Beschluss:

Der Beschluss wird vertagt.

 


Protokoll:

Herr Buchartz erklärt, dass zuerst die Verwaltung zur Vorlage berichtet. Im Anschluss werden die Gutachten vorgestellt, zu denen die Ausschussmitglieder jeweils Fragen stellen können.

Herr Brügge berichtet über die Informationsveranstaltung am 06. Februar 2023, in der die fertiggestellte Konzeptstudie dem Kreissportausschuss und dem Sportausschuss der Stadt Dormagen vorgestellt wurde. Damals wurde darauf hingewiesen, dass vier Vorgutachten beauftragt worden sind, um zu prüfen, ob es sogenannte „No-Gos“ gibt. Da dies nicht der Fall ist, empfiehlt die Verwaltung die Beauftragung der nächsten Leistungsphasen.

Herr Müller erklärt, dass zwei Vorgutachten vor Ort und zwei Vorgutachten online über Webex vorgestellt werden.

Herr Dr. Denneborg stellt anhand einer Präsentation das Hydrogeologische Vorgutachten vor (Anlage 1a und 1b).

Frau Leiermann nimmt Bezug auf die Aussage, dass der Tagebaubetrieb keine Auswirkungen auf das Projekt hat. Wichtig sei jedoch die Bewertung, inwieweit die Beendigung des Tagebaubetriebs zu Auswirkungen führt, wenn die Sümpfung nicht mehr stattfindet. Sie fragt nach der Einschätzung des Gutachters dazu.

Herr Dr. Denneborg erläutert seine Ergebnisse anhand der in der Präsentation dargestellten Gebiete. Die in grün dargestellten Gebiete seien die Bereiche, die durch die Sümpfung nicht beeinflusst werden. In den in rot dargestellten Gebieten wirke die Sümpfung. Dort gebe es Absenkungen, z.T. bis zu 50m. Das Projekt wird im grünen Bereich (rot markierter Kreis) geplant, in dem die Sümpfung nicht wirkt. Es sei somit zu erkennen, dass der Betrieb des Tagebaus jetzt keinen Einfluss auf dieses Gebiet hat. Deswegen werde es auch in Zukunft keine Auswirkungen geben.

Frau Leiermann weist auf die frühere Machbarkeitsstudie hin, in der eine Kostenschätzung vorgestellt wurde. Es sei darauf hingewiesen worden, dass, sollte eine stärkere Verankerung im Boden notwendig werden, sich die Kosten wahrscheinlich erhöhen. Sie fragt nach der Einschätzung der Verwaltung, ob Stand heute, nach der Vorstellung der Ergebnisse der Vorgutachten, sich die Kosten erhöhen werden.

Herr Brügge erklärt, die Verwaltung gehe nach wie vor von den Kosten aus zuzüglich der Preissteigerung, die in der Informationsveranstaltung am 06. Februar 2023 vorgestellt worden sind. Es werde die Aufgabe der Verwaltung sein, die Ergebnisse dieses Vorgutachtens mit in die weitere Planung einfließen zu lassen. In dem Vorgutachten wurden verschiedene Optionen zur weiteren Verfahrensweise vorgestellt. Es werde somit Gegenstand der weiteren Planung sein, welches Verfahren angewendet wird.

Frau Leiermann stellt eine Nachfrage zur Verankerung, ob es bereits eine Methode in der Machbarkeitsstudie gab, die berücksichtigt wurde.

Herr Brügge erklärt, dass dieses Vorgutachten sehr bewusst beauftragt worden sei. Er sagt, dass wenn es in der Machbarkeitsstudie bereits Ergebnisse dazu gegeben hätte, die Beauftragung des Vorgutachtens nicht notwendig gewesen wäre.

 

Herr Müller stellt Herrn Wilms von der Firma TAC vor, der das Schallschutzgutachten vorstellen wird.

Herr Wilms erläutert anhand einer Präsentation das Schallschutzgutachten (Anlage 2a und 2b).

Fragen werden nicht gestellt.

Herr Müller stellt Frau Hennekes von der Firma nts Ingenieurgesellschaft vor, die online zugeschaltet ist und das Verkehrsgutachten vorstellen wird.

Sie erläutert anhand einer Präsentation das Gutachten (Anlage 3a und 3b).

Herr Welter erinnert an die Informationsveranstaltung, in der es u.a. um die Abschätzung des Parkplatzbedarfs für PKW und auch um die betriebswirtschaftlichen Werte ging. Es sei damals vorgestellt worden, dass die Spitzenlast bei einem Normalbetrieb bei zwei Kanälen bei 2.500 liege. Er fragt, ob dies in Abstimmung erfolgt ist, also ob der Gutachterin das von der Firma Fichtner erstellte Gutachten vorlag oder ob die Zahlen völlig unabhängig voneinander ermittelt wurden. Es müsse ein Zusammenhang zwischen dem Verkehrsaufkommen und dem betriebswirtschaftlichen Aspekt hergestellt werden.

Frau Hennekes erklärt, dass für das Vorgutachten der Firma nts die Zahlen unabhängig von dem Gutachten der Firma Fichtner ermittelt wurden. Sie stimmt zu, dass diese Ergebnisse grundsätzlich zusammenpassen müssen. Was als Verkehrsaufkommen ermittelt wurde, müsse auch durch die PKW-Stellplätze abgedeckt sein. Mit dem Bereich der PKW-Stellplätze habe sich das Vorgutachten nicht beschäftigt. Dies sei eine zusätzliche Ermittlung, die angestellt werden müsste.

Frau Krüppel verweist auf den Zeitpunkt der Messung im Februar 2023. Gerade in den Sommermonaten sei der Straberger See sehr viel stärker frequentiert. Sie fragt, ob dieses stärkere Verkehrsaufkommen einen Einfluss auf die ermittelten Zahlen hat.

Frau Hennekes erklärt, sie habe auch empfohlen, die Zählung in den Sommermonaten aufgrund einer stärkeren Frequentierung durch den Freizeitverkehr durchzuführen. Grundsätzlich könne sie jedoch die Aussage treffen, dass dieser erhöhte Freizeitverkehr vorrangig an den Wochenenden stattfindet. An diesen Tagen sei jedoch gemäß der Ermittlung das allgemeine Verkehrsaufkommen deutlich geringer. Für eine weitere Untersuchung sollte überlegt werden, ob eine erneute Erhebung in den Sommermonaten sinnvoll ist, um diesen Aspekt mit zu berücksichtigen. Damit könnte auch ein möglicher Einfluss der beim Erhebungszeitpunkt bestehenden Vollsperrungen ausgeschlossen werden.

Herr Kahlbau weist auf einen Satz auf einer Folie hin. Er zitiert aus seiner Mitschrift: „planbedingtes Bauvorhaben hat keine wesentliche Mehrbelastung des Verkehrs“ und fragt, ob er es richtig verstanden hat, dass für die Gutachterin die Ergebnisse ein „ok“ für dieses Bauvorhaben bedeuten. Er möchte wissen, welchen Stellenwert diese Aussage für die Gutachterin hat.

Frau Hennekes erklärt, dass sich diese Aussage auf den Wochentag bezieht, an der die Ermittlung durchgeführt wurde. In Bezug auf diesen Wochentag bestätigt sie die Aussage, dass das Bauvorhaben eine geringe Verkehrsbelastung auslöst und diese einen geringen Einfluss auf die Leistungsfähigkeitsberechnung hat. An den Wochenenden werde die Verkehrsbelastung deutlich höher sein. Allerdings sei auch die Grundbelastung an diesen Knotenpunkten deutlich geringer. Es werde natürlich grundsätzlich zu einer Erhöhung im Vergleich zur jetzigen Verkehrssituation kommen, jedoch werde diese immer noch geringer sein, als an einem Wochentag.

Herr Müller stellt Herrn Linder von der Firma Fichtner in der Zusammenarbeit mit Herrn Arnet vor, die online zugeschaltet sind und das Vorgutachten zur Gewässerökologie vorstellen.

Herr Linder erläutert anhand einer Präsentation das Vorgutachten zur Gewässerökologie  (Anlage 4a und 4b).

Herr Markert dankt Herrn Linder für seine Ausführungen und nimmt Bezug auf die Europäische Wasserrahmenrichtlinie. Herr Linder habe erklärt, dass hinsichtlich der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie die Auswirkungen im Untersuchungsergebnis als geringfügig eingestuft werden und dies handhabbar sei. Herr Markert erklärt, dass das Ziel dieser Richtlinie jedoch sei, den ökologischen Zustand der Gewässer zu verbessern. Wenn gem. Vorgutachten leichte negative ökologische Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden können, könnte dies auch ein Hinweis darauf sein, dass der Zustand des Gewässers zumindest nicht verbessert werde. Er fragt nach der Bewertung des Gutachters.

Herr Linder entgegnet, dass sich damit beschäftigt wurde, die Auswirkungen zu minimieren. Er sehe er sogar eine Verbesserung, wenn man sich noch einmal intensiv mit dem Uferbereich und einer Bewirtschaftung beschäftige. Ziel und Zweck der Richtlinie sei nun einmal die Verbesserung. Er zieht als Vergleich die Kanustrecke in Markkleeberg heran, die ebenfalls an einem See liegt. Auch wenn die Dimensionen etwas anders sein mögen, sei das Betriebsprinzip vergleichbar. Hier finde die Wasserrahmenrichtlinie ebenfalls Anwendung. Dort sei es nicht zu einer Verschlechterung gekommen. Dort existiere auch das Problem mit den invasiven Arten bedingt durch die Einschleppung von fremden Booten. Dieser Aspekt wurde ebenfalls überprüft, inwieweit Rückschlüsse zu ziehen sind. Er sagt, dass dies dort nicht so intensiv vorlag. Deshalb kam die Firma Fichtner zu dem Schluss kommt, dass durch den Betrieb einer solchen Anlage die Biozönose des Sees nicht verschlechtert wird.

Herr Kaiser fragt, ob das für den Betrieb genutzte Wasser chemisch behandelt wird, welches nach der Nutzung zurück in den See geführt wird. Der See wird alleine durch Grundwasser gespeist. Selbst bei biologischer Klärung durch die Gestaltung des Uferbereichs werden langfristig Rückstände erzeugt, die zu einer negativen Auswirkung führt. Er fragt, ob dieser Umstand in Betracht gezogen wurde.

Herr Linder entgegnet, dass für ihn der Umstand einer Behandlung des Wassers neu ist. Er sehe keine negativen Auswirkungen auf das Seewasser. Zudem gebe es am Straberger See durch die Grundwasserspeisung durchaus Austauschraten, die aus seiner hydrogeologischen Perspektive hoch sind. Somit werde die Gesamtökologie des Sees nicht gestört werden. Nach seiner Kenntnis werde keine Behandlung des Wassers im Wildwasserpark stattfinden.

Frau Leiermann versetzt sich in die Lage der Sporttreibenden. Im Wildwasserpark werden Boote zum Einsatz kommen, die zuvor in anderen Gewässern, wie z.B. auf dem Rhein, genutzt wurden. Sie fragt, wie Herr Linder die Auswirkungen des Austausches von Flusswasser mit Seewasser einschätzt und ob das in dem Vorgutachten betrachten wurde.

Herr Linder erklärt, dass er mit der folgenden Aussage seinen Experten vorgreift. Bei der Einschleppung invasiver Arten stuft er es so ein, dass dies im internationalen und nicht im regionalen Kontext zu betrachten wird. In der Region gebe es ähnliche Arten und z.B. durch die Biologie der Vögel einen entsprechenden Austausch von Arten zwischen den regionalen Gewässern. Der Fokus der Firma Fichtner liege auf z.B. Booten, die erst international und dann im Wildwasserpark genutzt werden.

Der Gewässerökologe Herr Guillaume erklärt, dass das größte Problem die Schwarzmundgrundeln sein, die effektiv im Rheingebiet vorkommen. Diese Fischart lege seine Eier an der Unterseite von Booten ab. Ein gängiges Mittel sei inzwischen die Desinfektion der Boote. Somit könne dem Problem im Wildwasserpark begegnet werden, wenn eine Desinfektionspflicht eingeführt wird. Wie Herr Linder berichtetet hat, gebe es aber über die Einschleppung durch Boote hinaus auch andere Eintragspfade, z.B. durch Vögel. Die Einführung von Monitorings seinen dahingehend effektiv.

Frau Leiermann nimmt Bezug auf den erhöhten Gehalt des Mikroplastiks und Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) im Rhein. Sie fragt, ob diese Schadstoffe an den Booten anhaften oder Wasser in den Booten zurückbleibt, die zu einer Belastung des Seewassers führen könnten.

Herr Linder verdeutlicht, dass der Aspekt nicht außer Acht gelassen und deswegen ein Monitoring erfolgen sollte. Er betont aber auch, dass die Mitführung von z.B. einem Liter Wasser in einem Boot völlig unerheblich ist. Wichtig sei auf jeden Fall, dass Maßnahmen zur Säuberung der Boote ergriffen werden, um die Einschleppung von Eiern oder Erregern vorzubeugen.

Herr Brügge ergänzt, dass die sich aus den Vorgutachten ergebenden Hinweise auf mögliche Probleme in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

Herr Buchartz übergibt das Wort an die Verwaltung um über den Sachstand der Förderung des Projektes zu berichten.

Herr Brügge berichtet, dass in der Zwischenzeit die schriftliche Benachrichtigung der Zukunftsagentur vorliegt. Hinsichtlich der Planungskosten des Projektes wurde ein regionaler Konsens gefunden. Die Planungskosten werden bezuschusst. Das Gespräch mit der Staatskanzlei ergab, dass die Förderquote zumindest bei 80 % liegt. 4,4 Mio. Euro wurden für die Förderung bis einschließlich LP IV angemeldet. Die verbleibenden 20 %, also Kosten in Höhe von 880.000 Euro entfielen hälftig auf Stadt Dormagen und den Rhein-Kreis Neuss. In Bezug auf die Förderung sei der nächste Schritt, dass die Verwaltung mit der Staatskanzlei einen gemeinsamen Termin bei der Bezirksregierung Köln vereinbart, in dem das Förderprozedere geklärt wird. Hinsichtlich der Planungen bedürfe es des Abschlusses einer weiteren Kooperationsvereinbarung, denn die aktuelle Kooperationsvereinbarung ende mit der Vorstellung der Vorgutachten. Er verweist auf den vorliegenden Beschlussvorschlag.

Herr Kahlbau resümiert, dass zu diesem Thema der Sportausschuss bereits drei, vier oder sogar fünf Mal getagt und debattiert hat. Er begrüßt die formulierte Beschlussempfehlung. Die vorgestellte Vorgehensweise von Herrn Brügge sei aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll. Für ihn habe festgestanden, dass wenn die Ergebnisse aller Vorgutachten keine Probleme aufweisen, die sich nicht mit minimalen Aufwand lösen oder mit minimalen Einschränkungen verbunden sind, der Sportausschuss in der heutigen Sitzung in der Lage sei, einen Beschluss zu fassen. Er habe nicht alles genau verstehen können bei den online zugeschalteten Gutachtern. Jedoch habe er aus Sicht der Gutachter wahrgenommen, dass keine Probleme vorliegen. Deswegen begrüße er den Vorschlag, eine Abstimmung vorzunehmen.

Herr Markert erinnert daran, dass dieses Thema Wahlperioden übergreifend debattiert wurde. Sport sei einerseits ein wichtiger Faktor und auch eine Imagekarte für den Rhein-Kreis Neuss, für den Standort an sich, aber vielleicht auch als Standort im Strukturwandel. Andererseits müsse berücksichtigt werden, dass ein Eingriff nicht zu einer zusätzlichen Belastung in ökologischer, sozialer und finanzieller Hinsicht führt. Herr Markert betont, dass er für seine Fraktion schon früher Themen angesprochen hat, die in den Vorgutachten und Planung zunächst einmal nicht wiederzufinden sind. Zum Beispiel habe er gefragt, ob es bei diesem Projekt nicht möglich sei, eine Pumpspeichertechnologie in Erwägung zu ziehen. Beim Pumpen von Wasser, insbesondere bei Höhenunterschieden bestehe die Chance in gewisser Weise eine für die Anlage verwertbaren Energiespeicher zu haben. Darüber hinaus sei zu klären, wie die Anlage energetisch versorgt werden soll. Eine Option sei, die Parkflächen mit Solartechnik auszustatten. Die Installation von Ladesäulen sei von einer Gutachterin bereits angesprochen worden. In Bezug auf den Beton müsse darauf geachtet werden, dass dessen Einsatz stets in Hinblick auf Klima und Ressourcen berücksichtigt wird. Darauf sollte bereits in der Ausschreibung hingewiesen werden. Seine Fraktion komme zu einer etwas differenzierteren Betrachtung als der Vorredner. Bei der Hydrogeologie sehe er, unabhängig von den Mehrkosten, keine Probleme. Die Themen Schall und Lärm können nach den Ausführungen des Gutachters ebenso abgehakt werden. Beratungsbedarf sehe die Fraktion jedoch nach den Ausführungen zu den anderen beiden Vorgutachten. Zum einen gehe es um das Thema Technik und Verkehr. Wenn man sich die Karten noch einmal vor Augen führe, seien fast alle betroffenen Verkehrswege mit der Einschätzung „ungenügend“ versehen worden. Dabei müsse auch die Einschätzung der Gutachterin hinsichtlich eines nachzubessernden Vorgehens bei der Begutachtung berücksichtigt werden. Sie habe empfohlen, die Ermittlung noch einmal in den Sommermonaten durchzuführen. Herr Brügge habe daraufhin gesagt, dass dies in der weiteren Planung berücksichtigt werde. Aber dann könne am heutigen Tag auch keine Entscheidung vorweggenommen werden, dass diese Ermittlung positiv ausfallen wird. Dies sei ein großes Fragezeichen, über das er gerne seine Fraktion informieren möchte. Zudem möchte er der Fraktion, insbesondere mit Blick auf die Belastung der Bürgerinnen und Bürger in Dormagen, die Gelegenheit geben, wo die Verkehrssituation in den Straßen bereits angespannt ist, das Thema auch zur Kenntnis zu nehmen.

Zum Ergebnis des Vorgutachtens zur Gewässerökologie in Bezug auf die Europäische Wasserrahmenrichtlinie könne man unterschiedlicher Meinung sein. Er wiederholt, dass rein rechtlich das Ziel der Richtlinie sei, die Gewässerökologie zu verbessern und nicht darum, diese nicht zu verschlechtern. Dies sei eine Frage der Betrachtungsweise, die auch schon bereits bei anderen Projekten zu Schwierigkeiten geführt habe. Es sei von dem einen oder anderen Gutachter selber gesagt worden, dass an der einen oder anderen Stelle ein Nachbesserungsbedarf bestünde. Zusammenfassend hält er fest, dass seine Fraktion am heutigen Tag keine Empfehlung abgeben möchte. Das Projekt habe große Chancen. Er bitte deswegen von einer Entscheidung am heutigen Tag Abstand zu nehmen.

Herr Streck erklärt, dass Athletinnen und Athleten, die sich auf internationale Wettkämpfe und Olympische Spiele vorbereiten, in Deutschland nur auf Anlagen wie in Markkleeberg oder Augsburg adäquat trainieren könnten. Er habe die Anlage in Hagen gesehen, die nicht vergleichbar mit den Trainingsmöglichkeiten in Augsburg oder Markkleeberg seien. Der Bau einer solchen Anlage im Westen Deutschlands sei sinnvoll. Athletinnen und Athleten, die auf der Erft trainierten, müssten unweigerlich sehr weite Wege für gute Trainingsbedingungen in Kauf nehmen. Mit Blick auf den Medaillenspiegel bei den vergangenen Olympischen Spielen in Tokio lag Deutschland bei den errungenen Goldmedaillen lediglich auf Platz 10. Die CDU-Fraktion glaubt, dass dieses Projekt grundsätzlich sinnvoll ist, auch für die Region. Er bringt Verständnis auf, dass noch viele Fragezeichen existieren. Seine Fraktion habe sich zu diesen Fragen beraten. Beispielhaft nennt er die in der Konzeptstudie genannte Zahl der Besucher pro Jahr in Höhe von 75.000. Dies klinge im ersten Moment sicherlich viel. Wenn dies jedoch mit der Personenanzahl im Einzugsgebiet, nämlich 17 Mio., ins Verhältnis gesetzt wird, ergebe dies 0,4 % und sei eine realistische Zahl. Es wurde überlegt, ob es zum jetzigen Zeitpunkt ein K.O.-Kriterium gebe. Dies sei nicht gefunden worden. Deshalb sollten die aktuellen Fragen Gegenstand der nächsten LP sein. Deswegen begrüße die Fraktion den Vorschlag in die nächste LP zu gehen, könne jedoch auch verstehen, dass es noch Beratungsbedarf gibt. Er fragt, ob der Beratungsbedarf über die kommende Sportausschusssitzung hinausgeht oder es zu einer Entscheidung kommen wird.

Herr Zenk sagt, das Erschreckendste an den Vorgutachten sei für ihn gewesen, dass das Ergebnis der Verkehrsbelastung an den Knotenpunkten ungenügend ist. In der Folge köntnen die Verkehrsträger mit einbezogen werden. Wenn die sich bereit erklären, an der Verbesserung der Situation dieser Knotenpunkte mitzuarbeiten, dann habe das Projekt eine riesige Chance. Dies sei folglich vorteilhaft für die Stadt Dormagen. Er nimmt Bezug auf Herrn Kahlbaus Aussage, wie oft zu diesem Thema bereits getagt worden sei. Nach Herrn Zenks Demokratieverständnis solle noch oft über dieses Thema gesprochen werden, wenn die Chance einer Realisierung des Wildwasserparks bestehen bleiben soll. Mit einem Projekt in dieser Größenordnung habe der Sportausschuss noch nie zu tun gehabt. Er sei deshalb froh, wenn alle Bedenken ausgeräumt werden könnten. Insofern mache es Sinn sich die Zeit bis zur nächsten Sportausschusssitzung im Juni zu nehmen.

Frau Leiermann nimmt Bezug auf die Förderung. Die Kosten für das Projekt seien sehr hoch. Sie hat wahrgenommen, dass von der ZRR 70 Mio. Euro für drei Projekte eingestellt worden sind. Zusätzliche Förderung für den Sport werde nicht mehr hinzukommen. Es sei absehbar, dass 70 Mio. Euro für drei Projekte nicht ausreichen werden. Die geplanten Kosten des Wildwasserparks überstiegen diese Förderung. Sie fragt deswegen, welche Summen noch zu erwarten sind und ob zusätzliche Mittel oder Förderungen generiert werden können. Darüber hinaus seien die Betriebskosten nicht gering. Die Deckung solle über die Einnahmen erfolgen. Frau Leiermann erinnert sich an Betriebskosten in Höhe von 3,6 Mio. Euro pro Jahr. Sie fragt, ob diese Betriebskostenhöhe stimmt. Falls nicht, fragt sie nach der derzeitigen Einschätzung. Zudem möchte sie wissen, ob es neue Gedanken zu einem Betreiber gibt. Zu den für sie kritischsten Punkten der Vorgutachtenergebnisse gehöre die Verankerung im Boden. In der ersten Runde habe der Baudezernent der Stadt Dormagen berichtet, dass, wenn die Maßnahmen zur Verankerungen im Boden teurer werden sollten, damit auch die Projektkosten deutlich anstiegen.

Herr Brügge dankt für die Fragen. Einige der Fragen seien bereits in der Informationsveranstaltung gestellt worden. Dazu gebe es naturgemäß in diesen Bereichen keine Veränderungen, weil die Aufgabe seitdem darin bestand, die Vorgutachten abzuarbeiten. Alle Fragen, wie die von Herrn Markert angesprochenen Punkte Pumpspeicher, Energietechnik, der Einsatz von Recyclingbeton, werden Gegenstand der nächsten LP II oder ggfs. der LP III sein. Unter der Voraussetzung der positiven Beschlüsse der jeweiligen Sportausschüsse zur Fortführung des Projekts werden die Verwaltungen Antworten erarbeiten. Gleiches gelte für das Betriebskonzept, welches Gegenstand der nächsten LP II sein wird. Nach intensivem Austausch zwischen den Verwaltungen des Kreises und der Stadt Dormagen sei die Entwicklung des Betriebskonzeptes zum jetzigen Zeitpunkt nicht als sinnvoll erachtet worden. In Bezug auf die Kostendeckung werde nach den Berechnungen von Herrn Dr. Spillmann aus den Erfahrungswerten der Anlage in Markkleeberg von einer schwarzen Null ausgegangen. Dies sei der aktuelle Stand. Im weiteren Verlauf der Planung werden sich die Kosten erfahrungsgemäß verdichten. Dies werde die Verwaltung fortwährend überprüfen.

Hinsichtlich des von Herrn Markert angesprochenen Verfahrensfehlers sei sich die Verwaltung dieses Umstandes der Datenerhebung im Februar bewusst gewesen. Die Sperrung der Straße sei bekannt gewesen. Die Verwaltung wollte dennoch eine erste Einschätzung als Entscheidungsgrundlage für die jeweiligen Sportausschüsse erarbeiten, ob das Projekt mit der vorgegebenen Verkehrslage funktionieren könnte oder nicht. Die Verkehrsgutachterin habe seinem Verständnis nach die Aussage getroffen, dass es trotz dieser Umstände durch die Anlage selbst zu keiner Verschlechterung der derzeit vorhandenen Verkehrssituation kommt. Er stimmt Herrn Zenk zu, dass über das Projekt hinaus auch Chancen für anderen Bereiche entstehen. In Bezug auf die Europäische Wasserrahmenrichtlinie stimmt er auch Herrn Markert zu, dass Aufgabe und Zweck der Richtlinie einerseits die Verbesserung der Gewässergüte ist. Er glaubt jedoch, dass die Richtlinie dahingehend überfordert wird, wenn von jedem Projekt verlangt wird, dass es nicht nur zu keiner Verschlechterung, sondern sogar zu einer Verbesserung führt. Er betont, dass das Projekt keine Gewässerausbaumaßnahme ist, mit der versucht wird die Gewässergüte zu verbessern. Es sei ein Sportprojekt mit einem freizeit- und tourismuswirtschaftlichen Einschlag. Alle Aufgaben, die aus den Vorgutachten resultieren, seien bewusst mit in Auftrag gegeben worden, damit diese vor der nächsten LP bereits bekannt sind. Deswegen sei auch das Vorgutachten zur Hydrogeologie beauftragt worden, zur Klärung der Frage, wie mit der Hydrogeologie umzugehen ist. Im weiteren Verfahren würden dann auch Fachexperten zu den Themen Gründung und Verankerung für den Umgang mit eingebunden werden. Dabei könne sich naturgemäß herausstellen, dass die Kosten steigen. Er teile die Befürchtungen von Frau Leiermann aktuell nicht, dazu lägen ihm keine Erkenntnisse vor. Wenn das Projekt jedoch so teuer werde, dann wäre das „No Go“-Kriterium nach der LP II, spätestens nach LP III zu ziehen. Die Verwaltung habe dem Sportausschuss den gesamten aktuellen Planungsstand vorgestellt. Zurzeit befinde man sich noch in der LP 0. Das Projekt sei soweit vorbereitet, dass die Fachexperten, die ZRR, das Wirtschaftsministerium und die Staatskanzlei die Fortführung des Projektes unterstützen. Die Frage der anschließenden Bauförderung sei derzeit noch nicht geklärt. Allerdings können solche Projekte nur dann beauftragt werden, wenn die Absicht besteht, auch auf Seiten des Landes, das Projekt in die Realisierung zu treiben. Damit sei nicht gemeint, das Projekt zu überstürzen. Es bestehe stets die Option nach den LP II und III das Projekt zu beenden.

Herr Hüsges äußert Verständnis für den angemeldeten Beratungsbedarf. Demokratie heiße natürlich zu diskutieren, bedeute jedoch auch zu entscheiden. Ein Projekt dieser Größenordnung verlange natürlich, dass es gut im Detail vorbesprochen werde. Jedoch gebe es viele Großprojekte, die daran scheitern. Durch zeitlichen Verzug änderten sich die Rahmenbedingungen, die Kosten und die Richtlinien. Er warne davor, dass durch die Nichtentscheidung ein gutes Projekt nicht durch die Planungsphase gebracht wird. Die Verwaltung habe bisher für die Vorbesprechung gute Rahmenbedingungen ausgearbeitet. Natürlich gebe es noch viele ungeklärte Punkte, die sich seiner Ansicht nach in den nächsten LP klären werden. Er möchte deswegen anregen, sich für die Fortführung des Projektes zumindest bis einschließlich LP II auszusprechen. Danach könne eine erneute Entscheidung getroffen werden.

Herr Markert dankt für das Verständnis bzgl. des angemeldeten Beratungsbedarfs. Er möchte den Mitgliedern des Sportausschusses die Sorge nehmen, dass die Entscheidung verzögert wird. Die vorgestellten Ergebnisse der Vorgutachten seien neu, deswegen sollen diese noch einmal intensiver in Augenschein genommen und darüber in der Fraktion beraten werden, so dass in der Sitzung im Juni eine Entscheidung getroffen werden kann.

Frau Leiermann bittet die Verwaltung um die Weiterreichung der Vorgutachten an alle Fraktionen. Man befinde sich zurzeit im Strukturwandel und in der Transformation des Energiebereichs. Es gebe Unternehmen, die die aktuelle Energiesituation und der Transformationsprozess vor große Herausforderungen stellt. Der Wildwasserpark sei ein Projekt, welches sehr viel Energie verbraucht. Den Interessen des Sports stünden auch Wirtschaftsinteressen gegenüber und das müsse auch betrachtet werden. Deswegen spreche sie das Thema an, wie man es schaffen könnte, den Betrieb energetisch neutral durchzuführen. Dieser Aspekt sei wichtig, weil nicht noch eine zusätzliche Belastung für die Region geschaffen werden soll.

Herr Brügge möchte daran erinnern, dass dies kein reines Sportprojekt ist. In der Informationsveranstaltung im Februar wurde von der Deutschen Sporthochschule Köln die regionalwirtschaftliche Bedeutung des Projektes verdeutlicht. Daher sollte eine etwas differenziertere Betrachtung erfolgen. Darüber hinaus gehe es im Bereich des Strukturwandels darum, die Region Rheinisches Revier und insbesondere den Rhein-Kreis Neuss so aufzustellen, dass er weiterhin attraktiv und interessant für Fachkräfte bleibt. Aufgrund des demografischen Wandels werden immer mehr Fachkräfte benötigt. Es sei deshalb die gemeinsame Verantwortung, den Kreis als lebenswerte Region zu erhalten und weiterzuentwickeln. Als Beispiele nennt er die Insel Hombroich, Schloss Dyck oder die Skihalle. Die Verwaltung nehme sich als weitere Aufgabe die energetische Versorgung mit in den weiteren Prozess, um das Projekt tunlichst mit erneuerbarer Energie betreiben zu können. Die Vorgutachten werden den Fraktionen zur Verfügung gestellt.

Herr Welter befürwortet den Beschluss am heutigen Tag. Er begleite dieses Großvorhaben seit Beginn mit sehr viel Wohlwollen, jedoch auch mit Skepsis. Das Projekt sei ein faszinierendes und bedeutsames Vorhaben. Skeptisch sei er hinsichtlich der finanziellen Dimension, da es nicht ohne Drittmittel zu stemmen ist. Aufgrund guter Lobbyarbeit sei nun das Interesse des Landes geweckt, so dass Bundesmittel über die ZRR fließen sollen. Die Entscheidung, das Projekt als Strukturwandelprojekt einzustufen, gefalle nicht jedem. Die Anrainerkommunen sähen dies durchaus anders. Er möchte darauf hinweisen, dass Strukturwandelmittel gezahlt werden, weil eine Region durch den vorzeitigen Kohleausstieg unterstützt werden soll. Darüber hinaus sollen die Anrainerkommunen entschädigt werden, dass sie für die Energieversorgung der Region, des Landes und des Bundes geblutet hätten. Ein Drittel der Stadt Jüchen sei dem Tagebau zum Opfer gefallen. Dies sei geschehen, damit energieintensive Unternehmen auch in Dormagen, insbesondere im Bereich Chempark, versorgt werden. Er kritisiert deutlich, dass die Stadt Dormagen das Projekt Wildwasserpark befürwortet und eine finanzielle Förderung durch Strukturwandelmittel annehmen will, gleichzeitig jedoch die Rheinwassertransportleitung ablehnt. Diese Transportleitung sei schon lange geplant und nur durch die Notwendigkeit einer dritten Leitung nun wieder geprüft worden. Es sei schlicht den Anrainerkommunen nicht erklärbar, dass diese Solidarität nun mit Füßen getreten werde. Diese Leitung sei sehr wichtig für mehrere Feuchtgebiete oder gegen das Abbrechen von Böschungen. Insofern sei es unabdingbar, dass diese Rheinwassertransportleitung kommt. Auf die Dormagener Politik habe er keinen Einfluss. Er habe jedoch eine Stimme bei Projekten, die den Rhein-Kreis Neuss betreffen. Die Dormagener Politik solle sich dahingehend die Frage stellen, ob nicht Menschen zu sehr vor den Kopf gestoßen werde, um dieses tolle hervorragende Wildwasserparkprojekt umzusetzen.

Herr Buchartz bittet darum, nicht über diese Aussage zu debattieren. Er wertet dies als eine persönliche Erklärung von Herrn Welter im Gesamtzusammenhang zum Wildwasserpark.

Herr Buchartz fasst zum TOP 4 folgendes zusammen:

Dem Antrag der Fraktion die Grünen wird entsprochen heute keinen Beschluss zum TOP 4 zu fassen. Die Empfehlung wird auf die nächste Sitzung des Sportausschusses am 05. Juni 2023 vertagt.

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

Herr Zenk nimmt noch einmal Bezug auf Herrn Welters Erklärung, die er durchaus nachvollziehen könne. Er möchte jedoch auch darum bitten, sich die Aussage des Vorsitzenden des Naturschutzbeirates des Rhein-Kreises Neuss einmal anzuschauen. Dieser habe vehemente Kritik zur Wasserentnahme an der geplanten Stelle geäußert. Dies sei ein Punkt der gesamten Debatte, der zu unterschiedlichen Betrachtungsweisen geführt habe.