gutes Ergebnis
erzielt wurde. Auf Basis dieses Ergebnisses kann, wenn der Sportausschuss dies
beschließt, auch mit Unterstützung des Landes NRW über die
Sportstättenbauförderrichtlinie das Sportforum in einen Zustand versetzt
werden, der insgesamt für die Sportregion Rhein-Kreis Neuss einen wesentlichen
Schritt nach vorne bedeutet.
Jürgen
Spinnen aus dem Architekturbüro
Ledwig/Spinnen stellt die Ergebnisse der Vorplanung (LP II) anhand der Vorlag
vor.
Herr
Markert begrüßt die Planung
einer energetischen Sanierung des Sportforums. Er thematisiert die geplante
Beleuchtung und die Lichtintensität hinsichtlich der Abweichung des Reglements
der UCI. Er fragt, ob im Zweifel Wettkämpfe aufgrund dieser Planung nicht
ausgerichtet werden können. Er sagt, dass er anhand der vorgestellten,
langfristigen Planung davon ausgeht, dass auch die Ausweitung der
Wettkampffähigkeit mitberücksichtigt wird.
Herrn
Markert führt aus, dass in
Bezug auf die Energetik wenige Andeutungen gemacht worden sind. Die Segel sowie
die Beheizung durch eine Wärmepumpentechnik seien genannt worden, Photovoltaik
könne geprüft werden. Wenn eine Warmwasseraufbereitung über Wärmepumpentechnik
bzw. über Photovoltaik geplant sei, begrüßt er dies. Darüber hinaus müsse die
Planung der Wärmekonzepte noch einmal genauer betrachtet werden in Bezug auf
Solarthermie oder andere nachhaltige Quellen.
Hinsichtlich der Baumaterialien geht Herr Markert davon aus, dass z.B. beim
Einsatz von Beton recycling- oder klimafreundlicher Beton berücksichtigt wird.
Auch bei anderen Materialien solle auf Klimaverträglichkeit geachtet werden.
Herr
Spinnen erklärt, dass die
gewählte Lichtvariante zwar nicht der Klassifizierung zur Ausrichtung von
Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften entspricht. Die Planungen
entsprechen aber den Kategorien der zweiten und dritten Klasse, die mindestens für
den Wettkampfbetrieb auf Bundesebene ausreichend sind.
Mit dem Anschluss eines Notstromaggregats sei ein
wichtiger Sicherheitsaspekt in der Planung berücksichtigt worden. Damit wird
sichergestellt, dass im Fall eines Strommausfalls das Notaggregat für die
notwendige Sicherheitsbeleuchtung auf der Bahn sorgt.
Er sagt, das aktuell geplante Energiekonzept sei
„state of the art“. Die Warmwasseraufbereitung werde über die Wärmepumpe
gewährleistet. Darüber hinaus werden Warmwasserspeicher eingesetzt. Die
Photovoltaikanlage wird genutzt, um den Strom nachzuführen, der über die
Wärmepumpen verbraucht wird. Die Platzierung einer Spitzenlast werde auch
bedacht. Das bedeutet die Berücksichtigung von Zeiträumen in den Wintermonaten,
in denen über 10-20 Tage hinweg die Temperaturen unterhalb von -5 °C liegen. Zur
Abdeckung dieser Spitzenlast werde dann eine Gasbrennwerttherme
hinzugeschaltet. Dies sei in der heutigen Zeit das übliche Verfahren.
Herr
Spinnen betont die Wichtigkeit
der Nachhaltigkeit von genutzten Materialien. Deshalb sieht das Konzept vor,
diesen Aspekt so weit wie möglich zu berücksichtigen. Das Büro werde versuchen
z.B. die bei einem Rückbau anfallenden Materialien wieder in den Kreislauf
zurückzuführen. Auch die Erstellung des Gebäudes solle nach Möglichkeit
nachhaltig erfolgen. Darüber hinaus sollte die Laufzeit des Gebäudes betrachtet
werden. Bereits jetzt sollte das richtige Investment eingesetzt werden, damit
nicht in kürzeren Intervallen wieder erneuert werden muss. Ein Beispiel dafür
sei eine Wärme-Dämm-Putz-Fassade, die alle acht Jahre angefasst werden muss.
Für ein Investment sollte immer eine Laufzeit von 30 Jahren in den Blick
genommen werden, weil sich dann die laufenden Instandhaltungskosten reduzieren.
Ziel sei, eine Fassade zu bauen, die komplett wartungsfrei ist. Gleiches gelte
für das Dach, mit einer Sicherheit von einer Haltbarkeit, die weit über 30 bis
40 Jahre hinausgeht.
Herr
Streck fragt, ob die
Stahlträger bestehen bleiben werden und wenn ja, ob diese untersucht worden
sind, damit sich nicht im Verlauf des Projektes noch Überraschungen ergeben.
Herr
Spinnen bestätigt, dass die
Stahlträger weiter verwendet werden. Es gab ein sehr umfassendes Gutachten des
Ingenieurbüros Gehlen aus Düsseldorf. Es wurde eine Bewertung der
Stahlkonstruktion sowie der Stahlbetonelemente vorgenommen. Die Planung sehe
die Erhaltung der Stahlkonstruktion vor, die Hülle jedoch werde komplett
abgenommen. Er werde oft gefragt, ob denn noch Unsicherheiten bei der Umsetzung
auftauchen könnten. Durch die Entfernung der Hülle und des Daches könne der
Baukörper völlig autark betrachten werden. Damit sei er sehr sicher in Bezug
auf die Ermittlung weiterer Risiken.
Frau
Leiermann nimmt Bezug auf die
Belastbarkeit der Konstruktion. Sie fragt, inwieweit die Schneelastberechnung
mitberücksichtigt wurde und wie viel Prozent der Dachfläche für PV-Anlagen
genutzt werden kann.
Herr
Spinnen erläutert, dass die
Regionen in Deutschland in sogenannte Schneelastzonen unterteilt sind. Diese
Zonen haben sich im Laufe der Jahre verändert. Es gebe diese Zonen in dieser
Region nicht mehr. Womit verstärkt zu rechnen sei, ist Starkregen. Somit müsse
dieses Gewicht eines Starkregens bei der Tragfähigkeit mit einberechnet werden.
Dies wurde in den Berechnungen berücksichtigt. Daraus ergab sich
beispielsweise, dass die Lüftungsanlage nicht frei auf dem Flachdach
positioniert werden kann, sondern nur im Außenbereich, wo die Tragfähigkeit
gewährleistet ist.
Herr
Spinnen erläutert, dass mit
der Umsetzung der PV-Anlage auf Basis der derzeitigen Planung grundsätzlich die
Möglichkeit besteht, alle Flachdachbereiche sowie das Tonnendach mit einem
sogenannten Kalzip-Dach zu belegen. Dieses sei extrem leicht. Damit könne bis
nahezu 100 % der Fläche, mit Ausnahme der Lichtkuppeln und sonstigen
technischen Einrichtungen, ausgestattet werden. Dies führe zu höheren
Investitionskosten. In den vorgestellten Ausführungen wurden bisher lediglich
die Kosten für die notwendigen PV-Flächen berücksichtigt, um den energetischen
Nachweis zu erbringen und um die Produktion für die Erdwärme, Erdsonne und Pumpen
abzubilden.
Da es an Herrn
Spinnen keine weiteren Fragen seitens der Mitglieder des Ausschusses gibt,
unterbricht Herr Buchartz die
Sitzung um 18:48 Uhr, um den Gästen aus dem Trägerverein die Möglichkeit zu
geben, aus sportfachlicher Sicht Auskünfte u.a. zur Beleuchtung und zur
Wettkampftauglichkeit zu geben.
Die Sitzung wird um 18:53 Uhr fortgeführt.
Herr
Brügge berichtet über das
weitere Vorgehen im Projekt. Die Verwaltung hat der Abteilung Sport der
Staatskanzlei die Pläne zur Verfügung gestellt. Dort erfolge nun die Prüfung,
was im Einzelfall förderfähig ist. Über die Ergebnisse dieser Prüfung werde die
Verwaltung die Mitglieder des Sportausschusses informieren. Idealerweise liegen
diese Ergebnisse bis zur nächsten Sitzung am 05.06.2023 vor. Darüber hinaus
werde die Kreisverwaltung einen mit dem Trägerverein und der Verwaltung der
Stadt Kaarst abgestimmten Vorschlag zum weiteren Vorgehen unterbreiten. Der
Sportausschuss werde dann über eine mögliche Fortführung des Projektes
entscheiden.
Weitere Fragen werden nicht gestellt.