Sitzung: 02.05.2023 Sportausschuss
Vorlage: 52/2620/XVII/2023
Beschluss:
Der Beschluss wird vertagt.
Protokoll:
Herr
Buchartz erklärt, dass zuerst
die Verwaltung zur Vorlage berichtet. Im Anschluss werden die Gutachten
vorgestellt, zu denen die Ausschussmitglieder jeweils Fragen stellen können.
Herr Brügge berichtet über die Informationsveranstaltung am 06. Februar 2023, in der
die fertiggestellte Konzeptstudie dem Kreissportausschuss und dem
Sportausschuss der Stadt Dormagen vorgestellt wurde. Damals wurde darauf
hingewiesen, dass vier Vorgutachten beauftragt worden sind, um zu prüfen, ob es
sogenannte „No-Gos“ gibt. Da dies nicht der Fall ist, empfiehlt die Verwaltung
die Beauftragung der nächsten Leistungsphasen.
Herr
Müller erklärt, dass zwei
Vorgutachten vor Ort und zwei Vorgutachten online über Webex vorgestellt
werden.
Herr
Dr. Denneborg stellt anhand
einer Präsentation das Hydrogeologische Vorgutachten vor (Anlage 1a und 1b).
Frau
Leiermann nimmt Bezug auf die
Aussage, dass der Tagebaubetrieb keine Auswirkungen auf das Projekt hat.
Wichtig sei jedoch die Bewertung, inwieweit die Beendigung des Tagebaubetriebs
zu Auswirkungen führt, wenn die Sümpfung nicht mehr stattfindet. Sie fragt nach
der Einschätzung des Gutachters dazu.
Herr
Dr. Denneborg erläutert seine
Ergebnisse anhand der in der Präsentation dargestellten Gebiete. Die in grün
dargestellten Gebiete seien die Bereiche, die durch die Sümpfung nicht
beeinflusst werden. In den in rot dargestellten Gebieten wirke die Sümpfung.
Dort gebe es Absenkungen, z.T. bis zu 50m. Das Projekt wird im grünen Bereich (rot markierter
Kreis) geplant, in dem die Sümpfung nicht wirkt.
Es sei somit zu erkennen, dass der Betrieb des Tagebaus jetzt keinen Einfluss
auf dieses Gebiet hat. Deswegen werde es auch in Zukunft keine Auswirkungen
geben.
Frau
Leiermann weist auf die frühere
Machbarkeitsstudie hin, in der eine Kostenschätzung vorgestellt wurde. Es sei
darauf hingewiesen worden, dass, sollte eine stärkere Verankerung im Boden
notwendig werden, sich die Kosten wahrscheinlich erhöhen. Sie fragt nach der
Einschätzung der Verwaltung, ob Stand heute, nach der Vorstellung der
Ergebnisse der Vorgutachten, sich die Kosten erhöhen werden.
Herr
Brügge erklärt, die
Verwaltung gehe nach wie vor von den Kosten aus zuzüglich der Preissteigerung,
die in der Informationsveranstaltung am 06. Februar 2023 vorgestellt worden
sind. Es werde die Aufgabe der Verwaltung sein, die Ergebnisse dieses
Vorgutachtens mit in die weitere Planung einfließen zu lassen. In dem
Vorgutachten wurden verschiedene Optionen zur weiteren Verfahrensweise
vorgestellt. Es werde somit Gegenstand der weiteren Planung sein, welches
Verfahren angewendet wird.
Frau
Leiermann stellt eine Nachfrage
zur Verankerung, ob es bereits eine Methode in der Machbarkeitsstudie gab, die
berücksichtigt wurde.
Herr
Brügge erklärt, dass dieses
Vorgutachten sehr bewusst beauftragt worden sei. Er sagt, dass wenn es in der
Machbarkeitsstudie bereits Ergebnisse dazu gegeben hätte, die Beauftragung des
Vorgutachtens nicht notwendig gewesen wäre.
Herr
Müller stellt Herrn Wilms von
der Firma TAC vor, der das Schallschutzgutachten vorstellen wird.
Herr
Wilms erläutert anhand einer
Präsentation das Schallschutzgutachten (Anlage 2a und 2b).
Fragen werden nicht gestellt.
Herr
Müller stellt Frau Hennekes
von der Firma nts Ingenieurgesellschaft vor, die online zugeschaltet ist und
das Verkehrsgutachten vorstellen wird.
Sie erläutert anhand einer Präsentation das Gutachten
(Anlage 3a und 3b).
Herr
Welter erinnert an die
Informationsveranstaltung, in der es u.a. um die Abschätzung des Parkplatzbedarfs
für PKW und auch um die betriebswirtschaftlichen Werte ging. Es sei damals
vorgestellt worden, dass die Spitzenlast bei einem Normalbetrieb bei zwei
Kanälen bei 2.500 liege. Er fragt, ob dies in Abstimmung erfolgt ist, also ob
der Gutachterin das von der Firma Fichtner erstellte Gutachten vorlag oder ob
die Zahlen völlig unabhängig voneinander ermittelt wurden. Es müsse ein
Zusammenhang zwischen dem Verkehrsaufkommen und dem betriebswirtschaftlichen
Aspekt hergestellt werden.
Frau
Hennekes erklärt, dass für das
Vorgutachten der Firma nts die Zahlen unabhängig von dem Gutachten der Firma
Fichtner ermittelt wurden. Sie stimmt zu, dass diese Ergebnisse grundsätzlich
zusammenpassen müssen. Was als Verkehrsaufkommen ermittelt wurde, müsse auch
durch die PKW-Stellplätze abgedeckt sein.
Mit dem Bereich der PKW-Stellplätze habe sich das Vorgutachten nicht
beschäftigt. Dies sei eine zusätzliche Ermittlung, die angestellt werden
müsste.
Frau
Krüppel verweist auf den
Zeitpunkt der Messung im Februar 2023. Gerade in den Sommermonaten sei der
Straberger See sehr viel stärker frequentiert. Sie fragt, ob dieses stärkere Verkehrsaufkommen einen Einfluss auf
die ermittelten Zahlen hat.
Frau
Hennekes erklärt, sie habe auch
empfohlen, die Zählung in den Sommermonaten aufgrund einer stärkeren
Frequentierung durch den Freizeitverkehr durchzuführen. Grundsätzlich könne sie
jedoch die Aussage treffen, dass dieser erhöhte Freizeitverkehr vorrangig an
den Wochenenden stattfindet. An diesen Tagen sei jedoch gemäß der Ermittlung
das allgemeine Verkehrsaufkommen deutlich geringer. Für eine weitere
Untersuchung sollte überlegt werden, ob eine erneute Erhebung in den
Sommermonaten sinnvoll ist, um diesen Aspekt mit zu berücksichtigen. Damit
könnte auch ein möglicher Einfluss der beim Erhebungszeitpunkt bestehenden
Vollsperrungen ausgeschlossen werden.
Herr
Kahlbau weist auf einen Satz
auf einer Folie hin. Er zitiert aus seiner Mitschrift: „planbedingtes
Bauvorhaben hat keine wesentliche Mehrbelastung des Verkehrs“ und fragt, ob er
es richtig verstanden hat, dass für die Gutachterin die Ergebnisse ein „ok“ für
dieses Bauvorhaben bedeuten. Er möchte wissen, welchen Stellenwert diese
Aussage für die Gutachterin hat.
Frau
Hennekes erklärt, dass sich
diese Aussage auf den Wochentag bezieht, an der die Ermittlung durchgeführt
wurde. In Bezug auf diesen Wochentag bestätigt sie die Aussage, dass das
Bauvorhaben eine geringe Verkehrsbelastung auslöst und diese einen geringen
Einfluss auf die Leistungsfähigkeitsberechnung hat. An den Wochenenden werde
die Verkehrsbelastung deutlich höher sein. Allerdings sei auch die
Grundbelastung an diesen Knotenpunkten deutlich geringer. Es werde natürlich
grundsätzlich zu einer Erhöhung im Vergleich zur jetzigen Verkehrssituation
kommen, jedoch werde diese immer noch geringer sein, als an einem Wochentag.
Herr
Müller stellt Herrn Linder von
der Firma Fichtner in der Zusammenarbeit mit Herrn Arnet vor, die online zugeschaltet sind und das Vorgutachten zur
Gewässerökologie vorstellen.
Herr
Linder erläutert anhand einer
Präsentation das Vorgutachten zur Gewässerökologie (Anlage 4a und 4b).
Herr
Markert dankt Herrn Linder für
seine Ausführungen und nimmt Bezug auf die Europäische Wasserrahmenrichtlinie. Herr
Linder habe erklärt, dass hinsichtlich der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
die Auswirkungen im Untersuchungsergebnis als geringfügig eingestuft werden und
dies handhabbar sei. Herr Markert erklärt,
dass das Ziel dieser Richtlinie jedoch sei, den ökologischen Zustand der
Gewässer zu verbessern. Wenn gem. Vorgutachten leichte negative ökologische
Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden können, könnte dies auch ein Hinweis
darauf sein, dass der Zustand des Gewässers zumindest nicht verbessert werde.
Er fragt nach der Bewertung des Gutachters.
Herr
Linder entgegnet, dass sich
damit beschäftigt wurde, die Auswirkungen zu minimieren. Er sehe er sogar eine
Verbesserung, wenn man sich noch einmal intensiv mit dem Uferbereich und einer
Bewirtschaftung beschäftige. Ziel und Zweck der Richtlinie sei nun einmal die
Verbesserung. Er zieht als Vergleich die Kanustrecke in Markkleeberg heran, die
ebenfalls an einem See liegt. Auch wenn die Dimensionen etwas anders sein
mögen, sei das Betriebsprinzip vergleichbar. Hier finde die
Wasserrahmenrichtlinie ebenfalls Anwendung. Dort sei es nicht zu einer
Verschlechterung gekommen. Dort existiere auch das Problem mit den invasiven
Arten bedingt durch die Einschleppung von fremden Booten. Dieser Aspekt wurde
ebenfalls überprüft, inwieweit Rückschlüsse zu ziehen sind. Er sagt, dass dies
dort nicht so intensiv vorlag. Deshalb kam die Firma Fichtner zu dem Schluss
kommt, dass durch den Betrieb einer solchen Anlage die Biozönose des Sees nicht
verschlechtert wird.
Herr
Kaiser fragt, ob das für den
Betrieb genutzte Wasser chemisch behandelt wird, welches nach der Nutzung
zurück in den See geführt wird. Der
See wird alleine durch Grundwasser gespeist. Selbst bei biologischer Klärung
durch die Gestaltung des Uferbereichs werden langfristig Rückstände erzeugt,
die zu einer negativen Auswirkung führt. Er fragt, ob dieser Umstand in
Betracht gezogen wurde.
Herr
Linder entgegnet, dass für
ihn der Umstand einer Behandlung des Wassers neu ist. Er sehe keine negativen
Auswirkungen auf das Seewasser. Zudem gebe es am Straberger See durch die
Grundwasserspeisung durchaus Austauschraten, die aus seiner hydrogeologischen
Perspektive hoch sind. Somit werde die Gesamtökologie des Sees nicht gestört
werden. Nach seiner Kenntnis werde keine Behandlung des Wassers im
Wildwasserpark stattfinden.
Frau
Leiermann versetzt sich in die
Lage der Sporttreibenden. Im Wildwasserpark werden Boote zum Einsatz kommen,
die zuvor in anderen Gewässern, wie z.B. auf dem Rhein, genutzt wurden. Sie
fragt, wie Herr Linder die Auswirkungen des Austausches von Flusswasser mit
Seewasser einschätzt und ob das in dem Vorgutachten betrachten wurde.
Herr
Linder erklärt, dass er mit
der folgenden Aussage seinen Experten vorgreift. Bei der Einschleppung
invasiver Arten stuft er es so ein, dass dies im internationalen und nicht im
regionalen Kontext zu betrachten wird. In der Region gebe es ähnliche Arten und
z.B. durch die Biologie der Vögel einen entsprechenden Austausch von Arten
zwischen den regionalen Gewässern. Der Fokus der Firma Fichtner liege auf z.B.
Booten, die erst international und dann im Wildwasserpark genutzt werden.
Der Gewässerökologe Herr Guillaume erklärt, dass das größte Problem die
Schwarzmundgrundeln sein, die effektiv im Rheingebiet vorkommen. Diese Fischart
lege seine Eier an der Unterseite von Booten ab. Ein gängiges Mittel sei
inzwischen die Desinfektion der Boote. Somit könne dem Problem im
Wildwasserpark begegnet werden, wenn eine Desinfektionspflicht eingeführt wird.
Wie Herr Linder berichtetet hat, gebe es aber über die Einschleppung durch
Boote hinaus auch andere Eintragspfade, z.B. durch Vögel. Die Einführung von
Monitorings seinen dahingehend effektiv.
Frau
Leiermann nimmt Bezug auf den
erhöhten Gehalt des Mikroplastiks und Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS)
im Rhein. Sie fragt, ob diese Schadstoffe an den Booten anhaften oder Wasser in
den Booten zurückbleibt, die zu einer Belastung des Seewassers führen könnten.
Herr
Linder verdeutlicht, dass der
Aspekt nicht außer Acht gelassen und deswegen ein Monitoring erfolgen sollte.
Er betont aber auch, dass die Mitführung von z.B. einem Liter Wasser in einem
Boot völlig unerheblich ist. Wichtig sei auf jeden Fall, dass Maßnahmen zur
Säuberung der Boote ergriffen werden, um die Einschleppung von Eiern oder
Erregern vorzubeugen.
Herr
Brügge ergänzt, dass die sich
aus den Vorgutachten ergebenden Hinweise auf mögliche Probleme in der weiteren
Planung berücksichtigt werden.
Herr
Buchartz übergibt das Wort an
die Verwaltung um über den Sachstand der Förderung des Projektes zu berichten.
Herr
Brügge berichtet, dass in der
Zwischenzeit die schriftliche Benachrichtigung der Zukunftsagentur vorliegt.
Hinsichtlich der Planungskosten des Projektes wurde ein regionaler Konsens
gefunden. Die Planungskosten werden bezuschusst. Das Gespräch mit der
Staatskanzlei ergab, dass die Förderquote zumindest bei 80 % liegt. 4,4 Mio.
Euro wurden für die Förderung bis einschließlich LP IV angemeldet. Die
verbleibenden 20 %, also Kosten in Höhe von 880.000 Euro entfielen hälftig auf
Stadt Dormagen und den Rhein-Kreis Neuss. In Bezug auf die Förderung sei der
nächste Schritt, dass die Verwaltung mit der Staatskanzlei einen gemeinsamen
Termin bei der Bezirksregierung Köln vereinbart, in dem das Förderprozedere
geklärt wird. Hinsichtlich der Planungen bedürfe es des Abschlusses einer
weiteren Kooperationsvereinbarung, denn die aktuelle Kooperationsvereinbarung
ende mit der Vorstellung der Vorgutachten. Er verweist auf den vorliegenden
Beschlussvorschlag.
Herr
Kahlbau resümiert, dass zu
diesem Thema der Sportausschuss bereits drei, vier oder sogar fünf Mal getagt
und debattiert hat. Er begrüßt die formulierte Beschlussempfehlung. Die
vorgestellte Vorgehensweise von Herrn Brügge sei aus wirtschaftlichen Gründen
sinnvoll. Für ihn habe festgestanden, dass wenn die Ergebnisse aller
Vorgutachten keine Probleme aufweisen, die sich nicht mit minimalen Aufwand
lösen oder mit minimalen Einschränkungen verbunden sind, der Sportausschuss in
der heutigen Sitzung in der Lage sei, einen Beschluss zu fassen. Er habe nicht
alles genau verstehen können bei den online zugeschalteten Gutachtern. Jedoch
habe er aus Sicht der Gutachter wahrgenommen, dass keine Probleme vorliegen.
Deswegen begrüße er den Vorschlag, eine Abstimmung vorzunehmen.
Herr
Markert erinnert daran, dass
dieses Thema Wahlperioden übergreifend debattiert wurde. Sport sei einerseits
ein wichtiger Faktor und auch eine Imagekarte für den Rhein-Kreis Neuss, für
den Standort an sich, aber vielleicht auch als Standort im Strukturwandel.
Andererseits müsse berücksichtigt werden, dass ein Eingriff nicht zu einer
zusätzlichen Belastung in ökologischer, sozialer und finanzieller Hinsicht
führt. Herr Markert betont, dass er
für seine Fraktion schon früher Themen angesprochen hat, die in den
Vorgutachten und Planung zunächst einmal nicht wiederzufinden sind. Zum
Beispiel habe er gefragt, ob es bei diesem Projekt nicht möglich sei, eine Pumpspeichertechnologie
in Erwägung zu ziehen. Beim Pumpen von Wasser, insbesondere bei
Höhenunterschieden bestehe die Chance in gewisser Weise eine für die Anlage
verwertbaren Energiespeicher zu haben. Darüber hinaus sei zu klären, wie die
Anlage energetisch versorgt werden soll. Eine Option sei, die Parkflächen mit
Solartechnik auszustatten. Die Installation von Ladesäulen sei von einer
Gutachterin bereits angesprochen worden. In Bezug auf den Beton müsse darauf
geachtet werden, dass dessen Einsatz stets in Hinblick auf Klima und Ressourcen
berücksichtigt wird. Darauf sollte bereits in der Ausschreibung hingewiesen
werden. Seine Fraktion komme zu einer etwas differenzierteren Betrachtung als
der Vorredner. Bei der Hydrogeologie sehe er, unabhängig von den Mehrkosten,
keine Probleme. Die Themen Schall und Lärm können nach den Ausführungen des
Gutachters ebenso abgehakt werden. Beratungsbedarf sehe die Fraktion jedoch
nach den Ausführungen zu den anderen beiden Vorgutachten. Zum einen gehe es um
das Thema Technik und Verkehr. Wenn man sich die Karten noch einmal vor Augen
führe, seien fast alle betroffenen Verkehrswege mit der Einschätzung
„ungenügend“ versehen worden. Dabei müsse auch die Einschätzung der Gutachterin
hinsichtlich eines nachzubessernden Vorgehens bei der Begutachtung
berücksichtigt werden. Sie habe empfohlen, die Ermittlung noch einmal in den
Sommermonaten durchzuführen. Herr Brügge habe daraufhin gesagt, dass dies in
der weiteren Planung berücksichtigt werde. Aber dann könne am heutigen Tag auch
keine Entscheidung vorweggenommen werden, dass diese Ermittlung positiv
ausfallen wird. Dies sei ein großes Fragezeichen, über das er gerne seine
Fraktion informieren möchte. Zudem möchte er der Fraktion, insbesondere mit
Blick auf die Belastung der Bürgerinnen und Bürger in Dormagen, die Gelegenheit
geben, wo die Verkehrssituation in den Straßen bereits angespannt ist, das
Thema auch zur Kenntnis zu nehmen.
Zum Ergebnis des Vorgutachtens zur Gewässerökologie
in Bezug auf die Europäische Wasserrahmenrichtlinie könne man unterschiedlicher
Meinung sein. Er wiederholt, dass rein rechtlich das Ziel der Richtlinie sei,
die Gewässerökologie zu verbessern und nicht darum, diese nicht zu
verschlechtern. Dies sei eine Frage der Betrachtungsweise, die auch schon
bereits bei anderen Projekten zu Schwierigkeiten geführt habe. Es sei von dem
einen oder anderen Gutachter selber gesagt worden, dass an der einen oder
anderen Stelle ein Nachbesserungsbedarf bestünde. Zusammenfassend hält er fest,
dass seine Fraktion am heutigen Tag keine Empfehlung abgeben möchte. Das
Projekt habe große Chancen. Er bitte deswegen von einer Entscheidung am
heutigen Tag Abstand zu nehmen.
Herr
Streck erklärt, dass
Athletinnen und Athleten, die sich auf internationale Wettkämpfe und Olympische
Spiele vorbereiten, in Deutschland nur auf Anlagen wie in Markkleeberg oder
Augsburg adäquat trainieren könnten. Er habe die Anlage in Hagen gesehen, die
nicht vergleichbar mit den Trainingsmöglichkeiten in Augsburg oder Markkleeberg
seien. Der Bau einer solchen Anlage im Westen Deutschlands sei sinnvoll.
Athletinnen und Athleten, die auf der Erft trainierten, müssten unweigerlich
sehr weite Wege für gute Trainingsbedingungen in Kauf nehmen. Mit Blick auf den
Medaillenspiegel bei den vergangenen Olympischen Spielen in Tokio lag
Deutschland bei den errungenen Goldmedaillen lediglich auf Platz 10. Die
CDU-Fraktion glaubt, dass dieses Projekt grundsätzlich sinnvoll ist, auch für
die Region. Er bringt Verständnis auf, dass noch viele Fragezeichen existieren.
Seine Fraktion habe sich zu diesen Fragen beraten. Beispielhaft nennt er die in
der Konzeptstudie genannte Zahl der Besucher pro Jahr in Höhe von 75.000. Dies
klinge im ersten Moment sicherlich viel. Wenn dies jedoch mit der
Personenanzahl im Einzugsgebiet, nämlich 17 Mio., ins Verhältnis gesetzt wird,
ergebe dies 0,4 % und sei eine realistische Zahl. Es wurde überlegt, ob es zum
jetzigen Zeitpunkt ein K.O.-Kriterium gebe. Dies sei nicht gefunden worden.
Deshalb sollten die aktuellen Fragen Gegenstand der nächsten LP sein. Deswegen
begrüße die Fraktion den Vorschlag in die nächste LP zu gehen, könne jedoch
auch verstehen, dass es noch Beratungsbedarf gibt. Er fragt, ob der
Beratungsbedarf über die kommende Sportausschusssitzung hinausgeht oder es zu
einer Entscheidung kommen wird.
Herr
Zenk sagt, das
Erschreckendste an den Vorgutachten sei für ihn gewesen, dass das Ergebnis der
Verkehrsbelastung an den Knotenpunkten ungenügend ist. In der Folge köntnen die
Verkehrsträger mit einbezogen werden. Wenn die sich bereit erklären, an der
Verbesserung der Situation dieser Knotenpunkte mitzuarbeiten, dann habe das
Projekt eine riesige Chance. Dies sei folglich vorteilhaft für die Stadt
Dormagen. Er nimmt Bezug auf Herrn Kahlbaus
Aussage, wie oft zu diesem Thema bereits getagt worden sei. Nach Herrn Zenks Demokratieverständnis solle
noch oft über dieses Thema gesprochen werden, wenn die Chance einer
Realisierung des Wildwasserparks bestehen bleiben soll. Mit einem Projekt in
dieser Größenordnung habe der Sportausschuss noch nie zu tun gehabt. Er sei
deshalb froh, wenn alle Bedenken ausgeräumt werden könnten. Insofern mache es
Sinn sich die Zeit bis zur nächsten Sportausschusssitzung im Juni zu nehmen.
Frau
Leiermann nimmt Bezug auf die
Förderung. Die Kosten für das Projekt seien sehr hoch. Sie hat wahrgenommen,
dass von der ZRR 70 Mio. Euro für drei Projekte eingestellt worden sind.
Zusätzliche Förderung für den Sport werde nicht mehr hinzukommen. Es sei
absehbar, dass 70 Mio. Euro für drei Projekte nicht ausreichen werden. Die
geplanten Kosten des Wildwasserparks überstiegen diese Förderung. Sie fragt
deswegen, welche Summen noch zu erwarten sind und ob zusätzliche Mittel oder
Förderungen generiert werden können. Darüber hinaus seien die Betriebskosten
nicht gering. Die Deckung solle über die Einnahmen erfolgen. Frau Leiermann erinnert sich an
Betriebskosten in Höhe von 3,6 Mio. Euro pro Jahr. Sie fragt, ob diese
Betriebskostenhöhe stimmt. Falls nicht, fragt sie nach der derzeitigen
Einschätzung. Zudem möchte sie wissen, ob es neue Gedanken zu einem Betreiber
gibt. Zu den für sie kritischsten Punkten der Vorgutachtenergebnisse gehöre die
Verankerung im Boden. In der ersten Runde habe der Baudezernent der Stadt
Dormagen berichtet, dass, wenn die Maßnahmen zur Verankerungen im Boden teurer
werden sollten, damit auch die Projektkosten deutlich anstiegen.
Herr
Brügge dankt für die Fragen.
Einige der Fragen seien bereits in der Informationsveranstaltung gestellt
worden. Dazu gebe es naturgemäß in diesen Bereichen keine Veränderungen, weil
die Aufgabe seitdem darin bestand, die Vorgutachten abzuarbeiten. Alle Fragen,
wie die von Herrn Markert angesprochenen Punkte Pumpspeicher, Energietechnik,
der Einsatz von Recyclingbeton, werden Gegenstand der nächsten LP II oder ggfs.
der LP III sein. Unter der Voraussetzung der positiven Beschlüsse der
jeweiligen Sportausschüsse zur Fortführung des Projekts werden die Verwaltungen
Antworten erarbeiten. Gleiches gelte für das Betriebskonzept, welches
Gegenstand der nächsten LP II sein wird. Nach intensivem Austausch zwischen den
Verwaltungen des Kreises und der Stadt Dormagen sei die Entwicklung des
Betriebskonzeptes zum jetzigen Zeitpunkt nicht als sinnvoll erachtet worden. In
Bezug auf die Kostendeckung werde nach den Berechnungen von Herrn Dr. Spillmann
aus den Erfahrungswerten der Anlage in Markkleeberg von einer schwarzen Null
ausgegangen. Dies sei der aktuelle Stand. Im weiteren Verlauf der Planung
werden sich die Kosten erfahrungsgemäß verdichten. Dies werde die Verwaltung fortwährend
überprüfen.
Hinsichtlich des von Herrn Markert angesprochenen
Verfahrensfehlers sei sich die Verwaltung dieses Umstandes der Datenerhebung im
Februar bewusst gewesen. Die Sperrung der Straße sei bekannt gewesen. Die
Verwaltung wollte dennoch eine erste Einschätzung als Entscheidungsgrundlage
für die jeweiligen Sportausschüsse erarbeiten, ob das Projekt mit der
vorgegebenen Verkehrslage funktionieren könnte oder nicht. Die
Verkehrsgutachterin habe seinem Verständnis nach die Aussage getroffen, dass es
trotz dieser Umstände durch die Anlage selbst zu keiner Verschlechterung der
derzeit vorhandenen Verkehrssituation kommt. Er stimmt Herrn Zenk zu, dass über
das Projekt hinaus auch Chancen für anderen Bereiche entstehen. In Bezug auf
die Europäische Wasserrahmenrichtlinie stimmt er auch Herrn Markert zu, dass
Aufgabe und Zweck der Richtlinie einerseits die Verbesserung der Gewässergüte
ist. Er glaubt jedoch, dass die Richtlinie dahingehend überfordert wird, wenn
von jedem Projekt verlangt wird, dass es nicht nur zu keiner Verschlechterung,
sondern sogar zu einer Verbesserung führt. Er betont, dass das Projekt keine
Gewässerausbaumaßnahme ist, mit der versucht wird die Gewässergüte zu
verbessern. Es sei ein Sportprojekt mit einem freizeit- und tourismuswirtschaftlichen
Einschlag. Alle Aufgaben, die aus den Vorgutachten resultieren, seien bewusst
mit in Auftrag gegeben worden, damit diese vor der nächsten LP bereits bekannt
sind. Deswegen sei auch das Vorgutachten zur Hydrogeologie beauftragt worden,
zur Klärung der Frage, wie mit der Hydrogeologie umzugehen ist. Im weiteren
Verfahren würden dann auch Fachexperten zu den Themen Gründung und Verankerung
für den Umgang mit eingebunden werden. Dabei könne sich naturgemäß
herausstellen, dass die Kosten steigen. Er teile die Befürchtungen von Frau
Leiermann aktuell nicht, dazu lägen ihm keine Erkenntnisse vor. Wenn das
Projekt jedoch so teuer werde, dann wäre das „No Go“-Kriterium nach der LP II,
spätestens nach LP III zu ziehen. Die Verwaltung habe dem Sportausschuss den
gesamten aktuellen Planungsstand vorgestellt. Zurzeit befinde man sich noch in
der LP 0. Das Projekt sei soweit vorbereitet, dass die Fachexperten, die ZRR,
das Wirtschaftsministerium und die Staatskanzlei die Fortführung des Projektes
unterstützen. Die Frage der anschließenden Bauförderung sei derzeit noch nicht
geklärt. Allerdings können solche Projekte nur dann beauftragt werden, wenn die
Absicht besteht, auch auf Seiten des Landes, das Projekt in die Realisierung zu
treiben. Damit sei nicht gemeint, das Projekt zu überstürzen. Es bestehe stets
die Option nach den LP II und III das Projekt zu beenden.
Herr
Hüsges äußert Verständnis für
den angemeldeten Beratungsbedarf. Demokratie heiße natürlich zu diskutieren,
bedeute jedoch auch zu entscheiden. Ein Projekt dieser Größenordnung verlange
natürlich, dass es gut im Detail vorbesprochen werde. Jedoch gebe es viele
Großprojekte, die daran scheitern. Durch zeitlichen Verzug änderten sich die
Rahmenbedingungen, die Kosten und die Richtlinien. Er warne davor, dass durch
die Nichtentscheidung ein gutes Projekt nicht durch die Planungsphase gebracht
wird. Die Verwaltung habe bisher für die Vorbesprechung gute Rahmenbedingungen
ausgearbeitet. Natürlich gebe es noch viele ungeklärte Punkte, die sich seiner Ansicht
nach in den nächsten LP klären werden. Er möchte deswegen anregen, sich für die
Fortführung des Projektes zumindest bis einschließlich LP II auszusprechen.
Danach könne eine erneute Entscheidung getroffen werden.
Herr
Markert dankt für das
Verständnis bzgl. des angemeldeten Beratungsbedarfs. Er möchte den Mitgliedern
des Sportausschusses die Sorge nehmen, dass die Entscheidung verzögert wird.
Die vorgestellten Ergebnisse der Vorgutachten seien neu, deswegen sollen diese
noch einmal intensiver in Augenschein genommen und darüber in der Fraktion
beraten werden, so dass in der Sitzung im Juni eine Entscheidung getroffen
werden kann.
Frau
Leiermann bittet die Verwaltung
um die Weiterreichung der Vorgutachten an alle Fraktionen. Man befinde sich
zurzeit im Strukturwandel und in der Transformation des Energiebereichs. Es
gebe Unternehmen, die die aktuelle Energiesituation und der
Transformationsprozess vor große Herausforderungen stellt. Der Wildwasserpark
sei ein Projekt, welches sehr viel Energie verbraucht. Den Interessen des
Sports stünden auch Wirtschaftsinteressen gegenüber und das müsse auch
betrachtet werden. Deswegen spreche sie das Thema an, wie man es schaffen
könnte, den Betrieb energetisch neutral durchzuführen. Dieser Aspekt sei
wichtig, weil nicht noch eine zusätzliche Belastung für die Region geschaffen
werden soll.
Herr
Brügge möchte daran erinnern,
dass dies kein reines Sportprojekt ist. In der Informationsveranstaltung im
Februar wurde von der Deutschen Sporthochschule Köln die
regionalwirtschaftliche Bedeutung des Projektes verdeutlicht. Daher sollte eine
etwas differenziertere Betrachtung erfolgen. Darüber hinaus gehe es im Bereich
des Strukturwandels darum, die Region Rheinisches Revier und insbesondere den
Rhein-Kreis Neuss so aufzustellen, dass er weiterhin attraktiv und interessant
für Fachkräfte bleibt. Aufgrund des demografischen Wandels werden immer mehr
Fachkräfte benötigt. Es sei deshalb die gemeinsame Verantwortung, den Kreis als
lebenswerte Region zu erhalten und weiterzuentwickeln. Als Beispiele nennt er
die Insel Hombroich, Schloss Dyck oder die Skihalle. Die Verwaltung nehme sich
als weitere Aufgabe die energetische Versorgung mit in den weiteren Prozess, um
das Projekt tunlichst mit erneuerbarer Energie betreiben zu können. Die
Vorgutachten werden den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
Herr
Welter befürwortet den
Beschluss am heutigen Tag. Er begleite dieses Großvorhaben seit Beginn mit sehr
viel Wohlwollen, jedoch auch mit Skepsis. Das Projekt sei ein faszinierendes
und bedeutsames Vorhaben. Skeptisch sei er hinsichtlich der finanziellen
Dimension, da es nicht ohne Drittmittel zu stemmen ist. Aufgrund guter
Lobbyarbeit sei nun das Interesse des Landes geweckt, so dass Bundesmittel über
die ZRR fließen sollen. Die Entscheidung, das Projekt als Strukturwandelprojekt
einzustufen, gefalle nicht jedem. Die Anrainerkommunen sähen dies durchaus
anders. Er möchte darauf hinweisen, dass Strukturwandelmittel gezahlt werden,
weil eine Region durch den vorzeitigen Kohleausstieg unterstützt werden soll.
Darüber hinaus sollen die Anrainerkommunen entschädigt werden, dass sie für die
Energieversorgung der Region, des Landes und des Bundes geblutet hätten. Ein
Drittel der Stadt Jüchen sei dem Tagebau zum Opfer gefallen. Dies sei
geschehen, damit energieintensive Unternehmen auch in Dormagen, insbesondere im
Bereich Chempark, versorgt werden. Er kritisiert deutlich, dass die Stadt
Dormagen das Projekt Wildwasserpark befürwortet und eine finanzielle Förderung durch
Strukturwandelmittel annehmen will, gleichzeitig jedoch die
Rheinwassertransportleitung ablehnt. Diese Transportleitung sei schon lange
geplant und nur durch die Notwendigkeit einer dritten Leitung nun wieder
geprüft worden. Es sei schlicht den Anrainerkommunen nicht erklärbar, dass
diese Solidarität nun mit Füßen getreten werde. Diese Leitung sei sehr wichtig
für mehrere Feuchtgebiete oder gegen das Abbrechen von Böschungen. Insofern sei
es unabdingbar, dass diese Rheinwassertransportleitung kommt. Auf die Dormagener
Politik habe er keinen Einfluss. Er habe jedoch eine Stimme bei Projekten, die
den Rhein-Kreis Neuss betreffen. Die Dormagener Politik solle sich dahingehend
die Frage stellen, ob nicht Menschen zu sehr vor den Kopf gestoßen werde, um
dieses tolle hervorragende Wildwasserparkprojekt umzusetzen.
Herr
Buchartz bittet darum, nicht
über diese Aussage zu debattieren. Er wertet dies als eine persönliche
Erklärung von Herrn Welter im Gesamtzusammenhang zum Wildwasserpark.
Herr
Buchartz fasst zum TOP 4
folgendes zusammen:
Dem Antrag der Fraktion die Grünen wird entsprochen
heute keinen Beschluss zum TOP 4 zu fassen. Die Empfehlung wird auf die nächste
Sitzung des Sportausschusses am 05. Juni 2023 vertagt.
Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Herr Zenk nimmt noch einmal Bezug auf Herrn Welters Erklärung, die er durchaus
nachvollziehen könne. Er möchte jedoch auch darum bitten, sich die Aussage des
Vorsitzenden des Naturschutzbeirates des Rhein-Kreises Neuss einmal
anzuschauen. Dieser habe vehemente Kritik zur Wasserentnahme an der geplanten
Stelle geäußert. Dies sei ein Punkt der gesamten Debatte, der zu
unterschiedlichen Betrachtungsweisen geführt habe.